25. November 2024, 13:22 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Billig-Airlines locken mit vergleichsweise günstigen Preisen für Flugreisen. Aber dann können doch noch unerwartete Zusatzkosten für Services hinzukommen, die nicht im ursprünglichen Paket enthalten sind. Eben diese durchaus übliche Praxis verstößt gegen Kundenrechte, befindet das spanische Verbraucherschutzministerium. Nun sind es daher die Fluggesellschaften, die zur Kasse gebeten werden.
Die Preise für Flugbuchungen bei z. B. Ryanair oder Easyjet könnten als eine Art Mogelpackung bezeichnet werden. Denn zunächst scheinen sie wie ein guter Deal. Doch wenn man auf der Reise mehr mitnehmen möchte, als in ein kleines Handgepäckstück passt, steigen die Kosten schnell. Auch das Auswählen von Sitzplätzen oder das Ausdrucken von Bordkarten zieht zusätzliche Gebühren nach sich. Bereits Ende Mai hatte die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua Beschwerden gegen diese Praxis der genannten Airlines sowie bei Norwegian Air und den nationalen Billigfliegern Vueling und Volotea eingereicht. Jetzt hat das spanische Verbraucherschutzministerium Strafen verhängt.
Hohe Strafen für Billig-Airlines wegen Zusatzgebühren
Am teuersten kommen die intransparenten Zusatzgebühren Ryanair zu stehen. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters muss die irische Airline die höchste Strafe aller verurteilten Billiganbieter zahlen: rund 108 Millionen Euro. An zweiter Stelle folgt die spanische Vueling mit 39 Millionen Euro, gefolgt von der britischen Fluggesellschaft EasyJet mit 29 Millionen Euro. Norwegian Air muss 1,6 Millionen Euro zahlen, Volotea 1,2 Millionen Euro.
Die Strafmaßnahmen rechtfertigt das Ministerium mit Verstößen gegen Kundenrechte. Diese hätten die Fluggesellschaften nicht nur dadurch begangen, Gebühren für u. a. größere Handgepäckstücke und die Sitzplatzwahl zu erheben, sondern auch durch das Verweigern von Barzahlungen am Check-in-Schalter sowie für Einkäufe an Bord. Diese Praktiken seien unzulässig und hätten die Rechte der Passagiere verletzt.
Ryanair will gegen die Entscheidung Einspruch einlegen
Ryanair-CEO Michael O’Leary hat die verhängte Strafe der Reuters-Meldung zufolge als „illegal und unbegründet“ bezeichnet. Die Fluggesellschaft werde die Entscheidung vor den spanischen Gerichten anfechten. Auch andere Billig-Airlines planen demnach, gegen Teile der Strafen Einspruch zu erheben, insbesondere in Bezug auf die Zusatzgebühren für größeres Handgepäck. Wie der Branchenverband ALA erklärte, betreffe diese Entscheidung nicht nur die Geschäftsmodelle der Airlines, sondern störe auch den Wettbewerb innerhalb des europäischen Markts. Die ALA (Asociación de Líneas Aéreas) ist eine spanische Organisation, die die Interessen von Fluggesellschaften vertritt.
Für Ryanair ist es nicht der erste finanzielle Schlag in der jüngeren Vergangenheit. Vor wenigen Wochen erst hatte die Fluggesellschaft einer Rückerstattung von insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro an Passagiere zugestimmt. Diese hatten für den Check-in am Flughafen satte 55 Euro zahlen müssen und sich darüber beschwert, woraufhin die die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM Ermittlungen aufnahm – TRAVELBOOK berichtete.
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Mögliche Folgen für die Reisebranche
Die kürzlich verhängten Strafen gegen Ryanair und andere Billig-Airlines könnten weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Denn die Strafen stellen nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen dar: Sie werfen grundlegende Fragen zu deren Geschäftsmodellen auf. Doch zu diesen zählende Praktiken seien „entscheidend, um Kosteneinsparungen an Kunden weiterzugeben und günstige Preise zu gewährleisten“. So argumentiert aktuell Ryanairs CEO O’Leary.
Sollte der spanische Beschluss von anderen Ländern übernommen werden, könnte dies den Druck auf die Fluggesellschaften weiter erhöhen und zu einer langfristigen Veränderung in der Preis- und Gebührenpolitik führen.