24. Februar 2022, 12:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Bislang konnten Paare von einem besonderen Angebot der Deutschen Bahn profitieren, das eine deutlich vergünstigte zweite Bahncard für einen Partner beinhaltete. Doch nun soll das Angebot auslaufen. Was Bestandskunden jetzt beachten sollten und wie Sie jetzt noch profitieren könnten: TRAVELBOOK hat die Infos.
Ab April stellt die Deutsche Bahn den Verkauf der Partner-Bahncard ein, wie das Unternehmen mitteilte. Ab 1. April biete man die vergünstigte Bahncard, die in Kombination mit einer Hauptkarte verkauft wurde, nicht mehr an. Eine Sprecherin der Deutsche Bahn sagte TRAVELBOOK als Begründung für die Abschaffung: „Die Nachfrage nach der Partner BahnCard war in den letzten Jahren stark rückläufig. Aktuell wird sie nur noch von drei Prozent der BahnCard-Kunden genutzt. Auf der anderen Seite verursacht jedes Angebot Kosten. Wenn die Angebote dann nicht genutzt werden, sind sie für uns unwirtschaftlich.“
Sie waren bereits Kunde? Darauf sollten Sie jetzt achten
Zunächst einmal: Wer aktuell mit einer Partner-BahnCard unterwegs ist, kann diese natürlich noch nutzen. „Und wenn diese Partner BahnCard noch bis einschließlich 31. März gültig ist, verlängern wir sie auch nochmal um ein Jahr“, so die Deutsche-Bahn-Sprecherin. Allerdings: Die Partner-Bahncard wird am Ende ihrer Gültigkeit im Rahmen des laufenden Abos in jedem Fall weiter verlängert – auch nach dem 31. März. Dann allerdings zum dann gültigen Preis.
Das heißt: Wer aktuell nur den halben Preis für die Partner-Bahncard zahlt, würde bei einer Verlängerung nach dem 1. April den regulären Preis zahlen. Während sich der Preis bei der Bahncard25 lediglich um 19 Euro erhöht, werden bei der Bahncard50 satte 117 Euro mehr fällig. Wer das umgehen möchte, sollte jetzt schon die Kündigungsfrist für die Karte im Auge behalten, da sich die Karte sonst automatisch verlängert.
Wichtig: Wenn Ihre Karte ausgerechnet am 1. April abläuft und sich dann zum erhöhten Preis verlängern würde, müssen Sie angesichts der sechswöchigen Kündigungsfrist heute, am, 24. Februar, kündigen.
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Sie haben noch keine Partner-Bahncard? Jetzt können Sie noch handeln!
Auch wenn die Partner-Bahncard im April abgeschafft wird, ist sie aktuell noch ganz normal erhältlich. Das heißt: Wer noch keine Partnerkarte hat, kann noch bis zum 31. März eine beantragen und von den 50 Prozent Ermäßigung profitieren. Voraussetzung für eine Partner-Bahncard ist, dass die Partnerschaft nachgewiesen werden kann. Das geht entweder über eine Heiratsurkunde oder bei unverheirateten Paaren über die Personalausweise beider Partner mit einem gemeinsamen Wohnsitz. Hier können Sie die Karten bestellen.