24. August 2020, 12:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Seit Wochen beklagen sich Verbraucher über die verspätete Erstattung ihrer Flugtickets. Die Lufthansa versprach inzwischen mehr Tempo bei der Bearbeitung. Doch noch immer warten über eine Million Kunden auf ihr Geld. Sind Sie auch betroffen? TRAVELBOOK gibt Tipps, was Sie unternehmen können.
Rund 1,4 Millionen Kunden des Lufthansa-Konzerns warten immer noch auf Ticketerstattungen für Flüge, die in der Corona-Krise storniert worden sind. Das teilverstaatlichte Unternehmen ist nach eigenen Angaben bei der Abwicklung in den vergangenen Wochen vorangekommen und hat im laufenden Jahr 2,3 Milliarden Euro an 5,4 Millionen Kunden ausgezahlt. Aus der ersten Jahreshälfte seien noch rund acht Prozent der Fälle nicht erledigt, die sollen bis Ende August abgearbeitet werden. Die Masse der offenen Verfahren bezieht sich damit auf jüngere Stornierungen.
Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften bei von ihnen veranlassten Stornierungen zur Rückzahlung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen verpflichtet. Nach dem Zusammenbruch des Luftverkehrs im März 2020 hatte Lufthansa automatische Erstattungsprozesse abgestellt und auf Einzelfallprüfungen bestanden. Wie andere Gesellschaften auch versuchte sie zudem, die Kunden mit Gutscheinen zu befriedigen – TRAVELBOOK berichtete.
Das Vorgehen löste scharfe Kritik von Verbraucherschützern und Anzeigen bei den Luftaufsichtsbehörden aus. Einer Studie zufolge liegt die Lufthansa im Mittelfeld der Zuverlässigkeit bei Corona-Entschädigungen – hinter Billigairlines. Die Ergebnisse der Analyse lesen Sie hier.
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Was tun, wenn die Lufthansa nicht zahlt?
TRAVELBOOK hat bei Robert Bartel, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, nachgefragt, was Verbraucher tun können, wenn Airlines nicht bezahlen (den gesamten Text lesen Sie hier).
Bartel sagte im Interview: „Zunächst sollte man gegenüber der Fluggesellschaft seinen Anspruch auf Rückerstattung der Flugkosten nachweislich geltend machen und eine Frist von sieben Tagen setzen. Am besten per Einwurf-Einschreiben.“ Ansprechpartner sei die jeweilige Airline, nicht ein Vermittler wie beispielsweise ein Internet-Buchungsportal.
Bezahlt die Fluggesellschaft danach nicht, haben Kunden neben der Gutscheinlösung mehrere Möglichkeiten: Sie können einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen oder über einen Anwalt Klage einreichen. Wer sich lieber außergerichtlich einigen will, kann sich an die Verbraucherzentrale seines Bundeslandes oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden.