21. August 2018, 11:40 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Nicht nur im Gepäck von professionellen Fotografen findet man heutzutage Drohnen. Immer mehr Urlauber kaufen sich die fliegenden Kameras, um außergewöhnliche Schnappschüsse und Videos im Urlaub sammeln zu können. Doch nicht überall darf man seine Drohne steigen lassen – in manchen Ländern werden Flüge sogar mit harten Strafen geahndet.
Langweilige Standbilder von Sehenswürdigkeiten und Stränden kann jeder – viel angesagter sind inzwischen Aufnahmen aus der Luft. Mittlerweile werden kleinere Drohnen bereits zu erschwinglichen Preisen angeboten. Das hat zur Folge, dass an immer mehr Orten die unbemannten Quadrocopter am Himmel zu sehen sind.
Obwohl jeder eine Drohne kaufen kann, darf aber nicht jeder ohne Weiteres überall eine steigen lassen. Jedes Land hat spezielle Gesetze und Regeln. Bei einer Missachtung kann es zu Beschlagnahmungen, Bußgeldern und sogar Gefängnisstrafen kommen. Damit Ihnen das nicht passiert, gibt es hier eine Übersicht über die Do‘s und Dont‘s als Drohnen-Inhaber.
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Die Regeln im deutschen Luftraum
Am 6. April 2017 trat eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft, die seitdem den Gebrauch von Drohnen klar regeln soll. Im Oktober wurde diese noch mit Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises erweitert. Das sind die wichtigsten Grundsätze:
- Drohnen sind versicherungspflichtig. Eine normale Haftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, Drohnenhalter müssen eine Zusatzversicherung abschließen
- Bei einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm müssen Drohnen lesbar und feuerfest gekennzeichnet werden (mit der Adresse des Eigentümers)
- Drohnen mit einem Gewicht über zwei Kilogramm dürfen erst ab 16 Jahren geflogen werden. Außerdem ist für diese Modelle ein Drohnenführerschein notwendig
- Die maximale Flughöhe sind 100 Meter über dem Grund außer auf ausgewiesenen Modellflugplätzen
- Drohnen müssen anderen Fluggeräten immer ausweichen
Eigentümer sollten sich außerdem mit den Verboten vertraut machen. Nicht überall in Deutschland ist es gestattet, eine Drohne steigen zu lassen. Vor allem für die Flugkörper, die mit einer Kamera ausgestattet sind, gelten häufig Extraregeln.
- Zu Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, militärischen Anlagen und Organisationen, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr, Menschenansammlungen, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäusern, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtung des Maßregelverzugs, militärischen anlagen und Organisationen sowie zu Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung müssen mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden
- Über Naturschutzgebieten darf nicht geflogen werden
- Innerhalb eines Radius‘ von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen dürfen Drohnen nicht starten
- Bei Nacht ist das Fliegen nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet
- Für eine Drohne mit über fünf Kilogramm Startgewicht braucht man eine spezielle Genehmigung
- In Kontrollzonen darf eine Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten werden
- Eine Drohne muss in Sichtweite fliegen (außer man hat eine FPV-Brille, mit der man den Flug aus der Cockpit-Perspektive erleben kann). Wenn die Drohne unter 250 Gramm Startgewicht bleibt, darf eine Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten werden und sie muss in Sichtweite mindestens einer weiteren Person fliegen, die den Piloten warnen kann
- Eine Drohne darf nur dann über Wohngrundstücken fliegen, wenn sie eine Startmasse unter 250 Gramm und keine Kamera hat sowie keine optischen und akustischen Funksignale empfängt und aufzeichnet. Andernfalls bedarf es einer Erlaubnis
Weltweit gibt es strikte Gesetze
Am begehrtesten sind natürlich Luftaufnahmen von Sehenswürdigkeiten, bekannten Gebäuden oder schönen Buchten in exotischen Ländern. Doch Vorsicht: In vielen Urlaubszielen sind Drohnen verboten – besonders die mit einer integrierten Kamera. Das chinesische Technologieunternehmen „DJI“, das unter anderem Drohnen anbietet, veröffentlichte eine Liste mit Ländern, in denen die Geräte verboten oder nur begrenzt verwendbar sind.
Kanada etwa verfolgt strenge Regeln, wenn es um die Quadrocopter geht. Im vergangenen Januar bekam ein Kanadier die Konsequenzen zu spüren, als er seine Drohne im Banff National Park unerlaubt hatte steigen lassen. Besucher des Parks hatten sich laut „CBC News“ beim Parkpersonal über das Flugobjekt beschwert. Während der Inhaber mit einer kleinen Verwarnung gerechnet hatte, musste er angeblich sogar vor Gericht. Das illegale Fliegen von Drohnen könne mit bis zu 25.000 Dollar (etwa 21.400 Euro) geahndet werden. Dem Kanadier sei letztlich eine Geldstrafe von „nur“ 500 Dollar (fast 430 Euro) auferlegt worden, nachdem er sich schuldig bekannt haben soll.
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Hoher Registrierungsaufwand
Schlimmer hätte es ihn mit einem nicht registrierten Drohnenflug zum Beispiel in Thailand treffen können. Halter müssen zwei Formulare ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Passes an die Organisation „Civil Aviation Authority of Thailand“ schicken, bevor sie ihre Reise antreten. Das Prozedere (mit weiteren Hintergrundchecks) kann bis zu zwei Monate dauern. Erhält man schließlich eine Genehmigung, muss man noch dem Büro der National Broadcasting and Telecommunications Commission in Bangkok einen Besuch abstatten – ansonsten können bei einem Drohnenflug bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro drohen. Zusätzlich gelten noch etliche Regeln – eine Nichtbefolgung kann trotz eingeholter Genehmigung zu Bestrafungen führen.
Generell gilt, dass man sich vor einer Reise ins Ausland immer informieren sollte, welche Vorschriften für Drohnen dort gelten und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Mitunter kann sich dann herausstellen, dass es keinen Sinn macht, die Drohne überhaupt einzupacken.