13. August 2022, 15:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Rolex-Uhr, Louis-Vuitton-Tasche, Versace-Jacke: Was für die meisten im Original unerschwinglich ist, gibt es im Urlaubsland teils zum Spottpreis – als Fälschung. Warum man da lieber nicht zugreift.
Im Urlaub zu Spottpreisen gekaufte Fälschungen von Luxusuhren, Parfüms oder Designertaschen können bei der Einreise Probleme bereiten. Zwar sei der Kauf von Fake-Produkten nicht verboten. Aber gefälschte Ware kann bei der Einreise zurück nach Deutschland womöglich den Zoll auf den Plan rufen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
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Wann gefälschte Ware bei der Einreise zum Problem werden kann
Und zwar dann, wenn die Zollbeamten den Verdacht haben, dass man die Ware weiterverkaufen will. Das heißt, wenn die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Dann könnten die Plagiate beschlagnahmt werden.
Möglicherweise wird das Produkt dem Hersteller zur Prüfung vorgelegt – dieser vernichtet es oder gibt es zurück. In dem Fall kann es teuer werden, so die Verbraucherschützer: Einlagerungs- und Zollkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer könnten anfallen.
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Fließende Grenze zu gewerblicher Nutzung
Der Verdacht der gewerblichen Einfuhr liegt vor allem dann nahe, wenn Urlauber gefälschte Luxusprodukte in höherer Menge im Koffer haben. Ein konkrete Stückzahl nennen die Verbraucherschützer nicht: Die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung sei fließend.
Wem nach dem Einschreiten des Zolls eine Abmahnung wegen markenrechtlicher Verletzung ins Haus flattert, sollte diese nicht vorschnell unterschreiben, raten sie weiter. Zunächst sollte man sich in so einem Fall anwaltlichen Rat einholen.
Um derartiges Ungemach ganz sicher zu vermeiden, lautet die einfachste Empfehlung: Lieber gar keine gefälschte Luxus-Ware im Urlaubsland kaufen und damit die Einreise nach Deutschland gefährden.