4. Dezember 2020, 11:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ägyptologen der Universität Bonn ist es gelungen, die Inschrift auf dem ältesten bekannten Ortsschild der Welt zu entschlüsseln. Entdeckt wurde es auf dem Gebiet des heutigen Ägyptens und stammt vermutlich aus dem 4. Jahrtausend vor Christus.
Wie die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am Donnerstag mitteilte, gelang die Entschlüsselung der Inschrift in Zusammenarbeit mit dem Ägyptischen Antikenministerium. Entdeckt wurde sie demnach vor zwei Jahren zusammen mit weiteren Inschriften auf einem Felsen in einem Nebenwadi des Wadi Abu Subeira im Osten der Stadt Assuan.
Was die Inschrift bedeutet
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Inschrift aus der Zeit der Herausbildung des ägyptischen Staates im späten 4. Jahrtausend v. Chr. stammt. Auf dem Felsen sind vier Hieroglyphen abgebildet. Ihre Bedeutung: „Domäne des Horus-Königs Skorpion”.
„Dieser Herrscher mit dem Namen ‚Skorpion‘ war eine prominente Figur in der Phase der Entstehung des ersten Territorialstaates der Welt”, sagt der Ägyptologe Prof. Dr. Ludwig D. Morenz von der Universität Bonn. Er habe um 3070 v. Chr. gelebt, seine genauen Lebensdaten und die Länge seiner Regierungszeit seien allerdings nicht bekannt.
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Woher weiß man, dass es sich um ein Ortsschild handelt?
Dass es sich um eine Ortsbezeichnung handelt, wissen die Forscher deshalb, weil auch eine Kreis-Hieroglyphe auf dem Felsen abgebildet ist. „Damit handelt es sich um das älteste bekannte Ortsnamenschild der Welt”, sagt Morenz. Die Neuentdeckung der Felsinschrift sei eine „Bereicherung“, so der Ägyptologe, weil die Quellenlage über die Menschen, die vor mehr als 5000 Jahren in diesem Gebiet lebten, ansonsten sehr dünn sei. Der sehr frühe Gebrauch der Kulturtechnik Schreiben an diesem eher abseitigen Ort sei für das Vierte Jahrtausend v. Chr. ungewöhnlich und eröffne „ein Fenster in die Welt der Entstehung des Ägyptischen Staates und der damit verbundenen Kultur.“ Morenz: „Erstmals wird hier der Prozess der Binnenkolonisation im Niltal konkreter inschriftlich greifbar.“