6. Januar 2024, 6:48 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Mehrere große Online-Buchungsplattformen wie Booking.com und Kayak haben Anfang Dezember Flüge von Ryanair aus ihren Angeboten entfernt. Bislang war unklar, was genau zu dieser Entscheidung geführt hatte. Nun hat die Fluggesellschaft angedeutet, was die Gründe sein könnten.
Wer in der Vergangenheit auf den großen Online-Buchungsplattformen wie Kayak, Booking.com oder Kiwi.com Flüge suchte, bekam dort auch Flüge von Ryanair angezeigt – bis Dezember 2023. Quasi über Nacht strichen die im Englischen als OTA (Online Travel Agencies, z. Dt.: Online-Reiseagenturen) bezeichneten Plattformen die irische Fluggesellschaft aus ihren Systemen. In einer Fußnote im Rahmen der Veröffentlichung der Dezember-Statistik bezeichnete Ryanair die Entscheidung der Buchungsportale jetzt als „willkommene Entfernung“ und nannte auch mögliche Gründe.
Ryanair bezeichnet Buchungsportale als „Piraten“
Die Fluggesellschaft verwies einerseits auf möglichen Druck durch Verbraucherschutzbehörden, gleichzeitig aber auch auf ein kürzliches Urteil des irischen High Court. Dieses Urteil gewährte der Airline eine dauerhafte Verfügung gegen das IT-Unternehmen Flightbox wegen „rechtswidrigem Scraping von Inhalten auf Ryanair.com für OTA“. Bei diesem Scraping sammelt eine Software automatisiert Daten, wie beispielsweise die Flugangebote auf der Ryanair-Website. Dagegen wehrt sich die Fluggesellschaft und nennt die Plattformen, die sich solcher Services bedienen, auch „OTA Pirates“.
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1 bis 2 Prozent weniger Auslastung nach Entfernung von Buchungsportalen
Die Airline betonte, dass ihre Flüge weiterhin auf Plattformen wie Google Flights verfügbar seien, die „keine versteckten Aufschläge auf Ryanair-Preise hinzufügen“. Zugleich räumte die Fluggesellschaft ein, dass sie durch die Entfernung von den großen Buchungsportalen eine Reduzierung der Auslastung um 1 bis 2 Prozent und eine Senkung der kurzfristigen Erträge erwarte. Grund dafür sei, dass Ryanair als Reaktion „den Verbrauchern mehr günstige Tarife direkt anbieten“ werde.
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Auf Anfrage von TRAVELBOOK erklärten Booking.com und Kayak, sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußern zu wollen.