29. Juli 2021, 10:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht, die je nach Einstufung des Reiselands variiert. Aber welcher Zeitpunkt ist hierfür eigentlich ausschlaggebend? Beginnt die Quarantäne bereits am Einreisetag oder erst am Folgetag? TRAVELBOOK hat nachgefragt.
Wer zurzeit Urlaub im Ausland macht, muss sich an allerlei Vorgaben halten. Und zwar nicht nur im Reiseland selbst, sondern auch vor und nach der Rückkehr nach Deutschland. So müssen etwa Ungeimpfte, die aus einem Gebiet mit hoher Inzidenz kommen, sowie Reiserückkehrer aus Gebieten mit Virusmutationen unabhängig von der Corona-Testpflicht für 10 bzw. 14 Tage in Quarantäne. Aber viele stellen sich die Frage: Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Dauer der Quarantäne eigentlich ausschlaggebend?
„Nach der Einreiseverordnung haben sich Reiserückkehrer unmittelbar nach der Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne beginnt daher mit dem Tag der Einreise“, antwortet Andreas Deffner, Pressesprecher beim Bundesministerium für Gesundheit, auf eine entsprechende Nachfrage von TRAVELBOOK.
Quarantäne – Zeitpunkt der Einreise zählt
Beispiel: Sie kehren am kommenden Samstag, den 31. Juli aus Portugal zurück, das zurzeit als Hochinzidenzgebiet gilt. Sofern Sie keinen Impfnachweis vorlegen können, müssen Sie noch am selben Tag in Quarantäne. Theoretisch müssten Sie dann bis einschließlich Montag, den 9. August in Quarantäne. Frühestens nach 5 Tagen können Sie sich davon freitesten, also am Donnerstag, den 5. August.
Nicht nur für Flugpassagiere Corona-Testpflicht für alle Reiserückkehrer ab 1. August
Ab dem 8. November Wer aus einem Corona-Risikogebiet einreist, muss sich online registrieren
EU-Gesundheitsminister Quarantäne-Zeit für Reiserückkehrer soll auf 10 Tage gesenkt werden
Wer kontrolliert, ob die Quarantäne eingehalten wird?
Alle Einreisenden, egal ob aus einem Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet, sind verpflichtet, vor Einreise nach Deutschland die digitale Einreiseanmeldung (DEA) durchzuführen. Die digitale Anmeldepflicht gilt für Einreisen mit Bahn, Bus, Auto und Flugzeug. Reisende registrieren sich über das Einreiseportal. Dort geben sie an, wo sie sich in den zehn Tagen vor Einreise aufgehalten haben. Das soll das Nachverfolgen der Infektionsketten erleichtern. Außerdem geben sie Name, Adresse, Telefonnummer, Zielort, Einreise-Zeitpunkt und gegebenenfalls die Flugnummer an. Im Infektionsschutzgesetz ist festgehalten, dass man diese Daten angeben muss.
„Auf die damit hinterlegten Daten kann die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) digital zugreifen und die Einhaltung der häuslichen Quarantäne kontrollieren bzw. Sie zur Vorlage eines Testnachweises oder Duldung eines Tests auffordern“, sagt Andreas Deffner vom Bundesministerium für Gesundheit.
Nach der Registrierung über das DEA erhält man zudem eine Bestätigung, die bei Kontrollen gezeigt werden muss. Wer keine hat oder seine Daten nicht preisgeben will, riskiert eine Strafe. Ob und wie oft solche Kontrollen aber tatsächlich erfolgen, ist nicht bekannt.