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Nachtreiseverbot in Deutschland – was bedeutet das für Bahnreisen?

ICE der Deutschen Bahn trotz Corona nachts fahren
Darf ich trotz des neuen Corona-Schutzgesetzes noch nachts mit der Bahn fahren? Aktuell ist das unklar. Foto: dpa picture alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

23. April 2021, 14:35 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Auch wenn man aktuell auf private Reisen verzichten soll, müssen oder wollen dennoch viele Menschen deutschlandweit mit dem Zug fahren. Dabei gilt es, vor allem die Sicherheitsmaßnahmen in der Bahn einzuhalten. Doch nicht nur das: Mit der Corona-Notbremse soll nun auch der Zeitraum von Reisen eingeschränkt werden. Was das nun für Reisende bedeutet, wie man sich im Zug am effektivsten vor Corona schützen kann und ob man wegen der Pandemie eigentlich Zugtickets stornieren kann: TRAVELBOOK hat die Antworten.

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Die dritte Welle stoppen – das ist das Ziel der aktuellen „Corona-Notbremse“, die vom Bund verabschiedet wurde. Im Zuge der neuen Maßnahmen wurde auch das Infektionsschutzgesetz verändert und eine bundesweite nächtliche Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 vorgeschrieben. Doch was bedeutet diese Ausgangssperre nun für Reisende, die nach 22 Uhr noch mit der Bahn fahren möchten oder müssen?

Die Regelung betrifft nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. „Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.“ Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müssten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb er unterwegs sei, sagte der Sprecher.

Die Deutsche Bahn teilte TRAVELBOOK auf Nachfrage mit, dass man zur Sicherstellung einer stabilen Grundversorgung weiterhin einen verlässlichen Fahrplan für diejenigen aufrecht halte, die unterwegs sein müssen. Im Regionalverkehr geschehe dies nach den Vorgaben der regionalen Besteller der Verkehre (Verkehrsverbünde, Bundesländer, Kommunen etc.). Außerdem heißt es: „Es gelten die Vorgaben des Bundes und die Corona-Schutzverordnungen der Länder, und wir bitten unsere Fahrgäste, sich vor der Fahrt mit der DB über die aktuellen Regeln zu informieren.“

Sie sind unsicher, wie sicher Bahnfahren aktuell überhaupt ist? Und fragen sich, ob Sie Ihr Ticket noch stornieren können? TRAVELBOOK klärt die wichtigsten Fragen zum Bahnfahren während Corona.

Wie viele Sitzplätze sind aktuell bei der Bahn reservierbar?

Die Reservierbarkeit der Sitzplätze ist beschränkt. „Für die Wintermonate sind grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar“, heißt es. Die Gangplätze würden im Reservierungssystem größtenteils geblockt und seien dann nicht mehr reservierbar.

In allen Zügen sei grundsätzlich nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar. Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur noch die diagonal gegenüberliegenden Sitzplätze gebucht werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen sind nur noch zwei Sitzplätze reservierbar. Für gemeinsam reisende Kunden sollen Bereiche vorgesehen werden, in denen auch nebeneinander liegende Sitzplätze reserviert werden können.

Eine Reservierungspflicht, mit der sich die Fahrgast-Verteilung im Zug möglicherweise besser steuern ließe, lehnt nicht nur die Deutsche Bahn ab. Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie der Fahrgastverband Pro Bahn sind dagegen. Während die EVG vor allem auf die Mehrbelastung verweist, die eine solche Pflicht für die Zugbegleiter bedeute, will die Bahn vermeiden, dass Pendler ohne Reservierung auf den Regionalverkehr umsteigen und diesen zusätzlich belasten.

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Wie kann ich mich in der Bahn vor Corona schützen?

Nicht dann fahren, wenn alle fahren

Natürlich ist nicht jeder bei der Wahl eines Zuges flexibel. Aber eine großzügige Handhabung von Homeoffice-Arbeit macht es vielleicht doch möglich, Stoßzeiten zu meiden.

Bei der Wahl eines möglichst wenig frequentierten Zuges hilft die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn, die zum Beispiel auf der Bahn-Webseite für jede Verbindung abrufbar ist. Derzeit werden Züge bei einer Auslastung von 50 Prozent als voll eingestuft, erklärt Detlef Neuß, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, zu bedenken. Dann lässt sich online kein Ticket mehr buchen.

Auch wenn die Auslastungsanzeige vielleicht nicht immer optimal ist, können sich Reisende an ihr orientieren. „Man kann schon erkennen, ob ein Zug sehr voll sein wird oder eher nicht“, sagt Neuß – und dann kann man eventuell auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit ausweichen. Eine Reservierungspflicht gibt es bei der Bahn nicht.

