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Der Umwelt zuliebe

Frankreich streicht per Gesetz Kurzstreckenflüge auf bestimmten Routen 

Reisende müssen bei bestimmten Kurzstrecken in Frankreich künftig vom Flugzeug auf den Zug umsteigen
Reisende müssen bei bestimmten Kurzstrecken in Frankreich künftig vom Flugzeug auf den Zug umsteigen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

6. Dezember 2022, 14:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Frankreich verbietet mithilfe der Europäischen Kommission bestimmte Kurzstreckenflüge zugunsten der Umwelt. Reisende müssen im Nachbarland Deutschlands demnächst auf Züge ausweichen. Was Sie dazu wissen sollten.

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Frankreich streicht künftig Kurzstreckenflüge, wenn eine gut funktionierende Zug-Alternative verfügbar ist. Das entschied die Europäische Kommission am 1. Dezember 2022 auf Wunsch des Landes – und entgegen den Beschwerden von Flughäfen und Airlines. Mit diesem Schritt will Frankreich seine Kohlenstoff-Emissionen reduzieren. Aktuell betrifft die neue Maßnahme drei Inlands-Flugstrecken, weitere sollen folgen.

Frankreich streicht dabei zunächst die Kurzstreckenflüge, auf deren Routen eine Zug-Alternative verfügbar ist, die Reisende in unter zweieinhalb Stunden ans Ziel bringt. Das schreibt der französische Verkehrsminister Clément Beaune auf Twitter. Ein weiteres Kriterium war, dass auf der zu streichenden Verbindung täglich nicht nur eine, sondern mehrere Direktverbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen zur Verfügung stehen.

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Diese Kurzstrecken in Frankreich sind betroffen

Diesen Kriterien zufolge schafft das Frankreich nun drei Kurzstrecken ab: Inlandsflüge zwischen dem Flughafen Paris-Orly und Bordeaux, Nantes und Lyon. Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission werden diese drei Routen für „jeden Beförderer verboten“. Allerdings: Weitere Kurzstrecken können folgen. Insgesamt überprüft Frankreich acht Routen. Um die fehlenden Kurzstrecken zu streichen, seien aber „Verbesserungen der Schienenverkehrsdienste“ nötig, schreibt die Europäische Kommission. Sie nennt im Besonderen „Dienste mit ausreichenden Frequenzen und geeigneten Zeiten (…), insbesondere zum Zweck von Anschlussflügen“.

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Diskutiert wurden zum einen die Strecken zwischen Paris-Charles de Gaulle und Bordeaux sowie Nantes. Diese seien „aufgrund der Bahnreisezeit von mehr als 2 Stunden 30 Minuten vom Anwendungsbereich der Maßnahme ausgenommen“, heißt es in dem Schreiben. Im Gespräch waren auch die Strecken zwischen Paris-Charles de Gaulle und Rennes sowie Lyon ebenso wie die Strecke Lyon – Marseille. Die Fahrzeiten mit der Bahn betragen hier zwar weniger als zweieinhalb Stunden, es sei aber „nicht möglich, den Flughafen Paris-Charles de Gaulle (oder den Flughafen Lyon-Saint Exupéry im Falle der Strecke Lyon – Marseille) morgens früh genug zu erreichen oder abends spät genug von dort abzufahren“. Verschwinden diese aktuell noch bestehenden Probleme, könnten aber auch diese Kurzstrecken künftig wegfallen.

Die Streichung der Kurzstreckenflüge in Frankreich ist vorerst auf drei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren werden die Maßnahmen überprüft.

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