30. März 2021, 11:28 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Ein Corona-Test vor der Rückreise mit dem Flugzeug nach Deutschland ist von heute an Pflicht – und zwar für jedes Reiseziel im Ausland. Welche Folgen hat die Hauruck-Entscheidung für Reiserückkehrer?
Die generelle Testpflicht für Einreisen nach Deutschland mit dem Flugzeug wirft viele Fragen auf – nicht nur für Urlauber auf Mallorca. Die Vorschrift ist seit heute in Kraft. Was Reiserückkehrer zu den verpflichtenden Corona-Tests wissen müssen.
Übersicht
- Welche Corona-Tests sind anerkannt?
- Müssen sich Reiserückkehrer selbst um den Corona-Test kümmern?
- Worauf man sich aktuell am Flughafen einstellen sollte
- Muss ich den Test selbst bezahlen?
- Muss ich bei einem positiven Test die Quarantäne-Kosten zahlen?
- Wann hilft hier eine Auslandsreisekrankenversicherung?
- Was, wenn ich fälschlicherweise positiv getestet wurde?
- Kann ich meinen Urlaub wegen der Vorschrift kostenlos absagen?
Welche Corona-Tests sind anerkannt?
Die Zulässigkeit der Tests richtet sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nach einer Liste, die das Robert Koch-Institut (RKI) führt und veröffentlicht. Anerkannt sind demnach Verfahren wie PCR, LAMP und TMA, aber auch Antigen-Tests, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen.
Müssen sich Reiserückkehrer selbst um den Corona-Test kümmern?
Grundsätzlich müssen sich Reiserückkehrer selbst um den Corona-Test kümmern, allerdings mit Unterstützung. Airlines und Reiseveranstalter arbeiteten mit Hochdruck an der entsprechenden Logistik, um Reisenden zusätzliche Testmöglichkeiten vor dem Rückflug anzubieten, teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) mit.
Tui-Sprecher Aage Dünhaupt bestätigte: „Wir organisieren die Tests und geben unseren Kunden Hilfestellung.“ Auf Mallorca würden die Gäste in den Hotels getestet. „Wenn jemand positiv getestet wird, dann fährt er gar nicht erst mit dem Bus zum Flughafen.“ Darüber hinaus gebe es Vereinbarungen mit Kliniken auf der Insel, die Tests anbieten. Man wolle auch den Flughafen in Palma entlasten.
Die Veranstalter DER Touristik und FTI kümmern sich nach eigenen Angaben ebenfalls um die Organisation der Tests.
Auch die Fluggesellschaften können Hilfestellung geben. „Wir werden nicht selbst testen, aber darüber informieren, wo vor Ort Testlabore aufzufinden sind. Um den Test muss sich der Kunde eigenverantwortlich kümmern“, sagte eine Sprecherin der Lufthansa auf Anfrage.
Die neue Testvorschrift gilt allerdings nicht nur für Mallorca. Schwieriger gestaltet sich das Testen an den Fernreisezielen, die bereits für den Tourismus geöffnet sind, wie aus der Reisebranche zu hören ist. Das betrifft zum Beispiel Kuba und die Malediven.
In Zielländern, die als Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete eingestuft sind, müssen Reiserückkehrer vor ihrer Heimreise ohnehin schon einen Corona-Test machen. FTI verweist hier zum Beispiel auf das Emirat Dubai, das über die Osterferien gut gebucht sei.
So mahnt auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: „Nicht an allen weltweiten Destinationen stehen den Passagieren ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung.“ Hier müssten dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. „Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück.“ Ein Vorschlag lautet, Reisende doch erst nach Ankunft in Deutschland testen zu lassen.
Worauf man sich aktuell am Flughafen einstellen sollte
Nuno Alves, Editorial Director von TRAVELBOOK, erzählt von seinen Erfahrungen bei der Rückkehr aus dem Hochinzidenzgebiet Portugal.
Muss ich den Test selbst bezahlen?
In der Regel trägt die oder der Reisende die Kosten. „Die Tests zahlen die Gäste selber“, sagte Tui-Sprecher Dünhaupt. In den Hotels auf Mallorca lägen die Kosten für den Antigen-Test bei etwa 30 bis 40 Euro. FTI gibt die Kosten auf Mallorca mit 30 Euro an. DER Touristik übernimmt die Kosten für den Test nur dann, wenn ein Kunde zwischen dem 16. bis 22. März eine Flugpauschalreise nach Mallorca für den Reisezeitraum 27. März bis 30. April gebucht hat.
