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Analyse zum Sommer 2022

Jeder dritte Flug in Europa war unpünktlich oder ist ausgefallen

Flüge verspätet
Zahlreiche Flüge in Europa waren in diesem Sommer verspätet oder fielen ganz aus Foto: Getty Images
Angelika Pickardt
Redaktionsleiterin

21. September 2022, 15:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der vergangene Sommer war geprägt von Flugchaos: Zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder waren verspätet. Wie viele tatsächlich betroffen waren, zeigt eine aktuelle Analyse des Fluggastrechteportals Airhelp.

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Die Untersuchung von Airhelp bezieht sich auf Flüge, die im Juni, Juli und August aus Europa gestartet sind. Demnach hatte mehr als jeder dritte Flug Verspätung oder fiel ganz aus (36 Prozent). Insgesamt waren der Analyse zufolge 68 Millionen Reisende von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen, davon 8,3 Millionen mit Abflug aus Deutschland.

„Besonders Passagiere in Tschechien brauchten starke Nerven: Rund 52 Prozent aller Fluggäste sind aus dem Nachbarland verspätet gestartet“, heißt es in einer Mitteilung von Airhelp. In Belgien und Ungarn verließen je 51 Prozent der Passagiere den Flughafen mit verspäteten Flügen, in Griechenland 46 Prozent, dicht gefolgt von Deutschland mit 45 Prozent. Zu vergleichsweise wenig Flugproblemen sei es anteilig in Malta (19 Prozent), Lettland (23 Prozent) und Finnland (23 Prozent) gekommen.

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Verspätete oder ausgefallene Flüge haben zugenommen

Die Flugprobleme haben laut Airhelp im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie in ganz Europa deutlich zugenommen: Während im Sommer 2019 noch anteilig jeder dritte Passagier (30 Prozent) mit verspäteten oder ausgefallenen Flügen zu kämpfen hatte, waren es in diesem Jahr im selben Zeitraum 36 Prozent.

Rund 3,6 Millionen Passagiere, die diesen Sommer geflogen sind oder fliegen wollten, haben laut Airhelp einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Anspruch ergibt sich dem Fluggastrechteportal zufolge bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder Flugausfällen, wenn die Fluggesellschaften die Probleme selbst verursacht haben. „Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu“, schreibt Airhelp.

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