9. Juni 2018, 20:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Auf vielen Flügen innerhalb Europas wird die Identität der Passagiere nicht mehr kontrolliert. Einen gültigen Ausweis sollte man dennoch mit sich führen.
Bei den großen Low-Cost-Airlines in Europa fliegen die meisten Reisenden nur mit Handgepäck. Wer dann online eincheckt, muss nicht zum Schalter und kann direkt zum Flugsteig gehen – ohne Ausweiskontrolle. Kann man also den Personalausweis oder Reisepass dann ganz zu Hause lassen? Besser nicht!
Bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums fänden in den meisten Fällen keine Grenzkontrollen statt, bestätigt zum Beispiel Eurowings. Jede Airline kann erst einmal selbst entscheiden, ob sie die Identität der Passagiere überprüft. Lediglich die Sicherheitskontrolle muss jeder Flugreisende definitiv hinter sich bringen, auch innerhalb des Schengen-Raums. Doch es gibt ein paar Besonderheiten.
In manchen Schengen-Staaten gibt es derzeit Identitätskontrollen
„Reisende müssen ihre Identität nachweisen können“, sagt Jan Bartholl, Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht aus Berlin. In einigen europäischen Mitgliedsstaaten gilt sogar eine Mitführpflicht für den Personalausweis. „In Frankreich, Belgien und Spanien sind die Airlines verpflichtet, den Namen auf der Bordkarte abzugleichen“, sagt Bartholl. Wegen Antiterrorgesetzen haben diese Länder vorübergehend Identitätskontrollen eingeführt.
Führerschein ist kein gültiges Reisedokument
Auch bei besonderen Anlässen wie einer Fußball-WM oder einem politischen Gipfeltreffen werden häufig Ausweiskontrollen an den Flughäfen vorgenommen. Zum Problem wird das zum Beispiel, wenn der Urlauber zwar noch ohne Ausweis in ein Land reist, sich aber während des Aufenthalts kurzfristig die Regeln ändern – auf dem Rückflug muss er dann womöglich doch ein gültiges Reisedokument vorweisen.
„Der Führerschein, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten gehören nicht dazu“, so Gero von Vegesack vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Ersatzpapiere kann man im Notfall bei der deutschen Botschaft im Land beantragen. Doch das kostet Zeit und Geld.
In Deutschland kann die Bundespolizei am Flughafen einen Passersatz ausstellen. Sie macht das aber nur, wenn vorläufige Reisedokumente von einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ankommen würden. Der Passersatz kostet acht Euro. Und die Reise damit erfolgt auf eigenes Risiko, was der Urlauber unterschreiben muss. „Nicht alle Staaten erkennen Ersatzpapiere an“, sagt von Vegesack. Dazu zählen zum Beispiel die Türkei und Ägypten.
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Überraschende Kontrollen kann es immer geben
Ohne einen offiziellen Identitätsnachweises – etwa abgelaufener Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde – kann der Reiseausweis nicht ausgestellt werden. Wer auf den allerletzten Drücker am Schalter erscheint, muss ebenfalls am Boden bleiben.
Ohne Ausweis zu fliegen, ist also möglich – aber keine gute Idee. Kontrollen an den Flughäfen kann es immer geben, auch überraschend. Außerdem können die Sicherheitsbehörden der Schengen-Staaten jederzeit den Ausweis verlangen. „EU-Mitgliedsstaaten haben das nationale Recht, innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes zu kontrollieren“, sagt von Vegesack. Spätestens dann hat der Reisende ein Problem, wenn er keinen Ausweis dabei hat.