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Das steckt dahinter

Verwirrung um angebliche neue Regeln fürs Handgepäck

Neue Regeln fürs Handgepäck
Ab September gelten neue Regeln fürs Handgepäck – doch an den Vorschriften zur Größe ändert sich erst einmal nichts Foto: Getty Images

2. September 2024, 10:28 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Beim Stichwort Handgepäckregeln denken Sie wahrscheinlich direkt an das Thema Flüssigkeiten. Doch die geänderten und ab 1. September innerhalb der Europäischen Union (EU) geltenden Bestimmungen sollen verschiedenen Medienberichten zufolge darüber hinaus unter anderem die zulässige Größe von Handgepäckstücken regulieren. TRAVELBOOK klärt auf, was wirklich an den Meldungen dran ist.

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Hinsichtlich der angeblichen neuen Bestimmungen für das Handgepäck gab es zuletzt einiges an Verwirrung. Kurz sah es so aus, als bräuchte man Duschgele, Shampoos und Co. künftig nicht mehr in 100-Milliliter-Behälter abfüllen und diese in einen wiederverschließbaren Kunststoffbeutel packen. Mitunter durfte man gar bis zu zwei Liter Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen. Dann wurden die Vorschriften aber nachträglich wieder verschärft – TRAVELBOOK berichtete. Außerdem wurde von mehreren Medien behauptet, dass es ab dem 1. September 2024 zu einer Vereinheitlichung der zugelassenen Handgepäcksgrößen in der EU kommen soll. Auch TRAVELBOOK berichtete in einer früheren Version dieses Artikels über die vermeintlichen Änderungen. Wie sich jedoch nun herausstellte, stimmt letzteres so nicht.

Keine neuen Regeln für einheitliche Größe von Handgepäck

In der vergangenen Woche wurden zahlreiche Meldungen veröffentlicht, in welchen behauptet wurde, dass ab dem 1. September 2024 auch neue Regelungen zur Vereinheitlichung der Größe von Handgepäckstücken in Kraft treten. Laut diesen sollen Koffer ab September maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen dürfen – bei jeder in der EU operierenden Fluggesellschaft. Verschiedene Billig-Airlines erlauben bisher deutlich weniger.

Auch TRAVELBOOK berichtete über die vermeintlichen Änderungen. Doch nun ist klar: „Es gibt keine bevorstehende EU-Verordnung, die Änderungen an den Handgepäckbestimmungen vorsieht“, wie eine Sprecherin der EU-Kommission auf Anfrage von TRAVELBOOK mitteilt. 

EU-Kommission ordnet den Sachverhalt ein

Richtig sei, dass die Kommissionsdienststellen im Juli einen Workshop mit allen interessierten Akteuren organisiert hätten, um mögliche gemeinsame Industriestandards für das Gewicht und die Abmessungen von Handgepäck zu diskutieren.  Diese Initiative gehe auf eine Aufforderung der ehemaligen Verkehrskommissarin Vălean vom Dezember 2023 an die Branche zurück, solche Standards in Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen zu entwickeln.

„Die Kommission geht davon aus, dass sie von der Industrie bald weitere Einzelheiten zu den Fortschritten bei der Entwicklung gemeinsamer Standards erfahren wird, und plant, einen Folgeworkshop im Herbst“, heißt es zudem im vorliegenden Statement.

Einheitliche Regelungen wünschenswert

Wer sich also bereits darüber gefreut hatte, schon auf dem nächsten Flug mit mehr Handgepäck reisen zu können, muss nun doch wieder mit weniger Urlaubsgarderobe kalkulieren. Der Vorstoß der Kommission ist dennoch ein richtiger Schritt. Denn insbesondere bei den Themen Gepäckgröße und -gewicht gab es immer wieder Unklarheiten. Das liegt daran, dass bislang jede Fluggesellschaften selbst darüber entscheidet und es ein Meer an unterschiedlichen Regelungen gibt.

Wenn Reisende sich nicht an die individuellen Bestimmungen einer Airline halten, kann es passieren, dass sie ihren (z. B. zu großen oder zu schweren) Koffer kostenpflichtig einchecken müssen. Böse Zungen würden behaupten, dass Billig-Anbieter wie Ryanair oder Vueling genau darauf spekulierten. Ein Nichteinhaltung der Vorschriften bedeutet für sie immerhin eine zusätzliche Einnahme. Buchende tun also nach wie vor gut daran, sich vorab über die speziellen Gepäckvorschriften zu informieren.

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Neue und alte Regeln zur Mitnahme von Flüssigkeiten

Bei den Flüssigkeiten gab es, wie bereits erwähnt, zwischenzeitlich Änderungen. Doch nach aktuellstem Stand können sich Reisende wie gewohnt verhalten. Flüssige Texturen dürfen nur in kleinen Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden. Jene gehören wiederum zusätzlich in einen 1-Liter-Kunststoffbeutel. Auch sollte man weiter davon ausgehen, jenen Beutel bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck nehmen und aufs Band legen zu müssen.

Dies war zwischenzeitlich nicht nötig, da neuartige CT-Scanner (CT steht für Computertomografie), welche an immer mehr europäischen Flughäfen eingesetzt werden, womöglich kritische Substanzen durch den Koffer hindurch erkennen können sollen. Ebenso technische Gadgets wie Laptops und Tablets durften kurzzeitig im Gepäck bleiben. Inzwischen jedoch wurden Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geräte laut. Die EU-Kommission plane daher eine gründliche Überprüfung der CT-Scanner.

Es gibt gewisse Ausnahmen. So dürfen Passagiere Medikamente, wenn sie diese im Verlauf der Zeit an Bord einnehmen müssen, im Handgepäck mitführen. Das gilt auch, wenn es sich etwa um Tinkturen oder Lösungen in Flaschen mit mehr als 100 Millilitern Inhalt handelt. Ebenso ist Babynahrung von den Vorschriften ausgenommen.

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