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Typische Praxis

Warum Airlines Flüge überbuchen

Boarding, Frau, Check-in
„Denied Boarding“: In seltenen Fällen müssen einige Passagiere aufgrund der Überbuchung einen anderen Flug nehmen Foto: Getty Images
Louisa Wittek Freie Autorin

28. Februar 2018, 10:21 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Manchmal sind die Flieger fast leer, dann wieder bis auf den letzten Platz belegt. Und ab und zu kommt es vor, dass mehr Passagiere in den Flieger wollen, als Sitzplätze vorhanden sind. Doch warum Airlines überbuchen und welche Rechte man als Fluggast hat.

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Der Grund für die Überbuchung ist simpel: Nicht jeder Fluggast erscheint zu seinem Flug, die Fluggesellschaften wollen die Kapazität der Flugzeuge aber stets völlig ausnutzen. Heißt: Jeder Platz soll besetzt werden. Gerade Geschäftsleute neigen dazu, ihren Flug spontan umzubuchen oder einfach einen anderen zu nehmen, sollte ein Termin dazwischen kommen. Aber auch Passagiere mit einem flexiblen Flug-Tarif buchen oft günstig oder kostenlos spontan um oder stornieren gleich den gesamten Flug. Und dann gibt es eben auch noch diejenigen, die ihren Flug aus verschiedenen Gründen verpassen.

Mit diesen kurzfristigen Absagen rechnen die Airlines bereits, weshalb sie mehr Tickets verkaufen, als tatsächlich Plätze vorhanden sind. Würden die Fluggesellschaften es nicht tun, wären Plätze im Flugzeug leer – was es aus verschiedenen Gründen zu vermeiden gilt.

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Die Vorteile des Überbuchens

Und bei manchen Stornierungen oder einem vom Passagier selbst verschuldeten Verpassen des Flugs können die Airlines das Geld größtenteils behalten.

Neben den finanziellen Vorteilen hat das Überbuchen aber auch umweltfreundliche Aspekte. Durch das maximale Ausnutzen aller Sitzplätze werden letztlich auch weniger Flugzeuge benötigt, wodurch eine geringere Belastung für die Umwelt entsteht. Zwei voll ausgenutzte Flieger sind umweltfreundlicher als vier Flieger, die zur Hälfte belegt sind.

Das Prinzip des Überbuchens ist ziemlich ausgeklügelt. Es gibt Statistiken für die verschiedenen Flugstrecken, nach denen sich die Überbuchungen richten. Meist muss kein Fluggast am Boden zurückbleiben. Bei der US-amerikanischen Southwest Airline kommt es bei gerade mal 0,08 Prozent der Fälle zu einer Überbuchung, die zur Folge hat, dass Passagiere am Boden zurückgelassen werden müssen. Und bei gerade mal 0,01 Prozent der Passagiere kommt es, dass sie unfreiwillig nicht ihren Flug antreten können und auf den nächsten Flieger warten müssen.

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Welche Rechte hat der Fluggast?

Die meisten Fluggesellschaften versuchen Passagiere mit Annehmlichkeiten davon zu überzeugen, erst einen späteren Flug zu nehmen, etwa durch ein Upgrade oder ein Voucher für einen Ticketkauf bei der Airline. Auch die Übernachtung im Hotel kann dazugehören. Bestenfalls freuen sich Passagiere über einen zusätzlichen Urlaubstag, sofern die Reise diesem Zweck diente und es den Fluggästen zeitlich möglich ist.

Manchmal bietet die Airline Passagieren auch Essensgutscheine für die Restaurants im Terminal an. Was viele nicht wissen: Dieses Recht hat jeder Fluggast sowieso. Ob man wegen einer Überbuchung zwei Stunden am Terminal warten muss oder der gebuchte Flieger sich verspätet, ist dabei irrelevant.

Wenn der Passagier warten muss, muss die Fluggesellschaft zahlen. Deshalb empfiehlt Anwalt für Reiserecht Jan Bartholl im Gespräch mit TRAVELBOOK: „Setzen Sie sich in ein Café oder ein Restaurant am Flughafen und reichen Sie die Belege im Nachhinein bei der Fluggesellschaft ein. Wenn Sie zuschulden der Fluggesellschaft warten mussten, wird diesen Ihnen das Geld zurückzahlen.“

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Zwischen 125 und 600 Euro Entschädigung

Zudem stehe den Zurückgelassenen eine finanzielle Entschädigung zu, wenn sie den Flug wegen einer Überbuchung nicht antreten könnten, erklärt Bartholl; je nach Strecke 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro. Wer jedoch weniger als drei Stunden auf den Ersatzflug warten müsse, habe nur Anspruch auf die Hälfte des Betrages.

„Schadensersatz kann geltend gemacht werden, sollte man den Schaden nachweisen können“ so Fachanwalt Bartholl weiter. „Geschätzte finanzielle Schäden können nicht zurückerstattet werden. Wenn Sie aber einen Wagen am Zielflughafen gemietet haben, den Sie bis 19 Uhr abholen mussten, aber aufgrund der Überbuchung erst um 20:30 Uhr landen und Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht, dann muss die Fluggesellschaft dafür aufkommen.“

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Sollten Sie unter keinen Umständen auf den nächsten Flug warten wollen, gibt es einen kleinen Tipp, um bei einer Überbuchung nicht am Boden bleiben zu müssen: Seien Sie früh da! Wer erst mal im Flieger sitzt, wird meist nicht wieder rausgeholt. First come, first serve.

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