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Messer, Scheren, Kosmetika...

Das passiert mit den Sachen, die Passagiere am Flughafen abgeben müssen

Flughafen Gegenstände abgeben
Diese Aufnahme vom Flughafen in Lima (Peru) zeigt einen Container mit verbotenen Gegenständen, die Passagiere am Security Check abgeben mussten Foto: dpa Picture Alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

4. Januar 2022, 6:12 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Trotz eindeutiger Vorschriften der Airlines passiert es immer wieder, dass Passagiere – in den allermeisten Fällen versehentlich – unerlaubte Gegenstände im Handgepäck mit sich führen. Diese am Security Check abzugeben, ist Pflicht. Aber was passiert eigentlich danach damit? TRAVELBOOK hat an Deutschlands Flughäfen nachgefragt.

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Die Regeln der Airlines sind klar: Gegenstände, mit denen man jemanden verletzen könnte, haben im Handgepäck nichts zu suchen. Zudem dürfen Passagiere Flüssigkeiten jeglicher Art – abgesehen von Babynahrung und Medikamenten – nur in Mengen bis zu 100 Milliliter an Bord bringen. Und das auch nur, wenn sie sich in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel befinden. Das gilt auch für Kosmetika, also Cremes, Gels und Shampoos. Insgesamt darf jeder Passagier einen Liter Flüssigkeit mit an Bord nehmen.

Diese seit etwa 14 Jahren geltenden Vorschriften hat wohl jeder längst verinnerlicht. Aber manchmal hat man eben doch versehentlich den ein oder anderen verbotenen Gegenstand im Handgepäck. Zum Beispiel, weil man zu spät am Flughafen ist und es nicht mehr schafft, den Trolley am Check-in-Schalter aufzugeben. Oder weil man schlicht vergessen hat, dass Gegenstände wie Feuerzeug, Taschenmesser oder Deoflasche noch im Handgepäck verstaut sind. TRAVELBOOK hat bei Deutschlands Flughäfen nachgefragt, was eigentlich mit den Dingen passiert, die Reisende tagtäglich am Security Check abgeben müssen.

Auch interessant: Krass, was man alles im Handgepäck mitnehmen darf!

Pfand für den guten Zweck in Köln

Für Getränke oder andere Flüssigkeiten stehen oft schon vor dem Eingang zur Sicherheitskontrolle Mülltonnen für die Entsorgung bereit. Am Flughafen Köln/Bonn können Passagiere seit 2015 ihre Pfandflaschen spenden, wie Flughafen-Sprecherin Hannah Schneider gegenüber TRAVELBOOK erklärt. „Damit können Fluggäste einen Beitrag zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt leisten.“ Drei ehemalige Langzeitarbeitlose hätten durch das Projekt einen festen Job und ein geregeltes Einkommen erhalten.

Ebenfalls vorbildlich: Originalverpackte Getränke und Kosmetika, die in der Sicherheitskontrolle abgegeben werden müssen, spendet der Airport an die Kölner Tafel.

Alle im Handgepäck verbotenen Gegenstände müssen am Boden bleiben

Stellt erst das Sicherheitspersonal beim Durchleuchten des Handgepäcks fest, dass ein Passagier einen unerlaubten Gegenstand bei sich hat, hat er erneut die Möglichkeit, diesen in dort aufgestellten Behältern zu entsorgen, wie Dieter Hulick, Sprecher der Fraport AG, erklärt. Alles, was darin lande, werde anschließend vernichtet, erklärt der Sprecher weiter. „Diese Option wird am häufigsten gewählt, da es sich in den meisten Fällen um Flüssigkeiten von geringem Wert in zu großen Behältnissen handelt, also Getränke, Kosmetika etc..“

Objekte, die unter Umständen gefährlich sein könnten, wie Gasfeuerzeuge, Gaskartuschen, Scheren, Messer und ähnliches, müssen natürlich ebenfalls abgegeben werden und landen in einem separaten Behältnis. Das Gleiche gilt für den Flughafen Köln/Bonn.

