6. Mai 2021, 14:55 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Viele Passagiere denken sich nichts dabei, wenn sie aus dem Flugzeug eine Decke, ein Kissen oder einen Kopfhörer mitnehmen. Sie gehen davon aus, es handele sich um ein Einmalprodukt beziehungsweise um ein Geschenk. Ist das wirklich so? TRAVELBOOK hat bei den Airlines nachgehakt.
Passagiere dürfen zwar auf vielen Flügen diverse Gegenstände wie Decken, Kissen und Kopfhörer kostenlos nutzen, doch heißt das noch lange nicht, dass sie diese auch mitnehmen dürfen. TRAVELBOOK verrät, welche Gegenstände Sie im Flugzeug bedenkenlos in die Tasche stecken können und welche Sie besser liegen lassen sollten.
Was Sie aus dem Flugzeug nicht mitnehmen dürfen
Decken und Kissen
Bei europäischen Fluggesellschaften wie Air France, KLM, Lufthansa und Condor ist die Mitnahme von Decken und Kissen grundsätzlich nicht erlaubt, da sie nach dem Flug gereinigt und wiederverwendet werden.
Die Mitnahme von Decken sei allenfalls in Ausnahmefällen gestattet, „etwa bei extremer Kälte, starken Wetterveränderungen oder wenn beispielsweise ein Kind friert“, räumt ein Sprecher von Condor auf Nachfrage von TRAVELBOOK ein.
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Bei Eurowings dürfen Passagiere nur Decken mit von Bord nehmen, wenn sie diese zuvor gekauft haben. Erhältlich sind die Decken zum Preis von je 6 Euro im „Wings Shop“. „Bizclass“-Gäste erhalten kostenlose Decken, die sie allerdings nicht mitnehmen dürfen, da sie nach der Benutzung gewaschen und wiederverwendet werden, so eine Sprecherin von Eurowings auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Kissen verblieben grundsätzlich im Flugzeug, da auch diese gereinigt und mehrfach benutzt werden.
Kopfhörer
Kopfhörer werden in der Regel am Ende des Flugs eingesammelt und ebenfalls gereinigt, aufgearbeitet und wiederverwendet. Daher darf man sie u. a. aus Lufthansa-, Air France- und KLM-Flugzeugen nicht mitnehmen.
Passagiere von Eurowings können Kopfhörer kaufen und diese anschließend auch mitnehmen. Mit Ausnahme der Kopfhörer in der „Bizclass“, die laut Eurowings fest im Sitz integriert seien. Diese können „Bizclass“-Gäste kostenlos nutzen.
Schwimmwesten, Sicherheitsgurte, Taschenlampen
Schwimmwesten, Sicherheitsgurte und Taschenlampen sind sicherheitsrelevante Gegenstände und dürfen unter keinen Umständen aus dem Flugzeug entfernt werden. Wer es dennoch tut, muss mit Konsequenzen rechnen. „Kein Kavaliersdelikt ist der Diebstahl eines sicherheitsrelevanten Gegenstands. Da ein Flugzeug kein rechtsfreier Raum ist, ist auch in anderen Fällen mit einer Strafanzeige zu rechnen“, sagt ein Sprecher der Lufthansa. Wie die Strafe aussehe, richte sich nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes und sei nicht Aufgabe der Fluggesellschaft.
Ähnlich äußern sich auch Condor und Eurowings: „Das Stehlen beispielsweise einer Schwimmweste bedeutet einen Eingriff in die Flugsicherheit. Daher würde eine Anzeige wegen Diebstahl erfolgen“, heißt es bei Eurowings.
Was Sie aus dem Flugzeug mitnehmen dürfen
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Reisesets und Pyjamas
Insbesondere auf Langstreckenflügen schätzen viele Passagiere die sogenannten Amenity Kits. Der Inhalt der Kulturbeutel kann von Airline zu Airline variieren, besteht aber meist aus einer Zahnbürste und Zahnpasta, einer Schlafmaske, Socken und mitunter auch Ohrstöpseln. Bei Lufthansa können die Gäste die Amenity Kits „ruhigen Gewissens mitnehmen“, wie ein Sprecher auf Nachfrage von TRAVELBOOK mitteilt, „ebenso den Pyjama, den unsere Crew teilweise auf der Langstrecke reicht“.
