6. August 2020, 13:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Teile Spaniens, Luxemburg, Ägypten, Marokko – Reisende, die hier zum Beispiel Urlaub gemacht haben, müssen ab Samstag entweder einen Corona-Test machen oder sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Das verkündete jetzt Gesundheitsminister Jens Spahn. Die Bußgelder bei Missachtung der neuen Regeln sind hoch.
In Deutschland gilt ab Samstag (8. August) eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten. „Wer keinen Negativtest hat, muss zwei Wochen in Quarantäne“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer Pressekonferenz. Zwar fänden die meisten Corona-Übertragungen weiterhin in Deutschland statt, doch steige mit der wachsenden Reisetätigkeit die Gefahr, dass mehr Infektionen aus dem Ausland eingeschleppt würden. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Bei Reiserückkehrern sei der Anteil der positiven Tests höher als in der Gesamtbevölkerung.
„Testpflicht kommt mit Bußgeld“
Spahn verteidigte die Entscheidung, die Testkosten den Reisenden nicht in Rechnung zu stellen. „Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen“, sagte der CDU-Politiker. Jede Infektion, die über die kostenlosen Tests entdeckt werde, helfe Ansteckungsketten zu durchbrechen.
Auch interessant: Urlaub trotz Corona – diese Regelungen gelten in Europa
Um bei Einreisen auf dem Landweg die Regeln durchzusetzen, setzt Spahn auf Stichproben. „Die Testpflicht kommt mit einem Bußgeld.“ Die Entscheidung über Strafen liege bei den Behörden vor Ort und könne bei bis zu 25.000 Euro liegen. Spahn betonte, dass Einreisende aus Risikogebieten sich bereits jetzt schon in Quarantäne begeben oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen müssten. Nur sei das vielen nicht bekannt, gestand der Bundesgesundheitsminister ein.
EU-Gesundheitsminister Quarantäne-Zeit für Reiserückkehrer soll auf 10 Tage gesenkt werden
Nicht nur für Flugpassagiere Corona-Testpflicht für alle Reiserückkehrer ab 1. August
Nachgefragt Beginnt die Quarantäne für Reiserückkehrer bereits am Einreisetag?
Was sind die Risikogebiete?
Eine komplette Liste der Risikogebiete des RKI finden Sie hier. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts heißt es: „Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.“