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Sich und andere mit einer FFP2-Maske schützen

Trotz aller Bemühungen um einen leeren Zug und einen einsam gelegenen Platz kann es passieren, dass man am Ende doch in einem vollen Wagen sitzt. Dann hilft nur: konsequent Maske tragen. Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3) schützen Reisende am besten vor Aerosolen. Daher sind sie zum Schutz der Zugreisenden vor Corona mittlerweile verpflichtend bei Fahrten in der Deutschen Bahn.

Seit Anfang des Jahres wird in der Bahn zudem verstärkt kontrolliert, ob sich alle Fahrgäste an die Maskenpflicht halten. „In bis zu 50 Prozent aller Fernzüge sind Sicherheitsteams an Bord, die darauf achten“, sagte Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla.

Auch interessant: Worauf Sie bei Masken in Zug und Flugzeug achten sollten

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Maskenpflicht halte?

Schon Ende 2020 hatte die Deutsche Bahn mitgeteilt, dass man im Kampf gegen die Corona-Pandemie hart gegen Maskenverweigerer vorgehen wolle. Gemäß der Eisenbahnverordnung könne man „bei drohender Gefahr“ präventiv einen Beförderungsausschluss aussprechen. Es wurden auch bereits besagte Verbote bundesweit verhängt.

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, habe die Bahn laut einer Sprecherin eine „niedrige zweistellige Zahl Beförderungsausschlüsse beziehungsweise Hausverbote verfügt“. Die Verbote gelten für jeweils sechs Monate und betreffen nicht nur den Fern-, sondern auch den Regionalverkehr. Konkret: Maskenverweigerern, die von diesen Verboten betroffen sind, dürfen keinen Zug der Deutschen Bahn mehr betreten.

Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Die Folge ist dann nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch eine Geldbuße. Reisende sollten sich also unbedingt im Zug an die Hygienevorschriften halten, um so einem solchen Beförderungsverbot vorzubeugen.

Muss die Bahn bei einem Verbot von touristischen Reisen Zugtickets erstatten?

Die klare Antwort: Nein. Rechtsanwalt Jan Bartholl erklärt TRAVELBOOK: „Grundsätzlich gilt, dass die Bahn keinen touristischen, sondern einen Beförderungsvertrag hat. Das heißt: Wenn das Ziel Ihrer Reise wegfällt, die Bahn aber Ihren Teil, nämlich die Beförderung, trotzdem ermöglicht, ist sie nicht dazu verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten.“

Auch interessant: In welchen Städten die Bus- und Bahnpreise steigen – und in welchen nicht

Welche Stornierungsregeln gelten aktuell wegen Corona bei der Deutschen Bahn?

Bislang wurden trotz der neuen Beschränkungen die geltenden Fahrgastrechte in Bezug auf Corona nicht angepasst. Das heißt, aktuell gelten folgende Regeln:

Flexpreise und Sparpreise bei der Deutschen Bahn

Sowohl die Flexpreise als auch die Sparpreise sind im Rahmen der regulären Tarifkonditionen stornierbar. Sparpreis-Tickets sind bis zum ersten Geltungstag gegen eine Gebühr von 10 Euro stornierbar, Flextickets können bis zum ersten Geltungstag kostenlos storniert werden. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn teilte TRAVELBOOK mit: „Wir empfehlen seit dem Frühjahr 2020 aktiv die Buchung eines stornierbaren Angebots.“

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Super-Sparpreise bei der Deutschen Bahn

Bei den Super-Sparpreisen ist die Stornierung ausgeschlossen. „Darauf weisen wir im Buchungsprozess – etwa auf bahn.de – explizit hin“, teilte die Bahn TRAVELBOOK mit.

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Welche Stornierungsregeln gelten bei Flixtrain?

Bei Flixtrain können alle Tickets storniert werden. Bei einer Stornierung von mehr als 30 Tagen vor Abfahrt fällt keine Gebühr an. Ansonsten hängt die Höhe der Gebühr davon ab, wie viele Tage vor der Fahrt die Buchung storniert werden soll. Bei Stornierungen zwischen 14 und 29 Tagen vor Abfahrt zahlen Kunden 1 Euro, bei Stornierungen zwischen 3 und 13 Tagen vor Abfahrt 3 Euro und bei Stornierungen weniger als 3 Tage vor Abfahrt 5 Euro.

Kunden, die ihr Ticket stornieren, erhalten von Flixtrain einen Gutschein.

Themen Coronakrise Deutsche Bahn
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