28. März 2024, 12:01 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Je nachdem, in welches Land man reisen möchte, braucht man zwingend einen Reisepass. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern gilt auch in allen anderen Staaten der Erde. Allerdings haben drei Menschen weltweit das Privileg, ohne Pass reisen zu dürfen. TRAVELBOOK verrät, bei wem es sich dabei handelt.
Laut dem aktuellen Passport Index der Beratungsfirma Henley & Partners können Deutsche derzeit in 190 Staaten einreisen, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen – ein gültiger Reisepass genügt. Auch viele andere Länder Europas liegen im internationalen Ranking der Reisefreiheit weit vorne, darunter Großbritannien. Ein einziger dort lebender Bürger braucht einem Bericht des Nachrichtenportals „CNBC TV18“ zufolge sogar nicht mal einen Reisepass, um andere Länder zu bereisen. Ahnen Sie, um wen es sich handelt? Natürlich um niemand geringeren als König Charles III., der dieses Privileg von seiner verstorbenen Mutter, Queen Elizabeth, „geerbt“ hat.
Auf der (nach der Krönung von Charles offensichtlich noch nicht aktualisierten) offiziellen Webseite der britischen Königsfamilie heißt es dazu: „Bei Reisen ins Ausland benötigt die Königin keinen britischen Pass.“ Stattdessen werde ein Dokument ausgestellt, das kein Reisepass im eigentlichen Sinne ist. Darin heißt es: „Der Staatssekretär Ihrer Britischen Majestät bittet und fordert im Namen Ihrer Majestät all diejenigen, die es angeht, auf, dem Inhaber des Passes freien Durchgang zu gewähren, ohne ihn zu behindern, und ihm die Hilfe und den Schutz zu gewähren, die notwendig sind.“ Alle anderen Mitglieder der königlichen Familie besitzen dagegen Reisepässe.
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Auch diese beiden Menschen brauchen keinen Reisepass
Wie das Onlineportal „Asienspiegel“ schreibt, brauchen auch der japanische Kaiser Naruhito und seine Ehefrau, Kaiserin Masako, keinen Reisepass. Demnach wurde bereits im Jahr 1971 ein Ministeriumsdokument verfasst, in dem es heißt, dass es „höchst unangemessen“ sei, einen Pass für den Kaiser oder die Kaiserin auszustellen. Ebenfalls sei es für ihre Majestäten „höchst unangebracht“, sich mit einem Pass wie ein normaler Bürger einem Einwanderungs- oder Visumverfahren zu unterziehen.
Besagtes Ministeriumsdokument müssen der Kaiser und die Kaiserin von Japan bei ihrer Ankunft in einem beliebigen Land vorlegen. Voraussetzung ist, dass das japanische Außenministerium das Zielland rechtzeitig über die Ankunft des Kaiserpaares informiert. Die übrigen Mitglieder der kaiserlichen Familie besitzen dagegen Diplomatenpässe.