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Ab 1. Dezember

China erlaubt Deutschen die Einreise jetzt auch ohne Visum

China Corona Einreise
Bislang benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum für die Einreise nach China. Ab 1. Dezember soll die Visumspflicht jedoch aufgehoben werden. Foto: picture-alliance/ dpa | Jens Büttner
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TRAVELBOOK Redaktion

27. November 2023, 12:25 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Deutsche Touristen und Geschäftsreisende benötigen ab dem 1. Dezember 2023 kein Visum mehr für China. Die neue Regelung gilt allerdings nur vorübergehend und für eine begrenzte Aufenthaltsdauer. Was China-Reisende jetzt wissen müssen – TRAVELBOOK gibt einen Überblick.

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China will Touristen und Geschäftsleute aus Deutschland und anderen Staaten künftig ohne Visum ins Land einreisen lassen. Ab dem 1. Dezember solle die bislang geltende Visumspflicht für ein Jahr wegfallen, kündigte ein Sprecher des Außenministeriums am Freitag (24. November) laut der Nachrichtenagentur Reuters an. Damit reicht es künftig aus, im Besitz eines Reisepasses zu sein, der bei Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig ist, um in die Volksrepublik zu reisen. Allerdings gilt das nicht unbegrenzt, sondern nur für eine maximale Aufenthaltsdauer von 15 Tagen.

Die neue Regelung solle auch für Bürger aus Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Malaysia gelten. Die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt verspricht sich davon, den Tourismus anzukurbeln, der sich noch immer nicht richtig von den Folgen der Corona-Pandemie erholt hat. China hatte sich rund drei Jahre weitgehend abgeschottet.

„Diese Entscheidung wird vielen deutschen Bürgern das Reisen nach China in einem noch nie dagewesenen Ausmaß erleichtern“, schrieb die deutsche Botschafterin in China, Patricia Flor, im Kurznachrichtendienst X (früher Twitter). „Wir hoffen, dass die chinesische Regierung die heute angekündigten Maßnahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten umsetzen wird.“ Visafreies Reisen nach Deutschland sei für chinesische Staatsangehörige nur möglich, wenn alle Mitglieder des europäischen Schengen-Abkommens zustimmten.

Befreiung von der Visumspflicht auch für Geschäftsreisen

Die vorübergehende Befreiung von der Visumspflicht soll sowohl für geschäftliche als auch für touristische Reisen oder Besuche von Freunden und Verwandten gelten und ebenso für Durchreisende. China hat in den vergangenen Monaten schon andere Schritte unternommen, um seine Tourismusbranche zu beleben. Dazu zählt etwa die Wiederaufnahme internationaler Flugrouten.

Die Regierung in Peking ist zudem bestrebt, ihr Image in der Welt zu verbessern. Eine Umfrage des Pew Research Center in 24 Ländern ergab, dass die Ansichten über China weitgehend negativ sind. 67 Prozent der Erwachsenen äußerten sich ablehnend gegenüber dem Land. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, China mische sich in die Angelegenheiten anderer Länder ein und nehme keine Rücksicht auf die Interessen Dritter.

In diesem Monat hat China seine Politik der visafreien Durchreise auf 54 Länder ausgeweitet, darunter auch Norwegen. Im August wurden alle Corona-Tests für einreisende Personen abgeschafft.

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Aktuelle Einreise-Regeln für China

Für die Einreise nach China benötigen deutsche Staatsangehörige aktuell noch ein Visum. Dieses muss vor der Reise beim Visa Application Service Center beantragt werden, schreibt das Auswärtige Amt (AA). Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Ab dem 1. Dezember 2023 benötigen Deutsche dann kein Visum mehr, sofern sie u. a. zu touristischen oder auch geschäftlichen Zwecken nach China einreisen. Diese Regelung gilt jedoch zunächst nur für ein Jahr und ist auf eine maximale Aufenthaltsdauer von 15 Tagen beschränkt. Des Weiteren benötigen Reisende für China einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass (gilt ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung).

Bei allen Ein- und Ausreisen muss zudem eine Gesundheitserklärung („Health Declaration“) ausgefüllt werden. Diese kann über die offizielle App oder Website des chinesischen Zolls abgerufen werden, schreibt das AA weiter. Unabhängig davon könnten Einreisende am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Werden bei der Kontrolle gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt, müssen die Betroffenen einen Covid-Schnelltest machen. Fällt das Ergebnis positiv aus, aber haben die Fluggäste keine bzw. nur leichte Symptome, genügt es, wenn sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Das AA weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die deutschen Auslandsvertretungen in China auf „die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss“ hätten.

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Corona-Beschränkungen in China

China hat seine Corona-Einschränkungen inzwischen weitgehend aufgehoben. In öffentlichen Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt jedoch nach wie vor die Maskenpflicht. Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks sei laut AA häufig eine Voranmeldung erforderlich.

Mit Material von Reuters und dpa

Themen China
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