27. Oktober 2022, 16:51 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Gute Nachrichten für Langzeiturlauber und Auswanderer: Indonesien hat am 25. Oktober ein neues Visum eingeführt, dass es Ausländern erlaubt, bis zu 10 Jahre im Land zu bleiben. Dies gilt auch für die beliebte Urlaubsinsel Bali. Allerdings sind mit der neuen Richtlinie, die am 25. Dezember in Kraft tritt, Bedingungen verknüpft. Welche Voraussetzungen für das neue sogenannte Zweitwohnsitz-Visum erfüllt werden müssen und was aktuell für die Einreise nach Indonesien gilt – TRAVELBOOK gibt einen Überblick.
Viele Bali-Fans werden sicher schon einmal davon geträumt haben, ihre Homebase auf die beliebte indonesische Urlaubsinsel zu verlegen oder dort zumindest für ein paar Jahre zu bleiben. Was wegen der bislang in Indonesien geltenden Einwanderungsbestimmungen so nicht ohne weiteres möglich war, soll nun das sogenannte Zweitwohnsitz-Visum ermöglichen.
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Neues Visum soll wohlhabende Ausländer anlocken
Mit dem neuen Visum sollen Ausländer fünf oder zehn Jahre im Land bleiben dürfen und dort auch Investitionen tätigen können, wie die indonesische Generaldirektion für Einwanderung dieser Tage in einer Pressemitteilung bekannt gab. Wer sich um das Visum bewirbt, muss allerdings gut bei Kasse sein und ein Mindestkapital in Höhe von 3.000.000 Indonesischen Rupiah (umgerechnet ca. 128.000 Euro) auf seinem Bankkonto nachweisen. Das Visum, das ab 25. Dezember 2022 erhältlich sein soll, zielt daher in erster Linie darauf ab, wohlhabende Ausländer anzulocken und so die Wirtschaft des Landes anzukurbeln.
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Visum und Reisepass
Deutsche, die zu touristischen Zwecken nicht länger als 30 Tage in Indonesien bleiben wollen, können ein sogenanntes Visa on Arrival (VoA) beantragen. Benötigt werden dafür ein bei Einreise nach Indonesien noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. Des Weiteren müssen Urlauber bei Ankunft ein Rückflugticket oder Weiterflugticket in ein anderes Land sowie einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung (Details siehe unten) vorlegen.
Visa on Arrival (VoA) sind u. a. an den internationalen Flughäfen von Bali, Java oder und Sumatra erhältlich. Die Visagebühr beträgt 500.000 indonesische Rupiah (umgerechnet ca. 32 Euro) und kann per Kreditkarte oder bar bezahlt werden. Zahlungen in US-Dollar oder Euro werden akzeptiert.
Das Visa on Arrival kann bei einer der indonesischen Ausländerbehörden einmal um 30 Tage verlängert werden. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt ebenfalls 500.000 Indonesische Rupiah. Weitere Infos zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Webseite der indonesischen Botschaft in Berlin.
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Corona-Bestimmungen
Ausländische Reisende ab 18 Jahren müssen bei der Einreise nach Indonesien einen englischsprachigen Nachweis über mindestens zwei COVID-19-Impfungen vorlegen. Die letzte Impfung darf bei Einreise nicht länger als 14 Tage zurückliegen. Zudem müssen Reisende die mit persönlichen Daten auszufüllende App PeduliLindungi auf einem ihrer mobilen Endgeräte installiert haben, schreibt das Auswärtige Amt (AA) auf seiner Webseite.
Ausnahmen bezüglich der Impfnachweise gelten für folgende Personen: Minderjährige, Genesene mit entsprechendem Nachweis einer offiziellen staatlichen Stelle und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen bei der Einreise nach Indonesien im Besitz einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses sein.
Gesundheitskontrollen und Quarantänepflicht
Nach der Landung in Indonesien erfolgt ein Gesundheitscheck samt Körpertemperaturmessung. Sollten COVID-19-Symptome festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 Grad Celsius betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test, schreibt das AA weiter.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich nach Einreise in Indonesien in eine fünftägige Quarantäne begeben. Diese erfolgt auf eigene Kosten in einer von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationseinrichtung. Dies kann beispielsweise ein Isolationshotel sein. Am vierten Quarantänetag erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für Einreisende unter 18 Jahren gelten die Quarantäne-Auflagen der mitreisenden Eltern oder Betreuungspersonen. Für vollständig geimpfte Einreisende entfällt die Quarantänepflicht.
Bei schwereren COVID-19-Symptomen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem entsprechenden Krankenhaus. Laut AA müssten betroffene Reisende damit rechnen, einen Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorlegen zu müssen. Dieser sollte COVID-19-Behandlungen beinhalten.