Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Großer Überblick

Urlaub trotz Corona – welche Konditionen Airlines jetzt bei Flugbuchungen bieten

Buchungsbedingungen Airlines Corona
Wegen der unsicheren Corona-Lage scheuen sich aktuell viele Urlauber, einen Flug zu buchen. Die Airlines tun daher alles, um Kunden mit günstigeren Konditionen zum Buchen zu bewegen. Foto: dpa Picture Alliance
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

26. November 2020, 5:45 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Für viele Urlauber ist diesem Jahr der Traum vom Reisen geplatzt. Fliegen ist zwar wieder möglich, doch nur wenige trauen sich, aufgrund der unsicheren Lage einen Flug zu buchen. Um Kunden dennoch zum Kauf eines Tickets zu bewegen, haben die von der Coronakrise stark getroffenen Airlines die Buchungsbedingungen teilweise erleichtert. TRAVELBOOK listet auf, welche Vorteile Kunden jetzt bei einzelnen Fluggesellschaften haben.

Artikel teilen

Während die Umbuchung oder Stornierung von Flügen vor der Corona-Pandemie meist mit hohen Kosten verbunden beziehungsweise bei preiswerten Tarifen sogar gänzlich ausgeschlossen war, können Kunden der meisten Airlines ihre Tickets derzeit gebührenfrei umbuchen und teilweise sogar kostenlos stornieren. Des Weiteren ist es bei vielen Airlines möglich, freie Nachbarsitze (gebührenpflichtig) hinzuzubuchen, ebenso wie eine Reiseversicherung, die auch COVID-19-Leistungen einschließt. Eine Rückholgarantie hingegen bieten nur wenige Airlines an.

Die Buchungsbedingungen der Airlines im Überblick

Lufthansa
Eurowings
Ryanair
Easyjet
Tuifly
Air France und KLM
Swiss
Austrian Airlines

Die Buchungsbedingungen bei Lufthansa

Lufthansa
Foto: dpa Picture Alliance

Lufthansa hat die Umbuchungsgebühren vorübergehend komplett abgeschafft. Bis zum 31. Dezember 2020 sind somit „sämtliche Tarife beliebig oft gebührenfrei umbuchbar“, teilt Lufthansa auf Nachfrage von TRAVELBOOK mit. Dies gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch auf Langstrecken für Neubuchungen. Unter Umständen müssen Kunden jedoch einen Aufpreis bezahlen, beispielsweise wenn „der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung der Flugstrecke oder aufgrund eines erforderlichen Wechsels der Reise- oder Buchungsklasse teurer sein“ sollte, heißt es auf der Webseite der Lufthansa.

Lufthansa-Passagiere, die Wert auf mehr Abstand oder Komfort legen, können auf Kontinentalstrecken über das Service-Center der Airline einen freien Nachbarsitz hinzubuchen (Preise ab 35 Euro); ebenso wie ein kostenpflichtiges Versicherungspaket, das COVID-19-Leistungen einschließt.

Auch interessant: Die Corona-Handgepäck-Regeln der Airlines

Die Buchungsbedingungen bei Eurowings

Eurowings
Foto: dpa Picture Alliance

Kunden der Lufthansa-Tochter Eurowings können ihre Flüge bis 40 Minuten vor Abflug beliebig oft umbuchen. Sofern der neue Flug teurer ist, wird dem Fluggast allerdings die Preisdifferenz in Rechnung gestellt. Das Angebot gilt für alle bereits vorgenommenen Buchungen im Reisezeitraum bis zum 30. Oktober 2021 sowie für Neubuchungen bis zum 31. Dezember.

