19. August 2020, 10:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer in den vergangenen Wochen in einem Zug der Deutschen Bahn unterwegs war, wird viele Masken gesehen haben – doch nicht alle befinden sich über Nase und Mund. Die Maskenpflicht, die in allen Fernverkehrszügen gilt, wird längst nicht von allen Fahrgästen konsequent eingehalten. Mit der Kontrolle – und entsprechenden Konsequenzen – tat sich die Bahn bislang schwer. Doch das soll sich nun ändern.
Obwohl seit einigen Monaten im Fernreiseverkehr der Deutschen Bahn die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt, gibt es immer wieder Reisende, die keine Maske tragen oder mit dieser nur den Mund oder sogar lediglich das Kinn bedecken. Doch bislang fühlten sich weder die Bahn noch die Bundespolizei für die Durchsetzung der Maskenpflicht verantwortlich. Der Konflikt: Die Bahn sei „als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren“. Auch das Bundesverkehrsministerium betonte noch Mitte Juli, dass die Bahnbegleiter nicht für die „Durchsetzung der Rechtsverordnung“ zuständig seien.
Verschärfte und häufigere Kontrollen
Doch Anfang August schwenkte die Bahn dann um, kündigte vermehrte Kontrollen der Maskenpflicht mithilfe der Bundespolizei in ihren Zügen an. Nun sollen die Maskenkontrollen in Fernzügen nochmal deutlich ausgeweitet werden. Derzeit überprüfen nach Angaben der Bahn Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig in 60 Fernzügen, ob die Fahrgäste die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bis zum 1. September soll sich diese Zahl verdoppeln, kündigte das Unternehmen an. Am Dienstag (18. August) gab es Schwerpunktkontrollen mit der Bundespolizei in sieben Bundesländern.
Maskenverweigerer bildeten weiterhin eine kleine Minderheit, betonte die Bahn. Sie wies darauf hin, dass die 12.000 Zugbegleiter im Fern- und Regionalverkehr Menschen ohne Maske jederzeit von der Fahrt ausschließen könnten. Im Konfliktfall werde die Bundespolizei hinzugerufen.
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Kein Bußgeld bei der Deutschen Bahn
Ein Bußgeld, wie etwa bei den Berliner Verkehrsbetrieben in Höhe von 50 bis 500 Euro, müssen Maskenverweigerer im Fernverkehr der DB allerdings weiterhin nicht fürchten.
Allerdings: Wer den Zug verlassen muss, verliert auch sein Ticket und muss im Zweifelsfall ein neues kaufen – und das kann, wie Bahnkunden wissen, wirklich teuer werden.