21. April 2022, 13:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer einen Direktflug sucht oder sogar gebucht hat, möchte natürlich ohne eine Flugunterbrechung am Reiseziel landen. Aber genau das ist nicht garantiert: TRAVELBOOK erklärt den Unterschied zwischen Direktflug, Umsteigeflug und Nonstopflug.
Das mit den Direktflügen ist ziemlich tückisch. Denn obwohl die Bezeichnung suggeriert, dass Passagiere ohne Zwischenlandung von A nach B fliegen, kann es sehr wohl zu einem Zwischenstopp kommen. Luftfahrt-Experte Heinrich Großbongardt erklärt auf TRAVELBOOK-Nachfrage den großen Unterschied zwischen einem Nonstopflug und Direktflug. „Der Nonstopflug führt ohne Zwischenlandung unmittelbar ans Ziel, also zum Beispiel von Berlin nach Gran Canaria oder von München nach Chicago.“
Der Unterschied von einem Direktflug zu einem Nonstopflug
Bei Direktflügen könne es dagegen eine Zwischenlandung geben, die Passagiere würden dann aber mit demselben Flugzeug unter derselben Flugnummer weiterfliegen. „Dabei steigen Passagiere aus und auch welche zu“, erklärt Großbongardt. Vergleichbar ist das mit einer Busfahrt, bei welcher der Bus an mehreren Stationen hält. Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel das Flugzeug beim Zwischenstopp aufgetankt wird oder das Personal wechselt.
Handelt es sich bei der Verbindung dagegen um einen Umsteigeflug, dann wechselt die Flugnummer, das Flugzeug und manchmal auch die Fluggesellschaft.
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Direktflüge sind als solche gekennzeichnet
Muss man sich also Sorgen machen, wenn man sich auf die entspannte Durchreise gefreut hat, aber versehentlich einen Direktflug gebucht hat? Großbongardt findet, dass kein Grund zur Aufregung besteht: „Direktflüge sind relativ selten. Sie machen allenfalls ein oder zwei Prozent aller Flugverbindungen weltweit aus.“ Dennoch wird auf Flugbuchungsseiten oft die Such-Option „Direkt“ angegeben – und im Ergebnis erscheinen dann größtenteils auch Nonstopflüge. Eine Garantie darauf gibt es allerdings nicht.
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Direktflüge, bei denen es zur Zwischenlandung kommt, sind bei der Buchung gekennzeichnet. Man muss also beim Kauf eines Flugtickets nur genau hinsehen und sich die Flugdetails anschauen, dort sind alle planmäßigen Zwischenstopps aufgeführt.
Wer dennoch einmal unverhofft einen Direktflug gebucht hat und sich von einer Zwischenlandung gestört fühlt, der kann sogar erfolgreich gegen die Airline klagen: Das Amtsgericht Rostock wertete 2011 eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe von zehn Prozent des Reisepreises zu.