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Nicht an allen Flughäfen

Wann man beim Umsteigen erneut durch die Sicherheitskontrolle muss

Frau muss mit Kind beim Umsteigen noch mal durch die Sicherheitskontrolle
Beim Umsteigen könnte man auf eine zeitfressende erneute Sicherheitskontrolle wohl gut verzichten. In welchen Fällen Sie dennoch damit rechnen müssen, erklärt TRAVELBOOK. Foto: Getty Images

3. September 2024, 10:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Sicherheitskontrolle am Flughafen empfinden viele als den lästigsten Teil einer Flugreise. Denn dort kann es immer mal zu Wartezeiten kommen; und auch muss manchmal das Handgepäck geöffnet und dem Sicherheitspersonal präsentiert werden, was Verzögerungen mit sich bringen kann. Man ist also froh, wenn diese Hürde genommen ist – und wohl umso genervter, wenn man beim Umsteigen unerwartet erneut durch die Sicherheitskontrolle muss. In welchen Fällen dies üblich ist, erfahren Sie bei TRAVELBOOK.

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Wer einen Flug mit Umsteigen gebucht und Gepäck aufgegeben hat, braucht sich um dieses nicht weiter zu kümmern: Es wird automatisch in den Anschlussflieger und somit ans finale Reiseziel befördert. Reisende haben nichts weiter zu tun, als selbst rechtzeitig am Boarding-Gate zu erscheinen – mit ihrem bereits überprüften Handgepäck. Doch abhängig von verschiedenen Faktoren kann es passieren, dass dieses noch einmal durchleuchtet wird.

Zeit für erneute Sicherheitskontrolle beim Umsteigen einplanen

Beim Umsteigen ist es Reisenden häufig möglich, im Transitbereich am Flughafen zu bleiben. In einem solchen Fall wäre eine erneute Sicherheitskontrolle nicht üblich. Doch unter gewissen Umständen ist sie es eben doch. Diese Eventualität gilt es zu kennen und bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Darauf weist der Flughafen Frankfurt am Main auf seiner Website hin. Demnach kann es sein, dass man beim Umsteigen erneut eine Sicherheitskontrolle passieren muss – und dass dort unter anderem „Flüssigkeiten aus Duty-Free-Shops, die an Flughäfen außerhalb der EU erworben wurden“, beanstandet werden. Darüber hinaus seien auch andere an Bord nichteuropäischer Airlines gekaufte Waren im Handgepäck an Flughäfen innerhalb der EU nicht gestattet.

Gründe für erneute Sicherheitskontrollen beim Umsteigen

Bei einem sogenannten Stopover – einer Zwischenlandung also mit einem mehr als 24-stündigen Aufenthalt vor dem Weiterflug – muss man gemeinhin noch einmal zur Sicherheitskontrolle. Das leuchtet ein. In diesem Fall ist immerhin davon auszugehen (und es ihnen wohl auch zu wünschen), dass Reisende sich zwischendurch vom Flughafen entfernen. In der Folge könnte sich der zuvor kontrollierte Inhalt ihres Handgepäcks verändert haben. Auch könnten die Reisenden selbst etwas an sich genommen haben – wenn auch unbewusst –, was an Bord eines Flugzeugs nicht zulässig ist.

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Terminal-Wechsel oder (bestimmte) internationale Flüge

Doch auch wenn Fluggäste sich nicht so ganz weit fortbewegen, sondern nur von einem Terminal zum nächsten müssen, kann eine erneute Sicherheitskontrolle anstehen. Insbesondere dann, wenn es sich z. B. nach einem ersten nationalen Flug beim Weiterflug um einen internationalen Flug handelt, oder umgekehrt.

Bei Flügen aus einem nicht dem Schengen-Raum angehörigen Land in ein Schengen-Land ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie beim Umsteigen noch einmal zur Sicherheitskontrolle müssen. Ebenso verhält es sich natürlich bei einer Reise mit Umsteigen aus einem Land aus dem Schengen-Raum in ein Nicht-Schengen-Land. Grundsätzlich sind erneute Sicherheitskontrollen auch dann möglich, wenn Zweifel an den Sicherheitsstandards in dem Land bzw. an dem Flughafen bestehen, in dem die Fluggäste für den ersten Abflug abgefertigt wurden.

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