Flughafen Gegenstände abgeben
Schraubenzieher, Feuerzeug, Schere – all diese Dinge sind im Handgepäck tabu Foto: dpa Picture Alliance

Kann ich mein Eigentum zurückbekommen?

In dem meisten Fällen, wie etwa bei Kosmetika oder einfachen Feuerzeugen, ist der Verlust leicht zu verkraften. Was aber, wenn im Handgepäck mitgeführte verbotener Gegenstände ideelle oder hohe materielle Wert haben? Wie der Fraport-Sprecher berichtet, können Reisende ihr Eigentum zurückbekommen: „Hierfür erhält der Passagier eine verschließbare Plastiktüte, die am Airport verbleibt, sowie einen Kontrollabschnitt. Nach seiner Rückkehr von der Reise kann er seinen Gegenstand in der Gepäckaufbewahrung des Flughafens gegen eine Gebühr von 4 Euro wieder abholen.“ Alternativ sei die Zusendung an die Heimatadresse möglich, hierfür würden aber 14,50 Euro fällig.

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Weil für Gegenstände, die man als „dangerous goods“ klassifiziert hatte (Gasfeuerzeuge, Reizgasspray, Gaskartuschen etc.), ein Versandverbot gilt, können Reisende diese nach der Rückkehr nur direkt abholen. Drei Monate lang werden sie im Fundbüro im Terminal 1 des Frankfurter Airports aufbewahrt.

In Köln/Bonn und am Münchener Flughafen können Reisende Gegenstände ebenfalls für eine gewisse Zeit hinterlegen lassen, um diese später wieder abzuholen. „Erklärt sich der Fluggast aber zu einer Eigentumsaufgabe bereit, dann wird der Gegenstand entsorgt“, sagt ein Sprecher vom Flughafen München. Wenn jemand etwas versehentlich zurücklasse, etwa eine Brille, dann wird das registriert und der Gegenstand für sechs Monaten im Fundbüro aufbewahrt.

Wann sich die Bundespolizei einschaltet

Stellt ein mitgeführter Gegenstand eine Straftat gegen das Waffengesetz oder das Luftsicherheitsgesetz dar, wird die Bundespolizei eingeschaltet. „Typische Beispiele für solche Gegenstände sind sogenannte Wurfsterne, Reizgas, Jagdmunition, aber auch Einhandmesser mit feststellbarer Klinge“, sagt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main zu TRAVELBOOK. Allein im Jahr 2018 hatte man bei Luftsicherheitskontrollen mehr als rund 192.000 solcher verbotene Gegenstände gefunden.

Die Bundespolizei stellt in einem solchen Fall zunächst die Personalien des Reisenden fest und befragt ihn. „Eine Befragung findet insofern statt, als dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich zum jeweiligen Tatvorwurf zu äußern“, erklärt Moser. Dies geschehe zumeist in Form einer sogenannten „Kurzanzeige“, um der Person den angestrebten Flug trotzdem zu ermöglichen. „Der Gegenstand selbst wird in der Regel als Beweismittel beschlagnahmt oder amtlich vernichtet.“

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Aufgabegepäck wird auch gecheckt

Wer glaubt, im Koffer könnten problemlos im Handgepäck verbotene Gegenstände mitgeführt werden, irrt. „Natürlich wird auch der Inhalt des aufgegebenen Gepäcks durchleuchtet und ggf. entfernt“, sagt ein Fraport-Sprecher Dieter Hulick. Der Passagier merke das erst am Zielort, wenn er einen schriftlichen Hinweis in seinem Koffer vorfindet. Wer in Frankfurt eingecheckt hat, kann den konfiszierten Gegenstand dann ebenfalls im Fundbüro des Flughafens wieder abholen. Gegenstände aus dem Transitgepäck wandern ins Zolllager.

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