11. Juni 2018, 14:01 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ob Salat, Sandwich, Bier oder Whisky: Nicht nur bei Low-Cost-Airlines ist die Verpflegung nur noch selten im Preis enthalten. Nicht wenige Passagiere nehmen daher das Essen mit und decken sich vor dem Flug nach dem Sicherheitscheck mit Getränken ein. Doch darf man als eigentlich Alkohol aus dem Duty-Free-Shop im Flugzeug trinken? Und ist die Mitnahme von Essen offiziell überhaupt erlaubt?
Alkoholische Getränke im Flugzeug bewegen sich eher in der gehobenen Preisklasse, weshalb einige Passagiere gerne auf ihre im Duty-Free-Bereich erworbenen Drinks zurückgreifen, um sich während des Fluges schon mal in Urlaubsstimmung zu bringen. Aber ist das erlaubt?
Die Antwort ist schlicht und einfach: Nein! „Allen Kunden ist es verboten, ihren eigenen Alkohol an Bord zu konsumieren“, erklärt Herr Robin Kiely, Head of Communications von Ryanair, auf Nachfrage von TRAVELBOOK. Allerdings ist es erlaubt, im Flugzeug erworbenen Alkohol zu trinken. Aber auch das hat seine Grenzen, denn es ist eigentlich verboten, im Flugzeug betrunken zu sein; für die Beurteilung zählt das Verhalten der Passagiere.
»Werden ausfallendes und störendes Verhalten zu keiner Zeit tolerieren
Kiely zu TRAVELBOOK: „Bei Kunden, die Alkohol an Bord erwerben, werden wir zu keiner Zeit ausfallendes oder störendes Verhalten tolerieren. Die Sicherheit und der Komfort unserer Kunden, Besatzung und Flugzeuge hat für uns höchste Priorität.“ Weiter könne man Strafen und Sanktionen gegen Passagiere verhängen, die ein inakzeptables Verhalten an den Tag legen, sagte der Sprecher.
Auch easyJet geht ähnlich mit der Situation um: „Das Bordpersonal von easyJet ist dafür geschult alle Situationen einzuschätzen sowie schnell und angemessen zu handeln, damit die Sicherheit des Fluges und die der Passagiere zu keiner Zeit beeinträchtigt“, teilte easyJets auf TRAVELBOOK-Nachfrage mit. Der Verzehr von eigenem Alkohol sei auch hier strikt untersagt.
Wer unbedingt einen Schluck seines jüngst gekauften Whiskeys über den Wolken probieren möchte, kann beim zuständige Flugpersonal jedoch freundlich nachfragen: Dieses darf dem Passagier sogar den Alkohol servieren.
Immer mehr Fluglinien kopieren Billigairlines Gibt es bald kein kostenloses Essen mehr im Flugzeug?
Alkohol an Bord Bei diesen europäischen Airlines ist der Drink noch kostenlos
Es drohen Strafen 6 Dinge, die Sie besser nicht aus dem Flugzeug mitnehmen sollten
Wie sieht es mit nicht-alkoholischer Verpflegung aus?
Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Selbstverpflegung an Bord ist möglich, weil Airlines in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke kaum ausschließen können.“
Und natürlich ist es wichtig, dass Passagiere unterwegs etwas trinken. Fischer-Volk: „Verpflegung an Bord ist wichtig, beispielsweise aufgrund der trockenen Kabinenluft. Wer z. B. nicht genug trinkt, kann Gesundheitsprobleme bekommen“. Aber noch ein anderer Aspekt spiele eine wichtige Rolle: Viele Menschen haben Allergien, würden gewisses Essen nicht vertragen oder ernährten sich beispielsweise vegetarisch oder sogar vegan – deshalb sei es meist einfacher und auch sicherer, sich sein eigenes Essen mitzubringen.
Aufgepasst bei Flüssigkeiten
Aber jeder Selbstverpfleger, der seine Getränke nicht erst nach dem Sicherheitscheck erwirbt, muss sich an bestimmte Regeln halten. So dürfen Flüssigkeiten von mehr als 100 Milliliter nicht durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden. Viele Passagiere haben daher eine leere Wasserflasche mit dabei, die sie dann nach dem Check auffüllen. Problem: Gerade wenn es keine Wasserspender gibt, nutzen einige das Wasser aus dem Hahn – allerdings ist je nach Land nicht immer eine ausreichende Qualität garantiert.
Beim Essen sollten Passagiere zudem beachten, dass sie es im Flugzeug verspeisen. Das sei laut Fischer-Volk grundsätzlich erlaubt. „Lediglich für die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln in den bzw. aus dem EU-Raum gibt es länderspezifische Beschränkungen, über die sich Verbraucher vor dem Flug beim Auswärtigen Amt, dem Zoll oder dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informieren sollten.“