Eurowings bietet darüber hinaus eine grundsätzliche Rückholgarantie innerhalb Europas nach Deutschland an. Wie die Airline auf ihrer Webseite mitteilt, greift die Garantie in folgenden Fällen: Am Reiseziel wird nach Ankunft eine Reisewarnung ausgesprochen, ein Lockdown verhängt, oder das Zielland wird nach Antritt der Reise als offizielles Risikogebiet ausgewiesen. Die Rückfluggarantie gilt demnach für alle Eurowings-Kunden, die einen Hin- und Rückflug aus Deutschland nach Europa gebucht haben. Die Rückholgarantie greift unabhängig vom gebuchten Tarif und Buchungszeitraum und ist kostenlos. Zusätzliche Kosten für beispielsweise Hotelübernachtungen, Transport zum Flughafen etc. sind nicht in der Rückholgarantie inbegriffen.

Eurowings-Kunden haben außerdem die Möglichkeit, auf allen Strecken einen freien Mittelsitz hinzuzubuchen (Preise ab 18 Euro).

Die Umbuchungsbedingungen bei Ryanair

Ryanair
Foto: dpa Picture Alliance

Wegen der anhaltenden Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie streicht Ryanair die Umbuchungsgebühren für zwei weitere Monate. Wer im Dezember und Januar einen Flug bucht, kann diesen kostenlos auf ein anderes Datum bis zum 30. September 2021 umbuchen. Das gab die irische Billigairline vor wenigen Tagen bekannt. Die Änderungen müssten mindestens sieben Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum vorgenommen werden. Bereits zuvor hatte Ryanair die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung nach und nach verlängert, zuletzt bis November.

Auch interessant: In Zeiten von Corona – welche Reiseziele werden aktuell gebucht?

Die Umbuchungsbedingungen bei Easyjet

Easyjet
Foto: dpa Picture Alliance

Bei Easyjet können Kunden mit neuen oder bereits bestehenden Buchungen ihre Flüge bis 14 Tage vor Abflug zu einem beliebigen Zielort und Datum kostenlos umbuchen. Zusätzliche Kosten entstehen nur dann, wenn der neue Tarif höher ist. In diesem Fall muss der Kunde oder die Kundin die Differenz bezahlen.

Zusätzliche Sitzplätze werden laut Easyjet nicht freigelassen. Auf Wunsch könnten Passagiere jedoch einen freien Nachbarsitz kostenpflichtig hinzu buchen.

Die Buchungsbedingungen bei Tuifly

Tuifly
Foto: dpa Picture Alliance

„Bei Tuifly ist bei allen aktuellen Angeboten eine gebührenfreie Umbuchung inklusive“, teilt Tuifly-Sprecher Aage Dünhaupt auf Nachfrage von TRAVELBOOK mit. Ein freier Mittelsitz könne auf Wunsch im Service-Center zu tagesaktuellen Konditionen hinzugebucht werden.

Da Tuifly eine Airline des Reiseveranstalters Tui sei „fliegen wir unsere Urlaubsgäste automatisch während einer Krisensituation nach Hause. Dies war auch schon im März dieses Jahres der Fall“, so Dünhaupt. Damals habe man 70.000 TUI-Kunden ohne die Luftbrücke der Bundesregierung wieder zurückgeholt und sei zusätzlich im Auftrag der Regierung nach Marokko und Ägypten geflogen, um deutsche Individualurlauber nach Hause zu fliegen.

Die Buchungsbedingungen bei Air France und KLM

Air France und KLM
Foto: dpa Picture Alliance

Bei Air France und KLM können Reisen bis zum 31. März 2021 bis einen Tag vor Abflug kostenlos umgebucht oder storniert werden, teilt eine Sprecherin der Airline auf Nachfrage von TRAVELBOOK mit. Bei einer Stornierung müssten Kunden zunächst einen erstattungsfähigen Gutschein beantragen. Damit könnten sie entweder ein neues Ticket kaufen oder eine vollständige Erstattung verlangen.

