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AirTags, SmartTags, ...

Ortungs-Tracker im Fluggepäck nun offiziell erlaubt

Ortungs-Tracker Fluggepäck
Flugzeugpassagiere dürfen künftig GPS-Tracker verwenden, um ihr aufgegebenes Gepäck orten zu können Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Zacharie Scheurer
dpa

16. Mai 2023, 9:56 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Mit kleinen Ortungsgeräten wie den AirTags von Apple kann man nicht nur einen Schlüsselbund wieder aufspüren, sondern auch seine Koffer orten. Doch manche Airlines hatten Bedenken. Nun gibt es eine offizielle Erlaubnis.

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Passagiere dürfen künftig ganz offiziell Ortungs-Tracker wie die AirTags von Apple oder die SmartTags von Samsung verwenden, um ihr aufgegebenes Fluggepäck orten zu können. Darauf hat ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums nun hingewiesen.

Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt sei.

Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Ortungs-Trackern wie den AirTags im Aufgabe- beziehungsweise Fluggepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von Airlines unterschiedliche Ansagen gab, ob Passagiere Tracker im Koffer verstauen dürfen oder nicht. So hatte die Lufthansa eine Zeit lang die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.

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Tracker-Batterien müssen Kriterien erfüllen

Nach den neuen Regeln der ICAO gilt nun, dass Tracker erlaubt sind. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf eine Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) nicht überschritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschädigung geschützt sein. All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.

„Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften“, sagte der Sprecher. „Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen.“ Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden. Voraussetzung: Sie müssen vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein. Größere Lithium-Batterien müssten aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Die AirTags von Apple, die SmartTags von Samsung und vergleichbare Geräte von Herstellern wie Tile, Chipolo, eufy Security und Pebblebee nehmen über Bluetooth-Funk Kontakt zu einem beliebigen benachbarten Smartphone auf, das mit dem jeweiligen System kompatibel ist. Über die GPS-Ortung des Smartphones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermittelt werden.

Themen Gepäck
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