4. Juli 2022, 16:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das Kabinenpersonal von Easyjet in Spanien hat für Juli einen insgesamt neuntägigen Streik angekündigt. Betroffen sind die Flughäfen Barcelona, Málaga und Palma de Mallorca. Am vergangenen Samstag, 02. Juli, hat die Airline bereits fünf Flüge aus Spanien gestrichen. Nun soll der Streik fortgesetzt werden.
Die spanische Gewerkschaft USO hat 450 in Spanien stationierte Besatzungsmitglieder von Easyjet zu einem insgesamt neuntägigen Streik im Juli aufgerufen. Nachdem die Airline bereits am Sonnabend (2. Juli) insgesamt fünf Flüge aus Spanien abgesagt hatte, soll der Streik nun am 15., 16., 17., 29., 30. und 31. Juli fortgesetzt werden. Davon betroffen sind die Flughäfen Barcelona, Málaga und Palma de Mallorca, heißt es auf der Webseite von USO.
Flugbegleiter fordern mindestens 40 Prozent mehr Gehalt
Hintergrund für den Streik der in Spanien stationierten Flugbegleiter von Easyjet seien den Angaben zufolge stockende Tarifverhandlungen. „Die Tarifverhandlungen sind völlig festgefahren“, sagte der Vertreter der Airline-Mitarbeiter bei USO, Miguel Galán. Das Unternehmen habe kein Interesse daran, über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Besatzung in Spanien zu verhandeln. Die Flugbegleiter fordern USO zufolge vor allem eine deutliche Gehaltsanhebung um mindestens 40 Prozent.
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Derzeit hätten EasyJet-Crewmitglieder in Spanien ein Grundgehalt von 950 Euro. „Das sind 850 Euro weniger als unsere Kollegen in Frankreich oder Deutschland haben“, so Galán. Mit dem Grundgehalt könne man kaum die Miete oder die Hypothek bezahlen. Bei längeren Arbeitszeiten käme man zwar über die Runden, jedoch „auf Kosten von weniger Ruhezeiten und längeren Flugzeiten“, erklärte Galán. Neben mehr Geld fordere man auch eine Begrenzung der Flugzeiten, wie es sie in anderen Ländern gebe, eine jährliche Erneuerung der Arbeitskleidung sowie eine Vergütung für Ausbildungsstunden.
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Was kann ich tun, wenn mein Flug gecancelt wird?
Grundsätzlich kann eine Airline immer den Flug stornieren – je nach Zeitpunkt haben Reisende aber Anspruch auf Erstattungen und Schadenersatz. Dafür gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie ist für alle Flüge anwendbar, die innerhalb der Europäischen Union starten. Für Flüge, die in der EU landen, gilt sie nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten hat. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Flugannullierungen.