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Überblick

Auf Mallorca gelten neue Verkehrsregeln – was Urlauber jetzt wissen müssen  

Ab dem 21. März 2022 gelten auf Mallorca neue Verkehrsregeln
Seit dem 21. März 2022 treten die neuen Verkehrsregeln auf Mallorca in Kraft Foto: Getty Images
Isabell Furkert TRAVELBOOK-Redaktion

22. März 2022, 15:58 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer auf Mallorca mit einem Mietwagen oder Roller unterwegs ist, sollte auch über die aktuellen Verkehrsvorschriften Bescheid wissen. Seit Montag, dem 21. März 2022, gilt das neue Verkehrs– und Verkehrssicherheitsrecht – und das nicht nur auf den balearischen Inseln, sondern auch auf dem spanischen Festland. .

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Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Spanien ein Punktesystem, um Fahrfehler oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu bestrafen. Allerdings funktioniert das spanische Prinzip etwas anders: Zu Beginn erhält jeder Fahrer ein Kontingent von zwölf Punkten, Fahranfänger starten mit acht. Für jeden Verstoß gegen die spanische Verkehrsordnung wird immer eine bestimmte Anzahl an Punkten abgezogen. Sind alle Punkte weg, wird einem der Führerschein entzogen. Für Urlauber gilt das Punktesystem nicht, ihren Führerschein können Sie im Ausland nicht verlieren. Das schützt sie jedoch nicht vor Bußgeldern, die sie bei Missachtung der Verkehrsregeln auf Mallorca vom spanischen Ordnungsamt oder der Polizei erhalten können. Wie viel Geld bei Verstößen tatsächlich gezahlt werden muss, ist aufgrund des Punktesystems jedoch schwer zu ermitteln.

TRAVELBOOK stellt die neuen Verkehrsregeln auf Mallorca vor:

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Mallorcas neue Verkehrsregeln

Fahrsicherheit

  • Auf herkömmlichen Straßen dürfen PKW- und Motorradfahrer beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht um mehr als 20 km/h überschreiten.
    • Diese Maßnahme soll laut der „Dirección General de Tráfico“ das Unfallrisiko bei Überholvorgängen minimieren. Außerdem darf man mit der neuen Regel auf der Straße zwischen Palma und Manacor ab sofort nicht mehr über 100 km/h fahren.
  • Die Nutzung der Sicherheitsgurte ist obligatorisch.
    • Vor den neuen Verkehrsregeln wurde ein Verstoß gegen diese Gesetzmäßigkeit auf Mallorca nicht ganz so streng gesehen. Nun werden jedoch vier statt nur drei Punkte abgezogen.
  • Beim Fahren ist es nicht erlaubt, das Handy in der Hand zu halten.
  • Das Werfen von Gegenständen auf oder neben die Straße, die Brände oder Unfälle verursachen könnten, ist verboten.
    • Egal ob leere Pommestüten oder Zigarettenstummel – das Hinauswerfen von Müll ist Umweltverschmutzung und kann im schlimmsten Fall ein Feuer auslösen.
  • Um ein Fahrrad oder Motorrad zu überholen, muss man auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Seite die angrenzende Fahrspur vollständig nutzen. Auf einspurigen Straßen müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.

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  • Es ist verboten, auf Fahrradwegen zu halten oder zu parken.
    • Fahrradfahrer sind auf der Straße oftmals die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer und sollen besser geschützt werden.

Radarblocker sind verboten

  • Das Mitführen von Radarfallen oder Radarkameras in Fahrzeugen ist ab sofort verboten, egal ob sie angeschlossen sind oder nicht.
    • Solche Blocker verhindern, dass Radarkontrollen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs messen können. Die Nutzung dieser Geräte war in Spanien schon vorher verboten, nun ist eben auch das Mitführen eine Ordnungswidrigkeit. Vor dem Einsteigen, sollten Sie also am besten Ihren Mietwagen einmal durchsuchen und sicherstellen, dass sich kein Radarblocker im Auto befindet.

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Führerschein

  • Es ist nicht mehr notwendig, den Führerschein in physischer Form mit sich zu führen. Alternativ kann man auch mithilfe der miDGT–App nachweisen, dass man zum Fahren berechtigt ist.
    • Vor allem für Touristen auf Mallorca ist dies praktisch, da sie nicht mehr alle wichtigen Ausweisdokumente mitnehmen müssen. Laut der „Mallorca Zeitung“ gestaltet sich jedoch die Anmeldung bei der miDGT–App als schwierig.

Regeln für Motorrad- und Mopedfahrer

  • Beim Fahren oder Mitfahren auf einem Motorrad oder Moped ist das Trage eines Helms verpflichtend.

Regeln für Minderjährige und E-Scooter

  • Minderjährige Fahrrad– und E–Scooter–Fahrer müssen bei der Teilnahme am Straßenverkehr komplett nüchtern (0,0 Promille) sein.

Das gilt für alle „Vehículos de movilidad personal“ – also Fahrzeuge mit bis zu zwei Rädern, die für einen Fahrer ausgelegt sind und maximal 25 km/h fahren. Mit dieser Änderung wird nun auch der Gebrauch von E-Scooter und E-Rollern auf Mallorca in den Verkehrsregeln festgelegt.

  • Die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern auf Autobahnen und Schnellstraßen ist verboten.
Themen Mallorca
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