8. Februar 2022, 6:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Während der Corona-Krise wurden Tausende Flüge storniert – doch viele Kunden hatten und haben immer noch Probleme, ihr Geld zurückzubekommen. TRAVELBOOK gibt Infos, zeigt Erfahrungsberichte und hat Tipps, wie Sie an ihr Geld kommen.
Die letzten beiden Jahre war der weltweite Flugverkehr wegen der Corona-Pandemie teilweise komplett zum Erliegen gekommen. Viele Fluggesellschaften erschwerten jedoch die Rückerstattung des Reisepreises. Stattdessen boten und bieten sie kostenlose Umbuchungen und Gutscheine an. Versuche, die Fluggesellschaften telefonisch zu kontaktieren, sind oft vergeblich, E-Mails werden ebenso wenig beantwortet.
TRAVELBOOK erklärt, wie Sie bei Ryanair und Easyjet Ihr Geld zurückbekommen.
Corona-Rückerstattung bei Ryanair
Ryanair bietet bei stornierten Flügen die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen oder die Reise umzubuchen oder umzuleiten. Auf dieser Seite kann man über einen Link-Button entweder eine „Erstattung beantragen“ oder den „Flug ändern“. Beide Links führen allerdings nur zum Login zum eigenen Kundenkonto. Und wer hier die Rückzahlung seiner Flugkosten beantragen will, kommt unter Umständen am Ende auch nicht weiter.
Ryanair selbst teilt mit, „der beste Weg, Ihre Buchung zu verwalten“, bestünde darin, die Reise auf ein späteres Datum zu verschieben oder einen Gutschein zu akzeptieren. Das Erstattungsverfahren hingegen könne aufgrund des hohen Kontaktaufkommens länger dauern.
Immerhin: Wie das Flugbranchenportal airliners.de Mitte Januar berichtete, hat Ryanair 77 der beim Flugrechtsportal Flightright eingereichten Fälle bereits gezahlt.
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Corona-Rückerstattung bei Easyjet
Bei Easyjet gibt es ebenfalls die Optionen Umbuchung, Gutschein oder Stornierung und Erstattung. Seit der Corona–Pandemie gibt es ein spezielles Erstattungsformular der Airline, das man einfach online ausfüllen kann. Weitere Informationen dazu bekommt man über das Covid-19 Online-Hilfezentrum von Easyjet.
Wer sich für die Erstattung entscheidet, kann bei Easyjet in der Regel mit einer Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen rechnen. Eine Unternehmenssprecherin teilte TRAVELBOOK diesbezüglich mit: „Wir erstatten Zahlungen in der Regel innerhalb von 7 Tagen, sodass unsere Kunden nicht lange warten müssen, und wir haben das Verfahren für unsere Kunden in den letzten Monaten vereinfacht.“
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Anwalt rät: Einschreiben an die Airline schicken
„Die Airlines wollen es Kunden jetzt so schwer wie möglich machen, an ihr Geld zu kommen, da durch die kompletten Erstattungen ihre Liquidität gefährdet wird“, sagt Jan Bartholl, Fachanwalt für Reiserecht und europäische Fluggastrechte, zu TRAVELBOOK. Es bestehe jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
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Passagieren, deren Flüge gestrichen worden seien, rät Bartholl, „die Airline nachweislich aufzufordern, den Flugpreis zu erstatten“. Nachweislich hieße, am besten per Einschreiben mit Rückschein.