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„All you can eat“-Büfett

Restaurant verlangt Strafgebühr, wenn man nicht aufisst

„All you can eat“-Büfett
10 Euro Strafe, wenn man sich den Teller volllädt und nicht aufisst – so will ein „All you can eat“-Restaurant gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen Foto: Getty Images / Pratchaya

6. Februar 2023, 12:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Waren die Augen mal wieder größer als der Magen? Das kann am „All you can eat“-Büfett mal passieren – sollte es aber nicht, denn so werden täglich viele Lebensmittel weggeschmissen. Deshalb soll man in einem mongolischen Restaurant in Niedersachsen ab sofort Strafe zahlen, wenn man nicht aufisst.

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Es seien Lebensmittel im Wert von rund 3000 Euro, die das Restaurant Fang im niedersächsischen Rhauderfehn jeden Monat wegschmeißen muss – und das, weil Gäste sich häufig mehr auf den Teller auftun, als sie letztendlich verzehren. Das erklärt Betreiber Zi Ye im Interview mit dem NDR. Um dagegen vorzugehen, verlange er fortan eine Gebühr: Wer nicht aufisst, soll 10 Euro Strafe zahlen. Einigen Gästen schmeckt das aber gar nicht.

Strafe für den, der nicht aufisst – rechtlich ist das zulässig

Ye berichtet von einer Frau, die ihren vollen Teller kaum angerührt habe. Die Zahlung einer Strafgebühr habe sie dennoch verweigert. Der Restaurant-Manager habe sich in diesem Fall nicht durchsetzen können, doch dafür dem gesamten Tisch – dort seien rund 50 Liter Abfall produziert worden – ein Hausverbot erteilt.

Dabei ist der Restaurant-Manager rechtlich auf der sicheren Seite. Das bestätigt auf TRAVELBOOK-Nachfrage die Frankfurter Rechtsanwältin Karina Fellmann. Denn man werde im Restaurant Fang hinreichend über die „Hausordnung“ informiert, der Gastronom hat am Eingang und an weiteren Stellen des Lokals entsprechende Schilder aufgehängt. Nimmt der Gast Platz und konsumiert, willigt er automatisch ein. „Jedoch darf die Strafe nicht unverhältnismäßig sein“, räumt die Expertin ein. Der Betrag dürfe also nicht deutlich höher sein als der Preis für den Verzehr am „All you can eat“-Büfett.

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Ausnahmen

Die Strafgebühr sei auch dann nicht mehr zulässig, so Fellmann, wenn das Essen mangelhaft sein sollte. Ebenso müsse der Gast sie nicht bezahlen, wenn in einem Gericht – ohne entsprechenden Hinweis – etwas verarbeitet ist, das er z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht essen kann. Das macht für Kunden natürlich Schlupflöcher auf. Im Ernstfall könnten sie somit behaupten, allergisch zu sein.

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Eher als Abschreckungsmaßnahme zu verstehen

Tatsächlich könne er gut auf die zusätzlichen zehn Euro verzichten, so Zi Ye zum NDR. Mit der Abschreckungsmaßnahme wolle er eigentlich nur erreichen, dass Gäste, die Lebensmittel verschwenden, ihr Verhalten ändern.

Folglich muss das Ganze nicht die Freude am „All you can eat“-Konzept nehmen. Denn was daran viele Menschen schätzen, ist ja, verschiedene Gerichte probieren zu können. Und klar kann es sein, dass da mal etwas nicht schmeckt. Dies müsse man auch im Restaurant Fang natürlich nicht aufessen. Doch dann solle man sich „lieber öfter auftun als verschwenden“, heißt es auf seinen Schildern. Man könne ja gegebenenfalls ein weiteres Mal aufstehen, um sich nachzunehmen.

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Nicht das erste Restaurant, das Strafgebühren erhebt

Das Restaurant Fang ist nicht das erste „All you can eat“-Restaurant, das auf Lebensmittelverschwendung reagiert. Mehr und mehr entsprechender Gastronomien erheben eine Strafe (oder drohen dies zumindest an), wenn man nicht aufisst. Ein gängiger Wortlaut ist, dass das Restaurant es sich vorbehalte, pro nicht verzehrtem Teller eine Gebühr zu erheben.

Andere Gastronomen setzen die Gebühr übrigens konsequent durch. Wie 2021 etwa das „Wochenblatt“ berichtete, gebe es auch Restaurants, die verschwendete Lebensmittel wiegen und für jede 100 Gramm einen Euro auf die Rechnung schreiben.

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