6. Mai 2020, 14:25 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Die Reisebranche ist wie kaum eine andere von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Vor allem die Airlines straucheln, der Luftverkehr ist quasi zum Erliegen gekommen. Nun soll das Alltagsleben wieder hochgefahren werden. Doch Reisende in Flugzeugen müssen, ebenso wie Pendler in Bussen und Zügen, diverse Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Angesichts der beginnenden Lockerung von Corona-Beschränkungen sollen für Flugzeuge und Flughäfen, aber auch für öffentliche Verkehrsmittel in ganz Deutschland zusätzliche Schutzregeln kommen. Ein Kernpunkt ist eine bundesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, die von Taxis über Busse und Bahnen bis hin zu Flugzeugen gilt.
Das sehen Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsbranche an die Länder hervor. Der Maßnahmenkatalog, der auch für Stationen und Kundenschalter gelten wird, soll an diesem Donnerstag (7. Mai) im Corona-Kabinett der Bundesregierung vorgestellt werden.
Mit den Lockerungen komme eine neue Herausforderung auf den Personenverkehr zu, heißt es in dem gemeinsamen Papier. So ließen sich die Abstandsregeln von 1,50 Metern in einzelnen Verkehrsmitteln mit steigenden Fahrgastzahlen nicht mehr einhalten. Daher werden nun verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern empfohlen – erarbeitet wurden sie vom Ministerium sowie unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, der Deutschen Bahn und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Ein Überblick:
Wird es eine Maskenpflicht geben?
Ja. Fahrgäste sollen bundesweit in allen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren und außerdem auf allen Zugängen – also auf Flughäfen und Gangways, an Fährterminals, in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt in allen Bundesländern schon eine Maskenpflicht.
Wie wird am Flughafen der Sicherheitsabstand gewährleistet?
An Schaltern und Automaten zum Einchecken sowie bei Sitzgelegenheiten sollen Markierungen einen Abstand von 1,50 Metern anzeigen. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollen möglichst viele Counter öffnen. Bei der Führung von Warteschlangen sollen Bänder sicherstellen, dass der Abstand auch seitlich eingehalten wird.
Welche weiteren Schutzmaßnahmen sind für Airports vorgesehen?
Auf Flughäfen sollen unter anderem in Waschräumen Hände-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
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Wie wird das Einsteigen ins Flugzeug ablaufen?
Fürs Einsteigen ins Flugzeug soll in der Phase der Wiederaufnahme des Verkehrs möglichst auf Vorfeldbusse verzichtet werden. Genutzt werden sollen Terminalbrücken oder Gangways. Notfalls sollten mehr Busse eingesetzt werden, damit sie nicht so voll sind.
Diese Maßnahmen werden aktuell bereits bei Lufthansa und Eurowings umgesetzt. Die Airlines positionieren ihre Flüge auf innerdeutschen Flughäfen so weit es geht an Gebäudepositionen, wo Busfahrten der Fluggäste vermieden werden können. „Wo dies nicht kurzfristig möglich ist, werden doppelt so viele Busse eingesetzt wie üblich“, sagte ein Lufthansa-Sprecher TRAVELBOOK.
Werden die Mittelsitze freigelassen?
Das werden die Fluggesellschaften individuell entscheiden. Regelungen, um den physischen Abstand zwischen den Fluggästen zu gewährleisten, gibt es schon bei einigen Airlines, etwa bei der Lufthansa und Eurowings. „Auf allen Flügen von und nach Deutschland sowie bei innerdeutschen Flügen wird der Nachbarsitz an Bord in der Economy-Class und Premium Economy-Class geblockt und bleibt frei“, teilt ein Lufthansa-Sprecher auf Nachfrage von TRAVELBOOK mit.
Kommen verpflichtende Corona-Tests für Reisende und Personal?
Unlängst teilte die Airline Emirates als erste Fluggesellschaft mit, man lasse Passagiere nur noch nach einem Corona-Bluttest an Bord. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wies allerdings kürzlich darauf hin, dass bislang kein Corona-Schnelltest als Medizinprodukt zugelassen sei. Zudem gilt: „Sollten die Gesundheitsbehörden einen – wie auch immer gearteten Schnelltest – anordnen, müsste dieser von den Behörden durchgeführt werden“, sagte Ivo Rzegotta, Sprecher des BDL, auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Denn nach deutschem Recht seien die Mitarbeiter der Fluggesellschaften und Flughäfen nicht dazu befugt, Passagiere auf ihren Gesundheitsstatus hin zu überprüfen.
Wie hoch ist das Risiko, sich im Flugzeug mit dem Coronavirus anzustecken?
Hier sind sich Experten einig: Das Risiko einer Ansteckung im Flugzeug ist sehr gering. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und europäische Partnerbehörden teilen mit, dass bisher kein Fall bekannt geworden ist, bei dem eine Ansteckung mit Covid-19 an Bord eines Flugzeugs erfolgte. Das liegt unter anderem an den Hochleistunspartikelfiltern, mit denen die Kabinenluft fortwährend von Staub, Bakterien und Viren gereinigt wird. Der BDL teilt mit: „Der Abscheidegrad dieser Filter entspricht dem Standard der Filter eines klinischen Operationssaals. Durch die Verwendung dieser speziellen Filter ist die Kabinenluft sauberer als jene, die der Mensch auf der Erde einatmet.“
Darüber hinaus findet die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten statt. Es gibt keine horizontale Luftströmung seitwärts oder in Längsrichtung. „Diese Luftführung entspricht damit dem sogenannten ‚Laminar Airflow‘ eines Operationssaals“, erklärt ein Sprecher der Lufthansa TRAVELBOOK.
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Welche Sicherheitsregeln gelten in Bahnen und Bussen?
Zugbegleiter sollen es unterstützen, dass Reisende sich gleichmäßig im Zug verteilen und Abstand zueinander halten – soweit es ihnen möglich ist und wenn die Auslastung der Züge es zulässt. In Waschräumen der Bahnhöfe sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Um Stoßzeiten im Nahverkehr zu entzerren, soll sich Schul- und Berufsverkehr möglichst auf unterschiedliche Zeiten verteilen – etwa durch unterschiedliche Schulanfangs- und -endzeiten oder flexiblere Arbeitszeitmodelle. Wo möglich, sollen Ticketvertrieb und Kontrollen kontaktlos und digital laufen. Wo technisch möglich, sollen auch Türen automatisch öffnen, um Kontakte zu vermeiden.
Wie werden Fahrzeuge und Stationen gereinigt?
Die Reinigung von Fahrzeugen und anderen Einrichtungen soll intensiviert werden. Wird ein Corona-Verdachtsfall festgestellt, soll das Verkehrsmittel in Absprache mit den Gesundheitsbehörden teilweise oder vollständig desinfiziert werden. Im Blick steht auch eine höhere Luftzirkulation in Verkehrsmitteln. Über Lautsprecherdurchsagen, Anzeigesysteme, Plakate und per Internet sollen Fahrgäste auf Verhaltensregeln hingewiesen werden.
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Welche Schutzmaßnahmen gelten für das Personal?
Mitarbeiter in Zügen, Reisezentren und der Bordgastronomie sollen Mund-Nasen-Schutz bekommen. Schalter in Reisezentren und fürs Check-In sollen Schutzscheiben erhalten. Busse sollen soweit möglich mit Trennschutzscheiben ausgestattet werden, um einen Barkauf von Fahrscheinen beim Fahrer zu ermöglichen.