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Seltener Fall

Frau bringt Baby im Flieger zur Welt – was gilt bei einer Geburt im Flugzeug?

Geburt Flugzeug
Flugzeugkabine statt Kreisssaal: Wird ein Baby über den Wolken geboren, stellt sich unter anderen die Frage nach der Staatsangehörigkeit Foto: picture alliance / Newscom | Rafael Ben-Ari/Chameleons Eye
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TRAVELBOOK Redaktion

1. November 2022, 10:55 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Auf einem Flug aus den USA in die Dominikanische Republik setzten bei einer Passagierin plötzlich die Wehen ein und das Baby kam noch im Flieger zur Welt. TRAVELBOOK berichtet, was genau in dem US-Flieger geschah und wie die Rechtslage bei einer Geburt über den Wolken aussieht.

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Wie die „New York Post“ berichtet, war Geburtstermin für das Baby der 21-jährigen Kendria Rhoden eigentlich für den 23. Oktober festgesetzt. Davor wollte die junge Frau mit ihrer Familie noch einen Urlaub in der Dominikanischen Republik verbringen, ihr Arzt hatte ihr das Go für den Flug im September gegeben. Doch als der American-Airlines-Flug von New York City abhob, bekam Kendria Rhoden in ihrem Flugzeugsitz plötzlich Krämpfe.

„Die Krämpfe hielten an, und 34 Minuten nach dem Abflug platzte meine Fruchtblase“, zitiert die „New York Post“ die junge Mutter. Die Flugzeug-Crew reagierte sofort, brachte die Hochschwangere in den hinteren Teil des Flugzeugs. Vier Passagiere mit medizinischen Kenntnissen halfen, das Baby auf die Welt zu bringen. Der kleine Junge erhielt, passend zu seiner Geburt im Flugzeug, den Namen „Skylen“. Das Baby war wohlauf, musste aber noch einige Tage auf einer Neugeborenen-Intensivstation in der Dominikanischen Republik bleiben.

Währenddessen suchte die Familie die US-Botschaft des Inselstaates auf, um die amerikanische Staatsangehörigkeit des Neugeborenen bestätigen zu belassen und einen Notpass zu beantragen. Darin wird der Geburtsort des kleinen Skylen mit „in the air“ angegeben. Inzwischen ist die Familie in die USA zurückgekehrt.

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Das gilt bei einer Geburt im Flugzeugs

Da es immer wieder einmal passiert, dass an Bord eines Fliegers ein Kind zur Welt kommt, beantwortet TRAVELBOOK nachstehend die wichtigsten Fragen zu den Themen „Fliegen während der Schwangerschaft“ und „Flugzeuggeburten“.

Bis zu welcher Schwangerschaftswoche darf man fliegen?

Das variiert von Airline zu Airline. Generell wird hochschwangeren Frauen vom Fliegen abgeraten. Allerdings nehmen zum Beispiel Lufthansa, Easyjet, Ryanair, Emirates und Condor Schwangere bis zur 36. Woche mit an Bord, wenn die Schwangerschaft bis dahin nicht risikobehaftet gewesen ist. Je nach Airline müssen Schwangere entweder ihren Mutterpass, aus dem der errechnete Geburtstermin hervorgeht, oder sogar ein Attest vorlegen (hier geht es zu den Formularen von Ryanair und Emirates). Achtung: Bei Mehrlingsschwangerschaften gilt bei den meisten Airlines eine geringere Grenze von maximal 32 Wochen.

Welche Staatsangehörigkeit hat ein im Luftraum geborenes Kind?

Grundsätzlich haben nach deutschem Recht (Paragraph 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG]) Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Das nennt man „Abstammungsprinzip“. Zusätzlich gibt es jedoch das „Territorialprinzip“, also die Frage, wo das Kind geboren wurde – und hier wird es bei Geburten im Flugzeug kniffelig.

Zunächst stellt sich die Frage, ob das Flugzeug zum Zeitpunkt der Geburt über Land oder Ozean flog. Sollte sich das Flugzeug nämlich über dem offenen Meer und keinem eindeutigen Staatsgebiet befinden, entscheidet über die Nationalität des Kindes das Land, in dem das Flugzeug registriert ist. Gehen wir etwa von einem Flug von Paris in die USA mit KLM aus, wäre bei einer Geburt über dem Atlantik die Nationalität des Kindes unter anderem niederländisch.

Sollte der Flug jedoch über das Festland gehen, wird auf das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt verwiesen. Demnach hat jeder Staat die ausschließliche Lufthoheit über seinem Hoheitsgebiet. Ergo wäre ein Kind, das zum Beispiel über den USA geboren wird, auch automatisch US-Amerikaner.

Themen Flugzeuge
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