13. Februar 2020, 11:31 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Erst vergangene Woche wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach All-Inclusive-Hotels etwa an der Playa de Palma auf Mallorca ab Februar nicht mehr unbegrenzt kostenfreien Alkohol anbieten dürfen. Und schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Problem mit den Sauftouristen sich wohl einfach nur verlagern wird.
Dass viele Mallorca-Urlauber gern feiern und trinken, ist bekannt. Auch Hoteliers haben sich schon längst darauf eingestellt, indem sie ihren Gästen Alkohol inklusive anbieten. Doch damit ist nach dem Willen der Regionalregierung nun Schluss – zumindest in einigen Gegenden, die besonders als Partyzonen bekannt sind.
Das neue Gesetz gilt für zwei als problematisch geltende Gebiete der spanischen Insel: für die Playa, den sogenannten Ballermann, und die im Südwesten liegende britische Urlauberhochburg Magaluf. Außerdem ist die Region Sant Antoni de Portmany auf Ibiza betroffen.
Problem wird auf die andere Straßenseite verlagert
Wie das „Mallorca Magazin“ unter Berufung auf seine spanischsprachige Schwesterzeitung „Ultima Hora“ berichtet, lassen sich trinkwillige Urlauber von der neuen Regelung jedoch anscheinend nicht abschrecken, sondern weichen kurzerhand auf All-Inclusive-Hotels aus, die nicht von den Einschränkungen und Verboten betroffen sind.
Manche dieser Hotels befinden sich dem Bericht zufolge nur 30 bis 50 Meter hinter den Tabuzonen. Zum Teil werde der Sauftourismus einfach nur auf die gegenüberliegende Straßenseite verlagert. Grund hierfür sei eine „kubistische“ Aufteilung der Verbotszonen. Einige der Hotels außerhalb dieser Bereiche hätten wegen gestiegener Nachfrage sogar schon ihre Preise erhöht.
Die neuen Regeln für Hotels und Urlauber im Detail
Wie Tourismusminister Iago Nerueguela erklärte, dürfen All-Inclusive-Hotels in den oben genannten Gebieten nur noch zu den Mittags- und Abendmahlzeiten je drei alkoholische Getränke kostenlos anbieten. Zudem werden in Bars und Restaurants Angebote wie die „Happy Hour“, „2 Drinks für 1“ oder „All you can Drink“, die zu übermäßigem Alkoholkonsum einladen, verboten. Läden und Geschäfte dürfen zwischen 21.30 und 8.00 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen, Kneipentouren zu einem Festpreis wird ebenfalls der Riegel vorgeschoben.
Auch der Sprung von Hotelbalkonen, das sogenannte balconing, ist ab sofort gesetzlich untersagt. Durch Vorfälle dieser Art hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Urlauber schwere oder gar tödliche Verletzungen zugezogen.
Es drohen hohe Strafen
Bei Verstößen drohen hohe Strafen: Urlauber, die trotz Verbots vom Balkon springen, werden des Hotels verwiesen und müssen bis zu 60.000 Euro zahlen. Hotelbetreiber und Inhaber von Bars oder Geschäften können für unerlaubten Alkoholausschank gar mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro belegt werden.
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Unterschrift soll zu gutem Benehmen verpflichten
Die Hoteliers in den Verbotszonen versuchen sich abzusichern, indem sie Urlauber schon bei ihrer Ankunft im Hotel ein Dokument unterschreiben lassen, das sie über Dinge informiert, die sie zu unterlassen haben. Unter anderem wird den Gästen dem Bericht zufolge mitgeteilt, dass sie keine Getränke aus dem Hotel mit nach draußen nehmen dürfen und dass balconing verboten ist.