Muss ich bei einem positiven Test die Quarantäne-Kosten zahlen?
Ein positiver Corona-Test am Urlaubsort mit all seinen Folgen zählt nach Ansicht des Reiserechtlers Paul Degott aus Hannover zum allgemeinen Lebensrisiko. Es gilt nichts anderes als etwa bei einem Beinbruch oder jeder sonstigen Erkrankung. Das heißt: Kosten, die hieraus entstehen, hat zunächst einmal der Reisende zu tragen.
Der DRV bestätigt: Sollten Gäste vor dem Rückflug positiv getestet werden, gelten die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. „In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.“
Viele Veranstalter bieten für diesen Fall spezielle Corona-Versicherungen an. Bei Tui etwa greift bei einem positiven Test die Reiseversicherung „Covid Protect“. Diese Absicherung übernimmt die Kosten für den Quarantäne-Aufenthalt im Hotel und die Umbuchung der Rückreise. Für alle Tui-Kunden ist diese Versicherung bereits automatisch im Reisepreis inkludiert.
DER Touristik bietet ein sogenanntes Sicher-Super-Sorglos-Paket, das bei einem positiven Corona-Test greift. Im Falle einer Quarantäne übernimmt der Veranstalter Kosten in Höhe von bis zu 3500 Euro.
Bei FTI galt die Kostenübernahme durch den Veranstalter bislang nur in der Türkei, nun aber auch in einigen anderen Ländern – unter anderem auf den Kanaren, in Italien, in Ägypten und Marokko. Dann werden Kosten der Unterkunft und die Verpflegung bei Quarantäne übernommen.
Wann hilft hier eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Unfällen und Erkrankungen, die während der Reise auftreten, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie erstattet nur die Kosten für Behandlungen oder Medikamente, die vor Reiseantritt nicht zu erwarten waren. Das schließt auch eine Covid-19-Erkrankung im Urlaub ein.
Reisende sollten sich im Vorfeld genau mit den Leistungen ihrer Auslandsreisekrankenversicherung auseinandersetzen. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich direkt mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Wichtig: Die meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen schließen eine Leistung aus, wenn für das Land eine Reisewarnung vorliegt. Befinden sich Reisende bereits in einem Land, für das plötzlich eine neue Reisewarnung ausgesprochen wird, hat das hingegen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Kann der Rückflug am Ende der Reise wegen eines positiven Tests nicht angetreten werden, kommt die Versicherung nicht für eine Flugumbuchung auf. Mitversichert sind Rücktransporte in die Heimat nur dann, wenn sie medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll sind. Dies wird im Falle einer Corona-Erkrankung überprüft. Ist die medizinische Notwendigkeit erkennbar, werden Tarifleistungen für den Rücktransport übernommen.
Was, wenn ich fälschlicherweise positiv getestet wurde?
Nach Angaben der Tui wird bei einem positiven Antigen-Test noch ein PCR-Test nachgeschoben, um ganz sicher zu gehen. Es sei daher ratsam, den Test möglichst früh zu machen – wobei man im Zeitfenster von frühestens 48 Stunden vor Abflug bleiben muss.
DER Touristik erklärt: Sollten Gäste erst am Flughafen getestet werden und positiv sein, so erfolgt ein PCR Test. Diesen organisiere die jeweilige Teststation. „Wir befördern unsere Reisegäste in einem speziell darauf ausgerichtetes Fahrzeug in das Covid-Hotel.“ Dazu sei ein telefonisches Betreuungsprogramm mit Experten aufgelegt worden.
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Kann ich meinen Urlaub wegen der Vorschrift kostenlos absagen?
Rechtlich ist das Neuland, also können sich Reisende darauf nicht verlassen. Generell gilt für Pauschalreisen: Ein Rücktritt ohne Stornogebühren ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Aber gilt das auch in diesem Fall? „Darüber kann man streiten“, sagt Paul Degott. Gerichtsurteile gibt es dazu noch nicht. Urlauber gehen also das Risiko ein, hohe Stornogebühren zahlen zu müssen, wenn sie ihre Pauschalreise jetzt kurzerhand absagen.
Individualreisende haben ohnehin weniger Rechte. Für sie gilt: Solange die Airline den Flug durchführt, fallen für die Stornierung des Tickets die üblichen Kosten an – abzüglich Steuern und Gebühren.
Mit Material von dpa