13. Juli 2023, 14:00 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Das Rollfeld ist blockiert, kein Flieger landet oder hebt ab, weil Klimaaktivisten den Flugverkehr stören. Das muss nicht bedeuten, dass die Reise ins Wasser fällt oder man auf Kosten sitzen bleibt.
Protestaktionen von Klimaaktivisten haben an den Airports Hamburg und Düsseldorf für Verspätungen und Flugstreichungen gesorgt – mitten in der Sommerferienzeit lässt das viele aufhorchen, die noch mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airport-Betrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird? Die gute Nachricht: Betroffenen Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Welche Rechte Reisende bei Klimaprotesten am Flughafen haben – ein Überblick.
Rechte auf Verpflegung und Beförderung
Wenn ein Flughafen aufgrund von Klimaprotesten lahmgelegt ist, haben Reisende bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.
Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ zum Ziel anbieten – durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel.
Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen, so das Fluggastrechte-Portal. „Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.“
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Zusätzliche Entschädigung? Wahrscheinlich nicht
Eher mau sind die Aussichten auf zusätzliche Entschädigungszahlungen. Nach Einschätzung von Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.
Anders gesagt: Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl nicht sogenannte Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.
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Bei Pauschalreisen ist Veranstalter gefragt
Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen.