Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Wegen Beschwerden über Touristen

Beliebte Urlaubsinsel in Südostasien verbietet Airbnbs

Verbot Airbnbs Penang
Die malaysische Urlaubsinsel Penang hat die Kurzzeitvermietung von Ferienunterkünften verboten. Dies gilt unter anderem für Airbnbs. Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

14. Juni 2023, 13:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die beliebte malaysische Insel Penang ist Medienberichten zufolge das erste südostasiatische Urlaubsziel, das Kurzzeitvermietungen von Ferienunterkünften verboten hat. Betroffen sind u. a. Privatunterkünfte, die auf Buchungsportalen wie Airbnb und Booking.com angeboten werden. Grund für das Verbot sind Beschwerden über das schlechte Benehmen von Touristen.

Artikel teilen

Reisende, die auf der malaysischen Insel Penang Urlaub machen, dürfen sich ab sofort nur noch in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben einquartieren. Denn die Kurzzeitvermietung von Ferienunterkünften privater Vermieter wie Airbnbs ist seit vergangenem Monat auf Penang strikt verboten. Die Insel ist der erste Touristen-Hotspot in Südostasien, der solche Maßnahmen ergreift, berichtet der britische „Independent“ unter Bezugnahme auf die „South China Morning Post“.

Malaysias Regierung habe erklärt, sie reagiere mit dieser Maßnahme auf Beschwerden über das schlechte Benehmen von Touristen. Geäußert haben die Beschwerden Bewohner jener Häuser, in denen bislang Ferienunterkünfte vermietet wurden. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass lediglich Gewerbeimmobilien wie sogenannte Serviced Apartments an Kurzzeit-Gäste vermietet werden dürfen. Dabei handelt es sich um voll ausgestattete Wohnungen mit Serviceangeboten wie etwa eine regelmäßige Wohnungsreinigung.

Strikte Auflagen

Für die Kurzzeitvermietung solcher Apartments gelten gemäß den neuen Bestimmungen jedoch strikte Auflagen. Vermieter benötigen eine Registrierung sowie die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Hausbewohner und müssen jährlich Gebühren bezahlen. Gäste dürfen sich in den Unterkünften nicht länger als drei Tage aufhalten.

Der Ministerpräsident von Penang, Chow Kon Yeow, sagte, dass der Tourismus auf der Insel durch die neuen Regelungen nicht beeinträchtigt werde. Es gebe bereits genügend Unterkünfte, die die Nachfrage decken, schreibt „Independent“ unter Bezugnahme auf das malaysische Nachrichtenportal „The Vibes“. Das Verbot der Kurzzeitvermietung von Ferienunterkünften wie Airbnbs betreffe aktuell nur die Insel Penang, nicht aber den Festlandteil des gleichnamigen Bundesstaates. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Verbot ausgeweitet werde.

Penang zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen in Malyasia. Nach Angaben der Tourismusbehörden besuchen jedes Jahr mehr als sieben Millionen Touristen Penang, die Hälfte davon stammt aus dem Ausland, berichtet „Independent“.

Mehr zum Thema

Maßnahmen gegen Airbnbs auch in Europa

Doch nicht nur Malaysia hat Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen von Ferienunterkünften eingeleitet. Auch andernorts sind Airbnbs mittlerweile verboten, oder die Vermietung ist nur noch eingeschränkt möglich. In Europa betrifft dies u. a. die Niederlande, Spanien und Italien.

In der niederländischen Hauptstadt Amsterdam beispielsweise dürfen Gastgeber ihre Unterkünfte nur noch für maximal 30 Nächte im Jahr vermieten. Was darüber hinaus geht, erfordert eine Genehmigung für kurzfristige Aufenthalte, berichtet „Euronews.Travel“. Auch in Spanien gibt es mittlerweile Einschränkungen bei der Kurzzeitvermietung. So hat etwa Mallorcas Inselhauptstadt Palma die Vermietung von Mehrfamilienhäusern an Touristen verboten. Airbnb-Gastgeber dürften dort nur noch Einfamilienhäuser vermieten, bei denen es sich um isolierte Häuser oder Villen handele.

Italien will ebenfalls Schritte gegen Kurzzeitvermietungen von Ferienunterkünften einleiten. So hat Florenz, die Hauptstadt der italienischen Region Toskana, kürzlich angekündigt, die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in der historischen Innenstadt künftig verbieten zu wollen (TRAVELBOOK berichtete).

Themen Asien
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.