24. August 2023, 10:07 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Bei vielen Fluggesellschaften dürfen Passagiere ohne Weiteres Lebensmittel in haushaltsüblichen Mengen im aufgegebenen Gepäck transportieren. Doch in besonderen Fällen könnte das zu einem Problem werden. TRAVELBOOK zeigt, warum.
Die Urlaubsreise ist gebucht und viele Passagiere wollen auf dem Flug Lebensmittel im aufgegebenen Koffer transportieren. Gründe dafür gibt es viele: So möchten einige sparen, indem sie Lebensmittel mitnehmen, weil diese am Zielort teurer sind. Andere hingegen transportieren Nahrung auf dem Rückflug, da die Lebensmittel in der Urlaubsregion günstiger sind und wieder andere bringen sich gerne kulinarische Highlights als Souvenir mit oder wollen auch im Urlaub nicht auf ihre Lieblingsspeise aus der Heimat verzichten. Grundsätzlich ist das Mitführen von Speisen im Aufgabegepäck bei vielen Fluggesellschaften problemlos möglich. Doch welches Risiko Sie dabei vor allem aktuell eingehen und worauf man achten sollte: TRAVELBOOK hat mit Experten gesprochen und gibt einen Überblick.
Übersicht
Welche Lebensmittel dürfen in den aufgegebenen Koffer?
Viele Fluggesellschaften erlauben Passagieren, Lebensmittel im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Allerdings gelten dabei die Bestimmungen des Zolls und der jeweiligen Länder. Urlauber sollten sich daher vor ihrer Abreise gut über die Bestimmungen bei der Ein- und Ausreise informieren.
Generell dürfen wegen der Gefahr der bakteriellen Ringfäule keine Kartoffeln transportiert werden. Zudem gibt es Mengenbegrenzungen bei Speisepilzen und Kaviar vom Stör. Ferner wird unterschieden, ob Sie Lebensmittel innerhalb der EU oder aus Nicht-EU-Ländern einführen.
Einfuhr von Lebensmitteln innerhalb der EU
Der Camembert aus der Normandie? Luxus-Schokolade aus Belgien? Serrano-Schinken aus Spanien? Abgesehen von den bereits erwähnten Ausnahmen unterliegen Lebensmittel, die innerhalb der EU in handelsüblichen Mengen mitgeführt werden, keinerlei Beschränkungen. Wurst, Käse oder sonstige essbare Souvenirs können Urlauber problemlos von einem EU-Land ins andere mitnehmen. Zumindest, insofern die jeweilige Fluggesellschaft nicht dagegen hält (mehr dazu weiter unten). Aber Achtung: Flugreisende müssen immer den Maximalwert für Einfuhren beachten. Dieser beträgt für Erwachsene 430 Euro und für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren 175 Euro und umfasst alle „Mitbringsel“, etwa Lebensmittel, Kleidung und Technik.
Einfuhr von Lebensmitteln außerhalb der EU
Ohne spezielle Gesundheitsbescheinigungen oder Begleitdokumente gilt: Die meisten tierischen Produkte, genauer Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier sowie sämtliche daraus hergestellte Erzeugnisse, dürfen aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, nicht in die EU eingeführt werden. Dies dient dem Schutz vor übertragbaren Tierseuchen. Doch es gibt Ausnahmen: So sind Nahrungsmittel mit geringen Mengen Milch oder Sahne erlaubt, wie etwa Kekse oder Schokolade. Auch die Einfuhr von Honig ist kein Problem, obwohl es sich dabei um ein tierisches Produkt handelt. Die Einfuhr von Fisch ist sogar bis zu einem Gesamtgewicht von 20 Kilogramm erlaubt, lediglich für Island, Grönland und die Färöer Inseln gelten andere Höchstmengen.
Es gelten zudem die Gepäckvorschriften der Fluggesellschaften
Zusätzlich zu den Einfuhrbestimmungen gelten immer die Gepäckvorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. So erklärt etwa ein Sprecher von Lufthansa gegenüber TRAVELBOOK, dass Lebensmittel auf Lufthansa-Flügen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen, insofern die Mitnahme den zollrechtlichen Bestimmungen entspricht. Unter dieser Voraussetzung können auch bei Eurowings Lebensmittel und Getränke problemlos in haushaltsüblichen Mengen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit.
