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Erneut verschoben!

EU führt Einreiseantrag „ETIAS“ nun doch erst 2025 ein

ETIAS Europa
Das europäische Reisegenehmigungssystem „ETIAS“ soll für mehr Sicherheit sorgen – und befindet sich wider Erwarten derzeit noch immer im Aufbau Foto: Getty Images
Susanne Resch
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Susanne Resch, Vivien Ledwig

27. September 2023, 17:15 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Schon länger plant die Europäische Kommission, ein neues Einreise-System einzuführen. Reisende aus 60 Ländern müssen dann vor der Einreise in einen Schengen-Mitgliedsstaat eine „ETIAS“-Genehmigung beantragen. Nach mehrmaligen Verzögerungen und dem Verschieben von 2021 auf 2022, 2023 und dann sogar 2024 wurde der Start jetzt erneut nach hinten verlegt. Voraussichtlich Anfang 2025 soll „ETIAS“ nach aktuellem Stand vollumfänglich einsatzbereit sein.

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Die Europäische Union hat den Termin für den Start des European Travel Information and Authorization System („ETIAS“) erneut verschoben, wie unter anderen das Branchenportal „FVW“ berichtete. Nach US-amerikanischem „ESTA“-Vorbild plant Europa mit „ETIAS“ stärkere Grenzkontrollen für Reisende aus dem Ausland. Reisende aus derzeit 60 Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen dann nicht mehr für bis zu 90 Tage visumfrei und kostenlos in den Schengen-Raum einreisen. „ETIAS“ sollte ursprünglich schon im Juli 2021 eingeführt werden.

Wie funktioniert „ETIAS“?

„ETIAS for Europe“ („ETIAS für Europa“) überprüft die Reisenden, noch bevor diese ihre Reise antreten. Dafür werden alle Informationen, die über den „ETIAS-Antrag“ zur Verfügung gestellt werden, geprüft und mit Sicherheitsdatenbanken verglichen.

Um den Antrag zu stellen, benötigen Reisende einen gültigen Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Debit- oder Kreditkarte für die Kosten. Die Antragsgebühr wird sich auf voraussichtlich sieben Euro belaufen.

Wird der Antrag genehmigt, erhält der Reisende die „ETIAS“-Visumbefreiung. Diese gilt für kurzfristige Aufenthalte sowie für Geschäfts- und Freizeitzwecke bis zu 90 Tage. Alle, die etwa in Europa studieren und arbeiten wollen, müssen weiterhin ein anderes Visum beantragen. Die „ETIAS“-Antrags-Genehmigung gilt für drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, sollte letzteres vorher eintreten.

EU-Bürger benötigen weiterhin keinen Reisepass und unterliegen an den gemeinsamen Grenzen keiner anderen Art von Grenzkontrolle. Somit müssen sie auch „ETIAS“ nicht beantragen.

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Pflicht für Reisende aus 60 Ländern

Derzeit gibt es 60 Länder, die bald verpflichtet sein werden, einen „Online-ETIAS-Antrag“ einzureichen. Reisende aus den bisher 60 Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen dann nicht mehr für bis zu 90 Tage visumfrei und kostenlos in den Schengen-Raum einreisen:

Für Reisende aus den folgenden Ländern wird „ETIAS“ nach aktuellem Stand ab 2025 Pflicht:

  1. Albanien
  2. Antigua und Barbuda
  3. Argentinien
  4. Australien
  5. Bahamas
  6. Barbados
  7. Bosnien und Herzegowina
  8. Brasilien
  9. Brunei
  10. Kanada
  11. Chile
  12. Kolumbien
  13. Costa Rica
  14. Dominica
  15. El Salvador
  16. Georgia
  17. Grenada
  18. Guatemala
  19. Honduras
  20. Hong Kong
  21. Israel
  22. Japan
  23. Kiribati
  24. Macao
  25. Nordmazedonien
  26. Malaysia
  27. Marshallinseln
  28. Mauritius
  29. Mexiko
  30. Mikronesien
  31. Moldawien
  32. Montenegro
  33. Neuseeland
  34. Nicaragua
  35. Palau
  36. Panama
  37. Paraguay
  38. Peru
  39. Saint Kitts und Nevis
  40. Saint Lucia
  41. Sankt Vincent
  42. Samoa
  43. Serbien
  44. Seychellen
  45. Singapur
  46. Salomonen
  47. Südkorea
  48. Taiwan
  49. Timor Leste
  50. Tonga
  51. Trinidad und Tobago
  52. Tuvalu
  53. Ukraine
  54. Vereinigte Arabische Emirate
  55. Großbritannien
  56. Vereinigtes Königreich
  57. Vereinigte Staaten von Amerika
  58. Uruguay
  59. Vanuatu
  60. Venezuela
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