Wenn umgekehrt Air France oder KLM den Flug stornieren, können Kunden weiterhin ihre Reise auf das Datum und den Bestimmungsort ihrer Wahl verschieben, eine vollständige Erstattung des Tickets oder einen Gutschein beantragen, der bei Nichtnutzung ebenfalls erstattet wird, so die Sprecherin. Entscheidet sich ein Kunde oder eine Kundin für einen Gutschein, erhält er oder sie einen zusätzlichen Bonus von bis zu 15 Prozent, wenn dieser für eine zukünftige Reise verwendet wird, die vor dem 15. Juni 2021 beginnt und vor dem 31. Oktober 2020 gebucht wird. Flying Blue-Mitglieder erhalten darüber hinaus eine Verdoppelung ihrer Meilen und Experience Points (XP) für alle Reisen bis Ende 2020.

In Partnerschaft mit Allianz Travel haben Air France und KLM zudem ihren Reiseversicherungsschutz für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland erweitert. „Beide Airlines bieten ihren Kunden Versicherungsschutz für den Fall, dass sie aufgrund einer Epidemie oder einer pandemischen Krankheit wie COVID-19 erkranken oder unter Quarantäne gestellt werden müssen“, so die Sprecherin der beiden Airlines. Im Falle einer Erkrankung könnten Kunden so unvorhergesehene Ausgaben während der Reise abdecken.

Die Buchungsbedingungen bei Swiss

Swiss
Foto: dpa Picture Alliance

Bei der Schweizer Airline Swiss, eine weitere Tochter der Lufthansa Group, sind aufgrund der Coronakrise sämtliche Tarife bis Ende Dezember mehrfach gebührenfrei umbuchbar – auch der günstigste Tarif ohne Aufgabegepäck. Diese Regelung gilt laut Swiss-Sprecherin Sonja Ptassek für alle Neubuchungen auf allen Kurz-, Mittel- und Langstrecken weltweit. Mehrkosten könnten für Kunden allerdings dann entstehen, wenn beispielsweise bei einer Umbuchung auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar sei. Die Differenz für den unter Umständen teureren, neuen Flug müsste dann der Kunde oder die Kundin bezahlen.

Auf einen Blick: Die besten Reise-Storys und -Angebote der Woche gibt’s im kostenlosen TRAVELBOOK-Newsletter!

Ein Rückflugversprechen bietet Swiss aktuell nicht mehr an. Kunden könnten jedoch laut Ptassek über Swiss eine Reiseversicherung mit Deckung für COVID-19 abschließen. Des Weiteren haben Fluggäste die Möglichkeit, über das Service-Center von Swiss einen freien Nachbarsitz hinzuzubuchen. Diese Möglichkeit habe es laut Ptassek auch schon vor der Coronakrise gegeben. „Der Preis ist analog des eigenen Sitzplatzes abhängig von Angebot und Nachfrage, sprich von der Auslastung des Fluges, liegt aber auf jeden Fall unter dem für den Kunden gekauften Sitz“, so die Swiss-Sprecherin weiter. Bei einem Business-Class-Ticket innerhalb Europas sei der freie Mittelsitz bereits seit Jahren im Ticketpreis inkludiert.

Mehr zum Thema

Die Buchungsbedingungen bei Austrian Airlines

Austrian Airlines
Foto: dpa Picture Alliance

Bei Austrian Airlines, ebenfalls eine Tochter der Lufthansa Group, können bis Ende Dezember 2020 alle Tickets, unabhängig vom gebuchten Tarif, gebührenfrei umgebucht werden. Dies gilt nach Aussage von Sprecherin Marleen Pirchner für Neubuchungen bei sämtlichen Kurz-, Mittel- und Langstrecken weltweit. Bei Buchungen bis zum 26. November und einem Reisezeitraum von Januar bis Juni 2021 könnten Flüge für einige ausgewählte Destinationen (u. a. Wien, Salzburg und Graz) darüber hinaus kostenfrei storniert werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die auch schon zuvor über Austrian Airlines zubuchbaren Versicherungspakete um Covid-19 Leistungen erweitert. Kunden, die auf Nummer sicher gehen wollen, haben bei Austrinan Airlines darüber hinaus die Möglichkeit, auf Kurz- und Mittelstrecken einen freien Nachbarsitz hinzuzubuchen (Preise ab 35 Euro).

Themen Coronakrise
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.