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Auswärtiges Amt rät wegen Corona-Lage von Kreuzfahrten ab

Kreuzfahrten Auswärtiges Amt
Aufgrund der Corona-Lage rät das Auswärtige Amt derzeit von der Teilnahme an Kreuzfahrten ab Foto: dpa picture Alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

12. November 2021, 11:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Corona-Zahlen steigen weiter, nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern. Aufgrund dieser Entwicklung rät das Auswärtige Amt (AA) nun davon ab, Kreuzfahrtreisen zu unternehmen. Was das für Urlauber bedeutet.

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In seinen aktualisierten „Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie“ schreibt das Auswärtige Amt: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird abgeraten. Es besteht das Risiko, dass im Falle eines COVID-19-Ausbruchs an Bord – auch unter geimpften Reisenden – von den zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängt wird. Ein zeitnaher Rücktransport nach Deutschland wäre ausgeschlossen.“

Flusskreuzfahrten innerhalb der Europäischen Union bzw. dem Schengenraum mit besonderen Hygienekonzepten sind von diesem Hinweis ausgenommen. „Ausgenommen sind auch Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.“

Kreuzfahrtbranche reagiert verärgert

Die Kreuzfahrtbranche reagierte auf den Hinweis des Auswärtigen Amts mit Unverständnis. Guido Laukamp, Chef des Kreuzfahrtanbieters Nicko Cruises, erklärte dazu laut einem Bericht des Reiseportals „Reisevor9“, die Aussagen brächten ihn „auf die Palme“. Sie führten zu einer „Behinderung des Geschäfts“, weil Kunden verunsichert würden. Es sei nicht angebracht, von Kreuzfahrten abzuraten, da die Branche intensiv an Hygienekonzepten gearbeitet habe. Ein TUI-Sprecher sagte dem Portal, man habe „bewiesen, dass Kreuzfahrten mit dem richtigen Gesundheitskonzept auch in Pandemiezeiten sicher möglich sind.“

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Was der Hinweis des AA für Urlauber bedeutet

Direkte Auswirkungen für Urlauber hat der Hinweis des AA nicht, wie der Rechtsanwalt und Reiserechtsexperte Jan Bartholl auf TRAVELBOOK-Nachfrage erklärt. „Es handelt sich nur um einen Hinweis, nicht um eine Reisewarnung. Letztere kann ohnehin nur für ein Reiseziel ausgesprochen werden, nicht aber für eine Kreuzfahrt.“

Dass das Auswärtige Amt nun von Kreuzfahrten abrät, bedeutet laut Bartholl demnach nicht, dass Kunden bereits gebuchte Reisen kostenlos stornieren können.

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