Auch die Fluggäste von Air France, KLM und Condor dürfen ihre Amenity Kits mit nach Hause nehmen. Kostenlos verteilt werden die Reisesets bei Air France, KLM und Condor allerdings nur an Business-Class-Kunden, bei Air France auch an Premium-Economy-Kunden und bei Condor an Premium-Class-Kunden.
Bei Eurowings sind die Amenity Kits ebenfalls nur für Gäste der teureren Tarifklasse („Bizclass“) kostenfrei erhältlich und dürfen somit auch mit von Bord genommen werden, sagt eine Eurowings-Sprecherin. Alle anderen Gäste können die Kulturbeutel kaufen.
Bordmagazine
Bordmagazine sind bei so gut wie allen Airlines für die Fluggäste kostenlos und dürfen mit nach Hause genommen werden.
Speisen und Getränke
Gegen die Mitnahme von Speisen und Getränken wie beispielsweise ein vom Bordmenü übrig gebliebenes Stück Obst oder Kuchen wie auch eine Flasche Wasser haben die wenigsten Fluggesellschaften etwas einzuwenden. „Bei Condor ist die Mitnahme von Speisen und Getränken aus Flugzeugen grundsätzlich erlaubt“, sagt ein Sprecher der Airline.
Allerdings erlaubt nicht jedes Land die Einfuhr von Lebensmitteln. Eine Missachtung der Einfuhrbestimmungen kann unter Umständen empfindliche Strafen zur Folge haben, beispielsweise in Australien. Aufgrund strenger Quarantänevorschriften ist in Australien die Einfuhr zahlreicher Lebensmittel verboten, ausdrücklich auch die Mitnahme von Speisen aus dem Flugzeug (siehe Webseite des australischen Department of Immigration and Border Protection). Wer also mit einem Stück Obst, einem Tütchen Nüssen oder einem Joghurt aus dem Flugzeug nach Australien einreist, muss mit einer Strafe rechnen.
Auch an Bord von Flugzeugen gelten in puncto Lebensmittel durchweg strenge Vorschriften. „Die meisten Lebensmittel werden nach dem Flug entsorgt, auch wenn diese nicht angerührt wurden“, teilt u. a. Eurowings mit. „Da wir außer Trockeneis keine Kühlung an Bord haben, könnten wir bei einer Wiederbeladung der Produkte wie z. B. Joghurt keine ausreichende Hygiene gewährleisten. Von daher ist es vorgeschrieben, die Produkte zu entsorgen“, sagt eine Sprecherin. Hinzu komme, dass ausgewählte Produkte, die etwa in die USA eingeführt werden, aufgrund gesetzlicher Vorschriften vernichtet werden müssen, zum Beispiel abgepackte Eierspeisen wie Kuchen.
Wenig anders sieht es bei Lufthansa und anderen Airlines aus. „Speisen, die einmal die Bordküche verlassen haben, dürfen nicht wiederverwendet werden“, sagt ein Lufthansa-Sprecher. Dies gelte auch für alles, das mit dem Essen in Berührung gekommen sei. Ungeöffnete Getränkedosen, -kartons und -flaschen können wieder genutzt werden, „allerdings nur, wenn sie nicht mit Speisen in Berührung gekommen sind“, wie der Sprecher weiter sagt.
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Am besten immer: fragen!
Es gibt einen ganz unkomplizierten Weg, wie Passagiere auf Nummer sicher gehen können, was sie mit aus dem Flieger nehmen dürfen: Einfach beim Bordpersonal nachfragen. Das raten die Vertreter aller von TRAVELBOOK befragten Airlines.