16. März 2015, 17:15 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Exotische Tiere, Waffen, Elefantenstoßzähne: Was der Zoll im Gepäck mancher Reisender entdeckt, ist oft skurril und manchmal gefährlich. Zuweilen ist es aber nicht einmal die Schmuggelware, die schräg ist, sondern das Versteck. Das Hauptzollamt am Flughafen in Frankfurt am Main hat die spektakulärsten Funde des vergangenen Jahres präsentiert. Ein Überblick.
4 Kuriose Verstecke
- Goldschmuck in Windeln im Koffer eines Reisenden aus der Türkei
- Jaguarzähne in Putzschwämmen in einem Postpaket aus Bolivien
- Kokain in 350-Gramm-Tüten hinter dem Display von Notebooks
- Schmuck, Uhren und Münzen in eigens angefertigten Schmugglerwesten
Die meisten Tiere
Im Koffer eines Reisenden aus Mexiko fand der Zoll 90 lebende Tiere. Es handelte sich um 55 Schildkröten, 34 Schlangen und einen Leguan – in Beuteln und Schachteln verpackt oder mit Klebeband umwickelt.
Der größte Kokain-Fund
Eine Chinesin hatte 14,5 Kilogramm Kokain im Gepäck – der größte Einzelfund des Jahres. Ungewöhnlich war ihre Route von Brasilien über Frankfurt nach China.
Das meiste Heroin im Körper
Ein Nigerianer hatte vor der Reise 1,2 Kilogramm Heroin in kleinen Päckchen geschluckt. Sie war der Drogenkurier mit der meisten Rauschgiftmenge im Körper (ein sogenannter Bodypacker).
Khat für eine Party
Ein Reisender hatte 75 Kilogramm Khat im Koffer – eine Pflanze, die beim Zerkauen eine berauschende Wirkung entfaltet. Der Stoff sei „für einen Partyabend mit Freunden“, sagte der Afrikaner laut Zoll.
Das meiste Elfenbein
Ein Vietnamese hatte drei Elefantenstoßzähne im Gepäck, zersägt in Einzelteile, Gesamtgewicht 32 Kilo. Er war mit dem Auto aus Tschechien eingereist und wollte mit dem Flieger weiter nach Hanoi.
Auch Bargeld muss beim Zoll angemeldet werden, sofern der Wert 10.000 Euro übersteigt. Das ist häufiger der Fall, als man meinen möchte. In Frankfurt präsentierten die Zollbeamten Croissants, in denen 500-Euro-Scheine eingebacken waren.
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Für die folgenden Güter aus Nicht-EU-Ländern gilt ein Einfuhrverbot nach Deutschland
Artgeschützte Tiere
Wer bedrohte Tiere und Pflanzen oder Produkte daraus mitbringt, dem drohen deren Beschlagnahmung und eine satte Geldstrafe. Unter anderem für folgende Tiere und Tierprodukte braucht es ein artenschutzrechtliches Dokument: Elfenbein, exotische Felle, wild lebende Katzen, Nashornprodukte, Affen, ausgestopfte Vögel, Schlangen und Krokodile, Meeresschildkröten, Kakteen sowie Korallen. Der Zoll warnt: Lokale Händler stellen oft „Ausfuhrbescheinigungen“ aus – doch die sind meist null und nichtig. Nur die zuständige Behörde des Urlaubslandes kann eine gültige Genehmigung erteilen. Eine Übersicht über geschützte Tiere gibt es online beim Bundesamt für Naturschutz.
Waffen und Munition
Die Einfuhr von Schusswaffen aus einem Nicht-EU-Land bedarf einer Erlaubnis. Auch hier gilt: In vielen Ländern werden manche Waffen – zum Beispiel Druckluftwaffen wie Softairpistolen – völlig ohne Auflagen verkauft. Das heißt aber nicht, dass ihre Einfuhr nach Deutschland ohne weiteres möglich ist.
Folterwerkzeuge
Peitschen mit mehreren Riemen oder Elektroschocker dürfen nicht in die EU gebracht werden. Dem Zoll zufolge handelt es sich dabei um Waren, die „zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe dienen“. Hier greift die Anti-Folter-Verordnung der EU.
Einfuhrverbote und -beschränkungen gelten zudem für Arznei- und Betäubungsmittel, Bargeld, Feuerwerkskörper, gefährliche Hunde, jugendgefährdende Schriften und Medien, Rohdiamanten, gestohlene Kulturgüter, bestimmte Lebensmittel und gefälschte Produkte.