4. August 2022, 15:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Abgesagte Flüge wirbeln immer wieder die Reisepläne vieler Urlauber durcheinander. Bei Direktflügen, die deutlich verspätet sind oder ganz annulliert werden, ist die Rechtslage hinsichtlich Entschädigung recht eindeutig. Aber wie sieht es eigentlich mit verpassten Anschlussflügen aus? TRAVELBOOK hat bei einem Reiserechtsexperten nachgefragt.
Wenn ein Flug verspätet ist oder ganz ausfällt ist das besonders dann ärgerlich, wenn man dadurch auch einen Anschlussflug verpasst. Ob man eine Entschädigung erhält, hängt dabei davon ab, ob man eine zusammenhängende Buchung bei einer einzelnen Airline getätigt hat oder ob man die Flüge separat gebucht hat.
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Anschlussflug verpasst – welche Entschädigung steht mir zu?
„Der Europäische Gerichtshof hat am 11. Juli 2019 entschieden, dass Fluggäste beim Verpassen des Anschlussfluges Recht auf die Entschädigung haben, wenn sie ihr Reiseziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung wegen des verpassten Anschlussfluges erreichen“, sagt Jan Bartholl, Anwalt für Reiserecht, auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Und weiter: „Eine Entschädigung i.H.v. EUR 250 bis 600 pro Person erhalten Reisende, die ihren Anschlussflug verpassen, wenn der aus Teilflügen bestehende Flug eine einzige Buchung bei einer Fluggesellschaft darstellt.“
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei sehr verbraucherfreundlich, weil die Fluggastrechte sogar auf außereuropäische Flugverspätungen ausdehnt wurden. „Verpasst man den Anschlussflug z.B. in Abu Dhabi, muss die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlen“, erklärt Bartholl.
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Flüge bei verschiedenen Airlines gebucht – erhalte ich trotzdem eine Entschädigung?
Fluggäste buchen fast immer einheitliche Buchungen unter einer Buchungsnummer bei einer Airline. In seltenen Fällen werden aber auch Flüge bei unterschiedlichen Airlines gebucht. „In diesem Fall können Passagiere lediglich Schadens- und Aufwendungsersatz wegen der verspäteten Beförderung gegenüber der ‘ersten Airline‘ geltend machen“, sagt Rechtsexperte Bartholl. Eine pauschale Entschädigung stehe dem Fluggast nur zu, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet war. „Den konkreten Schaden und die Kosten wegen des verpassten Anschlussfluges muss der Fluggast dann über das Montrealer Übereinkommen geltend machen.“ Das Montrealer Übereinkommen regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr.
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