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Die wichtigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis

Warum Geimpfte auch den gelben Impfpass mit in den Urlaub nehmen sollten

Impfpass Corona Urlaub
Wer Geimpft ist, sollte neben einer digitalen Version zusätzlich auch den gelben Impfpass mit in den Urlaub nehmen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

30. Juni 2021, 11:54 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten

Das neue Corona-Impfzertifikat soll Reisen erleichtern – vom 1. Juli an soll es EU-weit akzeptiert werden. Allein mit dem QR-Code in einer Smartphone-App sollte man aber nicht in den Urlaub starten.

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Doppelt hält besser: Wer jetzt im Sommer innerhalb der EU reist und bereits gegen Corona geimpft ist, sollte sowohl seinen gelben Impfpass als auch einen digitalen Impfnachweis dabei mitnehmen. Das rät der Deutsche Reiseverband (DRV). Er geht davon aus, dass das digitale Zertifikat das Reisen erleichtern wird.

Das EU-Covid-Zertifikat startet offiziell am 1. Juli. Viele Länder haben es aber bereits in der Zeit davor ausgestellt. In dem QR- oder Barcode sind unter anderem Daten zu Impfzeitpunkten und verwendeten Impfstoffen gespeichert. In Deutschland gibt es das Zertifikat zum Beispiel in Apotheken und in Impfzentren. Der Inhalt kann dann vom Papier in Apps wie die Corona-Warn-App oder CovPass importiert werden. So kann man ihn leicht zur Kontrolle vorzeigen.

Es sei „natürlich eine Erleichterung, einen Nachweis digital zur Verfügung zu haben“, sagt DRV-Sprecherin Kerstin Heinen. Zum Beispiel beim Check-in am Flughafen, im Hotel oder gegebenenfalls auch an der Eintrittskasse von Sehenswürdigkeiten könne man so leicht nachweisen, dass man geimpft oder aktuell getestet ist.

Dennoch sei es sinnvoll, auch den gelben Impfausweis auf Papier auf Reisen mit sich zu führen und am Ziel immer dabei zu haben. „Schließlich kann das Handy auch mal gestohlen werden, oder man verliert es oder es fällt ins Wasser“, nennt Heinen Beispiele für die Grenzen des digitalen Zertifikats.

Nach Angaben der EU-Kommission sind alle Länder sowie Norwegen und Island inzwischen an die Technik angeschlossen, die zur Nutzung des digitalen Impfzertifikats erforderlich ist.

Welche Rolle wird der digitale Impfnachweis nun bei Reisen spielen? Kann ich mit einer vollständigen Impfung einfach so in den Urlaub fahren? Und ab wann gilt man eigentlich als „geimpft“? TRAVELBOOK beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die wichtigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis

Kann ich mit dem digitalen Impfpass ohne Probleme in alle europäischen Länder einreisen?

Nein, denn auch innerhalb der EU ist der digitale Impfnachweis nur ein Angebot. Grundsätzlich soll aber das Reisen ab 1. Juli deutlich erleichtert werden für alle, die geimpft oder genesen sind. Wer in Deutschland geimpft ist und einen digitalen Nachweis hat, wird dann europaweit in viele Länder entspannt einreisen können. Auch haben Geimpfte in manchen Ländern mehr Freiheiten.

In Italien beispielsweise können die Menschen das Impfzertifikat nach Regierungsangaben verwenden, um zu öffentlichen Veranstaltungen zu gehen. Außerdem ist der Nachweis wichtig für Reisen innerhalb Italiens, nämlich dann, wenn man sich in eine Region begibt, die als Corona-Zone mit höherem Infektionsrisiko gilt, oder von dort zurückkommt.

Im Nachbarland Schweiz können nur Menschen mit Impfnachweis an Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen teilnehmen. Ebenso können Diskotheken solche Zertifikate verlangen. Die Bestimmungen sind aber in den Kantonen unterschiedlich. Mancherorts ist es Bars und Restaurants, Messen, Sportbetrieben, Theatern oder Museen freigestellt, ob sie Impfzertifikate verlangen.

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Zugang zu Lokalen, Hotels und Freizeiteinrichtungen

Der QR-Code erleichtert in der Alpenrepublik Österreich den Zugang zu Lokalen, Hotels, Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen wesentlich. Dort gilt überall, dass Gäste genesen, geimpft oder getestet sein müssen. Wenn im Urlaub die Gültigkeit eines Tests abläuft, können auch Touristen behördliche Teststraßen gratis nutzen.

