Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Weil er unwissentlich auf der Blacklist stand

Mann darf wegen FKK-Zwischenfall nicht auf Kreuzfahrtschiff  

Blacklist Kreuzfahrt
Eine Woche wollte Hans Heger mit seiner Frau an Bord der „Wonder of the Seas“ auf Kreuzfahrt gehen. Doch aufgrund eines Missgeschicks auf einer früheren Kreuzfahrt ließ man ihn nicht an Bord. (Symbolbild) Foto: picture alliance / AA | Loyola Perez
Susanne Resch
Susanne Resch

13. Dezember 2022, 11:46 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten

Eine Kreuzfahrt ist für viele der Inbegriff vom Traumurlaub. Doch wenn Hunderte oder gar Tausende Passagiere auf einem Kreuzfahrtschiff reisen, gibt es einiges zu beachten. Wer gegen strenge Verhaltensregeln oder Sicherheitsstandards verstößt, kann vom Schiff verwiesen werden und sogar auf einer schwarzen Liste der Reederei landen. So ging es auch einem deutschen Rentner: Wegen eines „Nackedei“-Missgeschicks stand er unwissentlich auf der Blacklist von Royal Caribbean und durfte viele Jahre nach seinem Fauxpas eine gebuchte Kreuzfahrt mit der US-amerikanischen Reederei nicht antreten. Das erfuhr er allerdings erst, als er zum Starthafen angereist war und an Bord gehen wollte.

Artikel teilen

Angelika und Hans Heger haben schon etwa 20 Kreuzfahrten gemacht und fast die ganze Welt bereist. In diesem Jahr wollten die beiden Rentner mit dem derzeit größten Kreuzfahrtschiff der Welt, der „Wonder of the Seas“ von Royal Caribbean, durch die Meere kreuzen. Die Vorfreude auf die längst bezahlte Kreuzfahrt war groß, als die beiden zum Ablegen nach Barcelona anreisten. Doch beim Boarding erlebte das Ehepaar eine böse Überraschung. Denn Hans Heger durfte nicht auf den Kreuzfahrt-Giganten, weil er auf der Blacklist für unerwünschte Passagiere stand, wie „RTL“ berichtete. Den genauen Grund sagte man dem Ehepaar nach eigenen Angaben nicht.

Auf Nachfragen seitens RTL hätte die Reederei erklärt, es sei um Entkleidungen im öffentlichen Raum gegangen. Laut den Hegers ein Missgeschick: Denn vor einigen Jahren sei dem heute 80-jährigen Hans Heger in Indonesien beim Wechseln der Badehose am Pool das Handtuch heruntergerutscht – er hätte jedoch nur für Sekunden nackt an Deck eines Royal-Caribbean-Schiffs gestanden. Angelika und Hans Heger hätte man damals verwarnt und sie hätten versichern müssen, dass so etwas nicht mehr vorkommen würde – das sei es nach ihren Angaben auch nie wieder. Und doch stand Hans Heger noch Jahre später, ohne es zu wissen, auf der Blacklist der Kreuzfahrt-Reederei und durfte nicht an Bord. Warum man die Buchung des Ehepaares überhaupt akzeptiert hatte, wollte Royal Caribbean laut RTL nicht erklären – die Hegers haben aber zumindest die (An-)Reisekosten erstattet bekommen.

Facebook Platzhalter
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Facebook
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Welche Fehltritte man sich leisten muss, um auf der „Blacklist“ einer Reederei zu landen und wie sich Passagiere verhalten sollten – TRAVELBOOK gibt einen exemplarischen Überblick über die bei Royal Caribbean geltenden Verhaltensregeln.

Verhaltensregeln an Bord

Schauen Crew und Urlauber wohl noch über einen nicht ganz eingehaltenen Dresscode hinweg, so gelten an Bord auch strenge(re) Verhaltensregeln. Bei Nicht-Einhaltung riskieren Passagiere, das Kreuzfahrt-Schiff verlassen zu müssen oder sogar – wie Hans Heger – auf einer Blacklist zu landen. Royal Caribbean wollte sich zwar auf TRAVELBOOK-Nachfrage nicht zum Fall äußern, hat aber auf die Buchungsbedingungen für Reisende aus der DACH-Region und die allgemeinen Verhaltensregeln verwiesen.



