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USA hebt Corona-Impflicht für Flugreisende auf

Blick auf New York aus dem Flieger – Infos zur Einreise in die USA
Blick aus dem Flieger auf New York Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

2. Mai 2023, 11:46 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bereits seit 2021 können Touristen wieder in die USA reisen. Urlauber aus dem Ausland müssen jedoch nach wie vor vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Nun aber soll die Impflicht am Abend des 11. Mai aufgehoben werden. TRAVELBOOK gibt einen Überblick, worauf USA-Reisende jetzt achten sollten.

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Urlauber aus dem Ausland, die mit dem Flugzeug in die USA reisen, benötigen vom Abend des 11. Mai an keinen keinen Corona-Impfnachweis mehr. Das teilte jetzt die US-Regierung mit, berichtet u. a. „Zeit“. Mit dem zeitgleichen Auslaufen des seit Januar 2020 in den USA geltenden Corona-Gesundheitsnotstands entfalle die Impflicht zudem für Bundesbedienstete und andere Gruppen.

Welche Einreise-Bestimmungen derzeit für die USA gelten und welche Corona-Beschränkungen es im Land gibt – TRAVELBOOK gibt einen Überblick.

Welche Einreise-Regeln gelten derzeit für die USA?

Reisende, die in die Vereinigten Staaten fliegen, benötigen noch bis zum Abend des 11. Mai einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung. Das heißt, sie müssen mindestens zwei Impfdosen oder eine Einzeldosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson erhalten haben. Weitere Hinweise u. a. zu von den USA akzeptierten Impfstoffen finden Sie auf der Webseite des Center of Disease Control – CDC. Vor dem Abflug in die Vereinigten Staaten müssen alle Reisenden zudem ein Gesundheitsformular ausfüllen. Eine Corona-Testpflicht vor Abreise besteht hingegen nicht mehr, schreibt das Auswärtige Amt (AA) auf seiner Webseite.

Benötige ich ein Visum für die USA?

Deutsche Staatsangehörige, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA einreisen, benötigen in der Regel kein Visum. Dies gilt jedoch nur für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Voraussetzung für eine visafreie Einreise sind ein elektronischer Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket.

Ausgenommen von o. g. Regelung sind deutsche Staatsangehörige, die zudem über eine iranische, irakische, nordkoreanische, syrische oder sudanesische Staatsangehörigkeit verfügen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben. Sie alle benötigen ein Visum für die Einreise in die USA, schreibt das AA. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass im Falle eines Voraufenthalts auf Kuba oder einer doppelten Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) ebenfalls ein Visum erforderlich sei.

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