Bei anderen Fluggesellschaften dürfen verderbliche Waren nicht im Aufgabegepäck an Bord. Eine Pressesprecherin des Flughafens Dortmund verweist gegenüber TRAVELBOOK auf Wizz Air. Die Airline führt verderbliche Lebensmittel auf ihrer Liste von Gegenständen auf, die nicht befördert werden dürfen. Die Sprecherin des Flughafens Dortmund erklärt: „Das ergibt vor allem aus Hygiene- und Gesundheitsgesichtspunkten durchaus Sinn.“ Auch auf Flügen mit Tuifly sind verderbliche Lebensmittel verboten, erklärt ein Sprecher der Airline.
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Darum könnte ihr Koffer am Flughafen entsorgt werden
Doch selbst wenn das Mitführen von Lebensmitteln sowohl vonseiten vieler Fluggesellschaften als auch bezüglich der Zollbestimmungen erlaubt ist, sollte man sich gut überlegen, ob man es tatsächlich tut. Denn sollten die Lebensmittel im Koffer anfangen zu verrotten, wird das Gepäckstück aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen zum Sicherheitsrisiko. Dann kann es noch am Flughafen vernichtet werden – mit oder ohne Zustimmung des Besitzers.
Grundsätzlich variiert das Vorgehen von Flughafen zu Flughafen. So berichtet etwa eine Sprecherin des Dortmunder Flughafens gegenüber TRAVELBOOK: „Sollten sich in einem ,gestrandeten‘ Gepäckstück verdorbene Lebensmittel befinden, sind die Flughafenmitarbeitenden vor Ort autorisiert, das Gepäckstück zu öffnen und die verdorbenen Lebensmittel zu entsorgen (Vier-Augen-Prinzip).“ Anschließend werde das Gepäckstück wieder verschlossen und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Hier wird also, so die Sprecherin, kein Gepäck vernichtet.
Ein Pressesprecher des Flughafens Düsseldorf ergänzt allerdings gegenüber TRAVELBOOK, dass bei Koffern, die nach der Lebensmittelentnahme länger als üblich am Flughafen verweilen, nach Absprache mit dem Besitzer auch „eine Teil- oder eine komplette Entsorgung“ möglich ist. Am Berliner Flughafen BER ist das ebenfalls Praxis, wie ein Sprecher mitteilt. Wenn Eigentümer ihren Koffer nicht mehr zurücknehmen möchten, „kann der Gepäckermittlungsdienst nach Zustimmung der Fluggesellschaft und des Zolls das Gepäckstück entsorgen.“
Vernichtung aus „hygienischen Gründen“
Doch nicht immer wird der Koffer nur nach Abstimmung mit dem Besitzer entsorgt. Schlimmstenfalls kann es zu einer nicht einvernehmlichen Vernichtung des Koffers kommen. Das zeigt ein Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes. In dem Fall hatte ein Fluggast in seinem Koffer eingelegte Oliven, Salami und mehrere Flaschen Wein mitgeführt. Als das Gepäckstück verloren ging und im „Raum für fehlgeleitete Gepäckstücke“ lagerte, verlor der Koffer ob zerbrochener Flaschen Flüssigkeit. Auch habe er wegen der Würste „ganz übel“ gerochen. In der Folge vernichtete die Flughafenbehörde ohne Absprache das verloren gegangene Gepäckstück aus hygienischen Gründen.
Die Klage des Eigentümers über Schadenersatz in Höhe von 1260 Euro wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen. Auch wenn es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelt, wird klar: Eine Vernichtung des eigenen Koffers ist im Zweifelsfall auch ohne Zustimmung durchaus möglich.
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Wer also auf Nummer sicher gehen und weder einen vergammelten noch vernichteten Koffer riskieren möchte, sollte auf verderbliche Lebensmittel im Gepäck besser verzichten.