25. Juni 2018, 18:18 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Manchmal findet man auf Buchungsportalen Flüge, die so extrem günstig sind, dass man es kaum glauben mag. Dahinter könnten dann sogenannte Error Fares stecken, die durch Fehler in den Computersystemen entstehen. Wer einen solchen Tarif ergattert, fliegt mitunter zu einem absurd niedrigen Preis. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Stellen Sie sich vor, Sie finden einen Flug aus Deutschland in die USA für 99 Euro hin und zurück – und zwar nicht mit einer Low-Cost-Airline, sondern mit einer ganz normalen Fluggesellschaft. Es sind Preise, bei denen fast jeder weiß: Da muss es sich um einen Fehler handeln. Daher werden solche Tarife auch Error Fares genannt.
Und tatsächlich kann von einem Angebot im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein. „Error Fares sind keine bewusst gesteuerten Tiefstpreise, sondern ein Buchungssystemfehler“, erklärt Claudia Nehring vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dabei wird versehentlich ein falscher Preis eingetragen, entweder vom Computer oder von einem Menschen. Häufig fehlt einfach eine Ziffer. Dann wird ein Flug zum Beispiel ungewollt für 199 statt 1199 Euro verkauft, weil eine „1“ fehlte.
Man muss schnell sein!
Antonius Gress, Gründer der Website Error Fare Alerts, kennt weitere Gründe für die Niedrigpreise: „In anderen Fällen werden Gebühren wie Flughafen- oder Kerosinsteuern vergessen. Oder es kommt bei der Umrechnung der Währungen zu Fehlern.“ Flugreisende dürfen sich über unschlagbar günstige Preise freuen – aber nicht oft. „Solche Fehler treten extrem selten auf. Sie sind die ganz große Ausnahme“, sagt Johannes Winter vom Ferienflieger Condor.
Die Tarife sind im Netz aber schnell auffindbar, zum Beispiel auf Travel-Dealz, Exbir, Tripdoo, Urlaubstracker oder Error Fare Alerts. Die Portale informieren ihre Nutzer über Social Media und Newsletter über die Error Fares. In jedem Fall gilt es dann, schnell zu sein. Die Preisfehler sind selten länger als zwei oder drei Tage verfügbar. Und der Tarif gilt nur für einen bestimmten Zeitraum und für ein konkretes Ziel.
Habe ich Anspruch auf den günstigen Flug?
Selbst wenn der Urlauber bucht, hat er damit noch keine Sicherheit, dass er den Flug für den vereinbarten Preis antreten kann. „Die Buchung auf einer Website gilt noch nicht als rechtlich verpflichtender Vertrag. Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Vouchers kommt ein Vertrag zustande“, erläutert Gress.
Je länger der Fluggast nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung keine Kündigung des Vertrages bekommt, desto wahrscheinlicher sei es, dass er die Flugreise antreten kann. „Nach zwei Wochen wird nur noch sehr selten gekündigt“, weiß Gress aus Erfahrung. Doch selbst damit ist die Unsicherheit noch nicht vorbei, denn schließlich sind Error Fares keineswegs im Interesse der Airlines. „Auch nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Vertrag der Fluggastbeförderung noch von der Airline gekündigt werden“, sagt Jan Bartholl, Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht. „Die Airline muss dafür unverzüglich innerhalb weniger Tage den Vertrag anfechten und darlegen, dass es sich um einen Fehler handelt.“
So ist es auch bei British Airways geschehen. Bei der Fluggesellschaft konnten am 11. und 12. Juni Flüge von Großbritannien nach Dubai oder Tel Aviv hin und zurück buchen für Preise von zum Teil unter 200 Pfund. Doch nachdem mehrere tausend Tickets verkauft worden waren, erklärte die britische Airline die Buchungen für ungültig.
Es ist also in keinem Fall gewährleistet, dass Passagiere mit Error-Fare-Tickets tatsächlich den Flug antreten können. Gerade wenn besonders viele Buchungen solcher fehlerhaften Tarife stattfinden, wird die Airline versuchen, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu kündigen.
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Kaum Gerichtsverfahren wegen Error Fares
Dagegen kann der Fluggast wiederum klagen, etwa wenn der Fehler der Airline nicht logisch nachvollziehbar ist. Allerdings dauert es etwa ein halbes Jahr, bis solche Rechtsstreitigkeiten vor Gericht landen, sodass der Flug in vielen Fällen längst geflogen ist. Überhaupt sind Verfahren vor Gericht wegen Error Fares sehr selten. Das liegt vermutlich daran, dass Fluggästen bewusst ist, dass sie einen Fehler ausgenutzt haben. Oder aber die Airline will sich den Ärger ersparen und kündigt den Vertrag nicht. Für vermeintliche Schnäppchenjäger bedeutet das: Solange Ungewissheit herrscht, sollte man mit seiner weiteren Urlaubsplanung und etwaigen Hotelbuchungen besser warten.