26. Januar 2021, 14:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Viele Kunden von Fluggesellschaften waren 2020 verärgert. Tickets von Flügen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden, wurden oft erst nach Wochen bezahlt – wenn eine Rückerstattung überhaupt angeboten wurde. Bei vielen Airlines wurden die Kunden dahingehend unzureichend informiert. Auch die Lufthansa war betroffen, weswegen Klage erhoben wurde. Nun ist der Fall geklärt.
Die Lufthansa hat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge auf eine Klage hin den Anspruch von Kunden auf Ticketpreis-Erstattung bei der Absage von Flügen anerkannt. Die Lufthansa habe im Verfahren vor dem Landgericht Köln die geltende Rechtslage per Anerkenntnisurteil akzeptiert, erklärte die Verbraucherzentrale am Montag.
Lufthansa verpflichte sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten. Das Gericht erkannte aber die wirtschaftlich schwierige Lage der Lufthansa an und verfügte deshalb, dass die Airline sowie die Tochter-Airline Eurowings eine Frist von einem Monat statt sieben Tagen für die Erstattung hätten. Diese Übergangsphase soll demnach bis Ende September gelten. Nach geltendem EU-Recht müssen Airlines normalerweise bei der Absage von Flügen innerhalb von sieben Tagen den bezahlten Flugpreis zurückzahlen.
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Ende von „Fehlinformation und Verschleierung“
Neben der langen Wartezeit für die Kunden monierte die Verbraucherzentrale in ihrer Ende September eingereichten Klage, dass die Lufthansa nur Umbuchungen anbot, aber nicht auf das Erstattungsrecht hinwies. Das Landgericht Köln hätte in der mündlichen Verhandlung im Dezember signalisiert, dass es die Argumentation der Verbraucherzentrale teilte, woraufhin die Lufthansa eingelenkt hätte, erklärte Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Mit dem Urteil hat die Fehlinformation und Verschleierung gegenüber Reisenden durch die Lufthansa ein Ende.“
Die Lufthansa sieht den Fall hingegen etwas anders. Dem Unternehmen zufolge ging es in dem Verfahren dagegen nicht darum, ob sie Erstattungsansprüche anerkennt, sondern in welchem Zeitraum sie diese in der Ausnahmesituation Corona-Krise abwickeln kann. Denn sie musste aufgrund der Reisebeschränkungen und Nachfrageeinbrüche in der Pandemie massenhaft Flüge streichen, sodass mehr als sieben Millionen Kunden mehrere Milliarden Euro zurückforderten.
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Lufthansa habe „den meisten Kunden“ das Geld erstattet
Der Luftfahrtkonzern erklärte hingegen, das Gericht habe sich nicht klar zugunsten einer Partei positioniert. Vielmehr habe es die schwierige Lage der Lufthansa in der Pandemie anerkannt, sodass ein Vergleich über eine längere Bearbeitungszeit geschlossen worden sei. Die unvollständige Verbraucherinformation sei schon vor der Urteilsverkündung korrigiert worden.
Mittlerweile hat die Airline den meisten Kunden wie vorgeschrieben das Geld erstattet. „Wir sind jetzt wieder auf Vorkrisenniveau, sodass wir innerhalb der marktüblichen Fristen erstatten“, sagte ein Sprecher. Die Verbraucherzentrale erklärte, sie werde der Fluggesellschaft weiter auf die Finger schauen. Sollte es wieder zu Verzögerungen oder falschen Informationen kommen, könnte Ordnungsgeld bei Gericht beantragt werden.
mit Material von Reuters