Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Handy aus, Blenden hoch

Das steckt hinter den Sicherheitshinweisen im Flugzeug

Handy Flugzeug
Handys müssen im Flugzeug in den Flugmodus, doch warum eigentlich? Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

14. Oktober 2018, 15:19 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Aufrechte Sitzhaltung beim Landen, das Handy im Flugmodus und die Blenden geöffnet: Die Sicherheitshinweise, die man beim Fliegen beachten muss, sind den meisten Menschen bekannt und werden – mehr oder weniger konsequent – befolgt. Doch warum gibt es bestimmte Sicherheitshinweise überhaupt? TRAVELBOOK erklärt, was hinter den Regeln im Flugzeug steckt.

Artikel teilen

Der Flugzeugmodus

Handys müssen während des Fluges in den Flugmodus – unbedingt sogar, heißt es. Denn schaltet man die Geräte nicht in den Modus, so können sie angeblich die Navigationsinstrumente des Flugzeuges stören, was gravierende Schäden mit sich tragen könnte. Ganz so dramatisch scheinen die Folgen eines Handysignals jedoch nicht zu sein: „Bis heute gibt es keinen bewiesenen Fall, dass ein Telefon ein Flugzeug nachweislich behindert hat. Aber man weiß nie“, so der amerikanische Pilot Patrick Smith zu der britischen Tageszeitung „The Telegraph“. Vorsorglich sollte man das Mobiltelefon also in den Flugmodus versetzen, wenn man im Flugzeug sitzt, ganz so gravierend, wie einst angenommen, sind die Handysignale jedoch nicht.

Auch interessant: Welche Sitzplätze im Flugzeug sind am sichersten?

100 Milliliter und nicht mehr

Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck nur in kleinen 100 ml-Flaschen transportiert werden, die wiederum in einem transparenten 1l-Beutel aufbewahrt werden müssen – so weit, so gut. Aber warum genau ist das so? Im Sommer 2006 vereitelte die Regierung der USA einen Anschlag, der mit flüssigem Sprengstoff gefüllten Wasserflaschen ausgeführt werden sollte, so heißt es unter anderem bei „Reader’s Digest“. Kurz darauf wurde die Mitnahme von Flüssigkeiten in die Kabine auf die 100 ml-Fläschchen limitiert, um so einem weiteren Versuch dieser Art vorzubeugen.

Geöffnete Blenden

. Luftfahrtexperte Heinrich Grossbongardt erklärt TRAVELBOOK zudem: „Im Falle eines unerwarteten Zwischenfalls oder gar eines Unfalls müssen einerseits die Flugbegleiter ungehindert nach draußen schauen können, um sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen. Zum anderen müssen auch Rettungskräfte dank der geöffneten Fensterläden die Situation im Flugzeug blitzschnell erfassen.“

Fenster Flugzeug
Die Blenden müssen bei Start- und Landeanflug stets geöffnet sein Foto: Getty Images

Gedämmtes Licht

Einen ähnlichen Grund hat es, dass das Licht oftmals gedämmt wird, wenn das Flugzeug sich im Ab- oder Anflug befindet. Passagiere und Crewmitglieder sind so nicht an das helle Licht in der Kabine gewöhnt und können schneller reagieren, sollte der Ernstfall eintreten. Die Augen sind schon an das dunklere Licht gewöhnt und können die Signalleuchten, die zu den Notausgängen zeigen, besser erkennen, erklärt eine Flugbegleiterin auf dem Lufthansa-Blog.

Ein hochgeklappter Tisch

Bei Start und Landung muss der kleine Tisch, der am Sitz des Vordermanns befestigt ist, immer hochgeklappt sein. Dies hat zweierlei Gründe: Bei Komplikationen in der Luft kann ein nach unten geklappter Tisch schnell Verletzungen – von blauen Flecken bis hin zu einem Rippenbruch – hervorrufen, schreibt die Flugbegleiterin auf dem Lufthansa-Blog. Weiter wäre der Weg im Falle eines Unfalls versperrt und die Passagiere dieser Reihe würden eventuell durch den Tisch an ihrer Flucht gehindert werden.

Die aufrechte Sitzlehne

Auch dieser Sicherheitshinweis bezieht sich auf die Start- und Landephase: Die Sitze müssen in eine aufrechte Position gebracht werden. Warum dies so ist, ist in diesem Fall recht offensichtlich: Im Ernstfall würden die nach hinten geklappten Sitze die Personen in der darauffolgenden Reihe auf ihrem Weg zum Notausgang behindern. Da in einem solchen Fall jede Sekunde zählt, ist es wichtig, dass man seinen Sitz während der An- und Abflugphase aufrichtet.

Sitze Flugzeug
Nach einem Nickerchen mit gekipptem Sitz, muss man die Rückenlehne bei der Landung wieder aufrichten Foto: Getty Images

Taschen unter den Sitz des Vordermannes

Handgepäck, welches nicht in der Gepäckablage verstaut wird, muss unter den eigenen Sitz oder den des Vordermannes. So soll verhindert werden, dass der Weg zum Notausgang bei Komplikationen erschwert wird. Doch auch ein weiterer Grund spricht für das sichere Verstauen des Gepäcks: Bei unterschiedliche Luftströmungen kann es zu einem sogenannten „Luftloch“ kommen. In diesem Fall können die kleinen Taschen und ihr Inhalt im schlimmsten Fall zu Personenschaden führen, wenn sie nicht verstaut sind.

Auch interessant: Wie gefährlich sind Turbulenzen während des Flugs?

Nicht jeder darf am Notausgang sitzen

Besonders für große Menschen hat es durchaus seine Vorteile, am Notausgang zu sitzen, da man auf diesen Plätzen mit deutlich mehr Beinfreiheit gesegnet ist. Doch nicht jeder kann die Vorteile eines solchen Platzes genießen: Erwachsene Menschen, die sich guter Gesundheit erfreuen, werden bevorzugt in der Reihe am Notausgang platziert. Das hat den simplen Grund, dass diese schneller reagieren und den Crewmitgliedern helfend zur Seite stehen können, sollte der Ernstfall eintreten. Gebrechliche Personen oder Kinder können dies nicht und müssen mit einem gewöhnlichen Platz Vorlieb nehmen.

Mehr zum Thema

Der Aschenbecher auf dem Klo

Rauchen ist über den Wolken verboten – und wird mit einem hohen Bußgeld bestraft. Dennoch findet man auf einigen Bordtoiletten bis heute einen kleinen Aschenbecher. Dieser soll im Falle eines Falles den heimlichen Raucher daran hindern, die Asche oder den Zigarettenstummel in den Mülleimer zu schmeißen, wo er womöglich ein Feuer entfachen könnt, verrät eine Flugbegleiterin auf dem Lufthansa-Blog. Dennoch: Das Rauchen im Flugzeug ist strikt verboten.

Themen Flugzeuge
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.