In den Buchungsbedingungen heißt es: „Es ist eine Bedingung für das Einschiffen und den Verbleib an Bord eines unserer Schiffe, dass alle Gäste während ihres gesamten Aufenthalts unsere Gesundheits-, Sicherheits- und Verhaltensrichtlinie für Gäste einhalten.“

Verstöße können zu folgenden Maßnahmen führen:

  • Einschreiten des Sicherheitspersonals, anderer Führungskräfte oder der Strafverfolgungsbehörden
  • Meldung an zuständige Regierungs- und Strafverfolgungsbehörden
  • Entzug bestimmter Privilegien an Bord, Quarantäne oder das Einsperren in eine Kabine oder Arrestzelle
  • Konfiszierung von illegalen, geschmuggelten oder verbotenen Gegenständen und eventuell die Übergabe dieser an Strafverfolgungsbehörden
  • Verweigerung des Anbordgehens oder des Verlassens des Schiffes
  • Verweigerung einer zukünftigen Kreuzfahrt mit Royal Caribbean – wie im „Blacklist-Fall“ von Hans Heger

Auch interessant: 9 Dinge, die man auf einer Kreuzfahrt vermeiden sollte

Verhaltensrichtlinie für Passagiere

Nacktheit

Öffentliche Nacktheit an Bord der Kreuzfahrt-Schiffe von Royal Caribbean ist nicht gestattet: Ein Verstoß kann sogar mit der „Blacklist“ geahndet werden, wie Hans Heger nach seinem Handtuch-Vorfall erfahren musste. Passagiere müssen sogar auf Balkonen oder Kabinen angemessen gekleidet sein, wenn diese für andere an Bord, auf anderen Schiffen oder an Land sichtbar sind. Das Oben-ohne-Sonnenbaden ist nicht gestattet, außer in ausgewiesenen Bereichen.

Rauchen

Rauchen ist weder in den Kabinen und Balkonen noch in allen Speiseräumen, Bars, Lounges sowie in den meisten Innenbereichen erlaubt. Auch in den Außenbereichen dürfen Passagiere nur in ausgewiesenen Bereichen rauchen. Zigaretten, Zigarren und Tabak müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen nicht über Bord geworfen werden.

Kreuzfahrt Blacklist Alkohol
Auf Kreuzfahrt-Schiffen wird auch gerne mal ein Glas zu viel getrunken – doch die Crew darf den Passagieren Alkohol verweigern Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke

Alkohol und Drogen

Das Personal kann jedem Gast, der Alkohol nicht verantwortungsbewusst konsumiert, den Ausschank von alkoholischen Getränken verweigern. Auch das Alter der Passagiere darf die Crew überprüfen. Alle Trinkspiele sind streng verboten und es ist den Gästen untersagt, alkoholische Getränke mit an Bord zu bringen. Es sei denn, das Sicherheitspersonal oder die Besatzung erlauben es ihnen. Am Tag der Einschiffung dürfen Passagiere allerdings bis zu zwei versiegelte 750-ml-Flaschen Wein oder Champagner pro Kabine mitführen. Marihuana und andere Droge oder illegale Substanzen sind an Bord strengstens verboten.

Auch interessant: Kreuzfahrt-Küchenchef enthüllt – »Auf deutschen Schiffen wird besonders viel Alkohol getrunken

Kontakt zur Crew

Royal-Caribbean-Passagiere sind angehalten, die Freundlichkeit der Crew nicht fehlzuinterpretieren. Besatzungsmitgliedern ist es untersagt, körperliche Beziehungen mit den Gästen einzugehen und über ihre beruflichen Pflichten hinaus mit Gästen zu verkehren. Demnach dürfen sich Crewmitglieder nicht in Gästekabinen aufhalten, es sei denn, sie erfüllen ihre Aufgaben an Bord. Von den Passagieren erwarte man, dass sie diese Richtlinien respektieren, und es ist ihnen ebenfalls untersagt, körperliche Beziehungen mit Besatzungsmitgliedern einzugehen. Passagiere dürfen sich nicht in den Bereichen mit Zugangsbeschränkung oder Bereichen für die Besatzung aufhalten – einschließlich der Kabinen der Besatzung und der Gänge.

Unangemessenes und missbräuchliches Verhalten

Verbale Beleidigungen, beleidigende Sprache und Drohungen an Bord der Kreuzfahrtschiffe von Royal Caribbean sind untersagt. Um die Sicherheit anderer Gäste, der Besatzung und des Schiffes zu gewährleisten, werden auch Versuche, sich selbst zu verletzen, sowie Veräußerungen oder Verhaltensweisen, die auf diese Absicht hinweisen, von der Besatzung oder dem Sicherheitspersonal geahndet.

Unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten an Bord ist nicht gestattet. Dazu gehören:

  • unaufgeforderter Körperkontakt und Belästigung
  • Vandalismus, Diebstahl, Gewalt,
  • Verwendung falscher Ausweise
  • Alkoholkonsum bei Minderjährigen, Abgabe von Alkohol an Personen unter dem zulässigen Alter und Besitz illegaler Substanzen und Gegenstände
  • das Anbringen von Schildern, Bannern und Dekorationen im Außen- und Innenbereich des Schiffes ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schiffsleitung
  • die Nichtbeachtung aller Gesundheits-, Sicherheits- und Gefahrenabwehrvorschriften
  • das Sitzen, Stehen, Springen, Legen oder Klettern auf, über oder durch äußere oder innere Geländer oder andere Schutzbarrieren
  • sich an der Ausrüstung, der Einrichtung oder Systemen des Schiffes zu schaffen zu machen.

Unhöfliches und störendes Verhalten

Auch dürfen etwa Pool-, Liege- und Theaterstühle nicht reserviert werden, außer im Falle einer Behinderung. Boomboxen, laute Radios oder andere Lärmbelästigungen sind ebenfalls nicht gestattet, und auch Rollerblades, Rollschuhe, Skateboards, Surfbretter, Fahrräder und ähnliche Gegenstände dürfen an Bord nicht benutzt werden. Scooter sind an Bord nicht erlaubt – es sei denn, sie dienen als Mobilitätshilfe.

Verbotene Gegenstände

Untersagt sind natürlich auch Waffen, Sprengstoffe, Munition und andere derartige Gefahrenquellen wie etwa Feuerwerkskörper. Auch Gegenstände mit Heizelementen oder offenen Flammen oder solche, die Wärme erzeugen, sind nicht erlaubt. Dazu gehören etwa Bügeleisen, Kochplatten, Kerzen, Räucherstäbchen und alle anderen Gegenstände, die eine Brandgefahr darstellen können.

Abfallentsorgung

Passagiere dürfen Müll und andere Fremdkörper nicht die Toilette hinunterspülen oder über Bord werfen.

Auch interessant: Bordfotograf packt aus: „Auf Kreuzfahrten wurde ich zum Menschenhasser“

Sicherheit und Schutz

Die Passagiere sind verpflichtet, allen Anweisungen des Sicherheitspersonals an Bord Folge zu leisten und müssen sich vor jedem Betreten des Schiffes den Sicherheitskontrollen unterziehen. Dazu gehört auch, dass man beim Einschiffen von jedem Gast ein Sicherheitsfoto macht.

Alle Passagiere müssen außerdem an der obligatorischen Sicherheitsübung teilnehmen und alle Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen befolgen, die der Kapitän im Rahmen dieser ankündigt. Eigene oder fremde Verletzungen sowie unsicheres oder möglicherweise illegales Verhalten müssen Passagiere dem Sicherheitspersonal des Schiffes oder der Schiffsleitung unverzüglich melden.

Gesundheit

Royal Caribbean behält sich das Recht vor, Gästen, die Symptome einer übertragbaren Krankheit (einschließlich Covid-19) aufweisen oder deren Gesundheitsuntersuchung ergibt, dass sie sich möglicherweise mit einer solchen Krankheit angesteckt haben, die Beförderung zu verweigern. Die Beförderung kann auch Personen untersagt werden, die einen engen Kontakt zu einem Gast hatten, der Symptome einer übertragbaren Krankheit aufweist.

Während der Gesundheitsprüfung und des Einschiffungsvorgangs müssen die Passagiere Royal Caribbean und deren Dienstleistern jederzeit genaue Informationen geben. Passagiere, bei denen Symptome einer übertragbaren Krankheit auftreten, auch wenn sie noch so leicht sind, wie z. B. Husten, Durchfall oder Erbrechen, müssen sofort in ihre Kabine zurückkehren und sich beim medizinischen Personal des Schiffes melden.

Royal Caribbean kann veranlassen, dass ein Gast oder andere Mitglieder seiner Reisegruppe in der Kabine bleiben oder unter Quarantäne gestellt werden, um zu verhindern, dass eine Krankheit oder ein anderer ansteckender Zustand auf andere Personen an Bord oder sogar darüber hinaus übertragen wird. Die Crew kann außerdem verlangen, dass Betroffene in eine neue Kabine umziehen, die speziell für die Isolierung oder Quarantäne eingerichtet wurde.

Alle Passagiere müssen sich nach dem Toilettengang und vor dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln die Hände mit heißem Wasser waschen.

Mehr zum Thema

Blacklist für unerwünschte Passagiere

Wann ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln an Bord dazu führt, dass ein Passagier auf die schwarze Liste einer Reederei gesetzt wird, liegt immer im Ermessen der jeweiligen Reederei. Wurden an dieser Stelle – exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Verhaltensregeln bei Kreuzfahrten mit Royal Caribbean erläutert, verweist jede Reederei auf ihre eigene Bordordnung mit allen Vorschriften an Bord. Hier finden Sie etwa die Bordordnung von AIDA.

Günstige Flüge buchen - Skyscanner Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.