Frankreichs Europaminister Clément Beaune teilte am Montag via Twitter mit, dass der französische Gesundheitspass auf der App TousAntiCovid nun ein europäisches Format habe. Vom 1. Juli werde der Code überall in der EU erkannt, um – geimpft oder mit Test – „frei reisen“ zu können.

Quarantänepflicht entfällt

Auch in der östlichen Nachbarschaft Deutschlands sind die Nachweise hilfreich: Wer aus der Bundesrepublik nach Polen einreist und ein Impfzertifikat vorweisen kann, muss nach der Einreise nicht für zehn Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Genesene und Einreisende mit einem negativen Testergebnis. Hotels und Restaurants dürfen nur mit 75 Prozent Auslastung arbeiten – Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Dies kann also bedeuten, dass das Hotel noch ein Zimmer oder das Restaurant einen Tisch frei hat, wenn man einen Impfnachweis hat.

Ähnlich sieht es in Bulgarien aus. Die Einreise in das Urlaubsland am Schwarzen Meer ist für Geimpfte, Getestete und von Covid-19-Genesene ohne Quarantänepflicht möglich. Tschechien hat bisher bereits das gelbe deutsche Impfbuch anerkannt. Mit der Einführung des EU-Impfzertifikats sollte dieses stattdessen verwendet werden. Wer ein Hotel oder Restaurant besuchen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Bei der eigentlichen Einreise aus Deutschland gelten keine Auflagen mehr.

Die Niederlande haben bereits einen großen Schritt zurück zu einem öffentlichen Leben fast ohne Corona-Beschränkungen gemacht. Als zentrale Regel gilt nur noch der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter. Wenn der – wie etwa in einer Disco – nicht eingehalten werden kann, ist Zutritt nur mit Test- oder Impfbeweis möglich.

In Deutschlands nördlichstem Nachbarland ist am Samstag die vierte und letzte Phase der gelockerten Reisebeschränkungen in Kraft getreten. Mit der Einführung des EU-Corona-Passes wird es für die Däninnen und Dänen dann wieder möglich sein, Sommerferien in Europa zu machen und zugleich Urlauber in Dänemark zu begrüßen. Ab Mittwoch sollen in Schweden die Einreisebeschränkungen geändert werden: Ab dann wird es auch in dem skandinavischen Land möglich sein, per Vorzeigen des digitalen EU-Zertifikats einzureisen.

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Das Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin erhalten hat. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Muss ich den digitalen Impfnachweis beim Reisen vorlegen?

Nein. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es auch in Papierform bekommen oder den QR-Code ausdrucken. Außerdem ist der digitale Impfnachweis nicht verpflichtend. „Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, heißt es in einer Information des Bundesgesundheitsministeriums. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitzt, kann eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wer stellt den Impfnachweis aus?

In Deutschland werden die Dokumente laut Gesundheitsministerium nur in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgestellt werden. Wer bereits geimpft ist, muss sein gelbes Impfheft mit den entsprechenden Nachweisen mitbringen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle Beteiligten versichern, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Es werden den Angaben zufolge keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy. Das Zertifikat stellt lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und tatsächlich zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören.

Welche Regeln gelten für Geimpfte und Genesene?

Vollständig geimpfte und genesene Menschen sind von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene künftig nicht zu der erlaubten Personenzahl dazu.

Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und genesene Menschen nicht mehr in Quarantäne. Mit einer Ausnahme: Wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin.

Wer gilt als geimpft?

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten Einzelimpfung (bei den meisten auf dem Markt erhältlichen Impfstoffen ist das nach der zweiten Impfung) mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.

Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich noch nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten, ist nicht ausgeschlossen. Der Grund dafür sind Virus-Varianten.

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Wer gilt als genesen?

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können. Dieser muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein.

Kann ich nach der Impfung leichter in den Urlaub fahren?

In manchen Ländern ist das bereits gängige Praxis. Auch Reisende, die eine Corona-Infektion bereits überstanden haben, dürfen in manchen Staaten ohne größere Auflagen einreisen. Die Infektion darf hier aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Geimpfte sollen zudem künftig von der Testpflicht befreit werden, wenn sie mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland fliegen.

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Ich hatte noch keine Impfung – was ist dann mit meinem Urlaub?

Urlauber ohne Impfung müssen sich auch weiterhin an den jeweiligen Einreisevorschriften für Personen, die noch nicht geimpft sind, orientieren. Infos bietet zum Beispiel das Auswärtige Amt. Reisende sollten darauf achten, dass der Termin für die zweite Impfdosis nicht mit ihren Urlaubsplänen kollidiert. Viel zeitlichen Spielraum für diesen Termin gibt es nämlich häufig nicht.

(mit Material von dpa)

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