25. März 2022, 13:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Kanaren heben ab Freitag fast alle bislang geltenden Corona-Beschränkungen auf. Zunächst allerdings nur vorübergehend. Welche Maßnahmen gekippt werden sollen und was Urlauber bei der Einreise beachten müssen – TRAVELBOOK gibt einen Überblick.
Die Kanaren haben eine Aufhebung so gut wie aller Corona-Maßnahmen ab Samstag (26. März) beschlossen. Das hat unterschiedlichen Medienberichten zufolge der kanarische Vizepräsident Antonio Olivera am Donnerstagabend verkündet. Die vorübergehende Aussetzung der Beschränkungen soll an diesem Freitag, 25. März, im Amtsblatt veröffentlicht werden und gilt zunächst ab Sonnabend, 00:00 Uhr, bis zum 30. April, 24:00 Uhr, berichtet u. a. die kanarische Zeitung „Diario de Avisos“.
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Regelungen entfallen auf den Kanaren somit die Sperrstunde wie auch die bislang geltenden Kapazitätsbeschränkungen in Restaurants und öffentlichen Einrichtungen. Zudem werde das Tanzverbot in Clubs und Discotheken aufgehoben. Massenveranstaltungen wie u. a. Festivals dürfen dann ebenfalls wieder stattfinden. Auch für touristische Unterkünfte sowie für Reisegruppen, deren Teilnehmerzahl aktuell noch auf 50 limitiert ist, sollen die Beschränkungen für den oben genannten Zeitraum aufgehoben werden. Vorgaben auf Landesebene, wie beispielsweise die Maskenpflicht, blieben jedoch weiterhin erhalten, schreibt „Check24“ unter Berufung auf Aussagen des Präsidenten der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres. Je nach Pandemie-Lage könnten die Corona-Beschränkungen auf den Kanaren jedoch jederzeit wieder eingeführt werden.
Übersicht
Das gilt für Einreisen auf die Kanarischen Inseln
Einreisende auf die Kanarischen Inseln müssen im Spain Travel Health-Portal ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dieses erzeugt einen QR-Code, der beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden muss. Dies könne auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite. Das Formular könne maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden, die Sitzplatznummer auch noch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Erst wenn dies erfolgt ist, wird der QR-Code generiert.
Da Deutschland für Spanien aktuell als Corona-Risikogebiet gilt, müssen alle Urlauber aus Deutschland bei der Einreise nach Spanien/auf die Kanaren einen Nachweis über eine vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19 vorlegen, alternativ einen Genesenen-Nachweis oder einen negativen Corona-Test. PCR-Tests dürfen höchstens 72 Stunden vor Einreise, Antigentests 24 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Des Weiteren müssen alle Reisenden die App „RadarCOVID“ auf ihrem Smartphone installieren, schreibt das Kanarische Fremdenverkehrsamt auf seiner Webseite.
Corona-Beschränkungen und Maßnahmen
Reisende ab zwölf Jahren, die sich auf den Kanarischen Inseln in einer touristischen Einrichtung aufhalten (Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser etc.), sind aktuell verpflichtet, den Nachweis über geimpft, genesen oder getestet auch in der Unterkunft vorzulegen.
Die bislang auf den Kanarischen Inseln geltenden Corona-Beschränkungen werden ab Samstag (26. März) zunächst vorübergehend aufgehoben. So wird es beispielsweise in Restaurants keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr geben. Darüber hinaus soll die Sperrstunde entfallen, Tanzen in Clubs und Discotheken wieder erlaubt sein. Auch sämtliche Beschränkungen für touristische Unterkünfte und Reisegruppen (die Teilnehmerzahl ist aktuell noch auf 50 limitiert) sollen aufgehoben werden.
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Hygiene-Regeln auf den Kanaren
- Im öffentlichen Raum ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen einzuhalten, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
- Auch, wenn die generelle Maskenpflicht im Freien aufgehoben ist, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Am Strand gilt ein Abstand von zwei Metern zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen etc..
- In touristischen Einrichtungen gelten eigene Sicherheits- und Hygienevorschriften, die unbedingt einzuhalten sind.
- Rauchen ist auch im Freien verboten, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.