14. Oktober 2021, 12:52 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine fragwürdige Praxis von Ryanair sorgt zurzeit vor allem in Irland und Großbritannien für Wirbel: Die irische Billig-Airline verweigert solchen Passagieren die Mitnahme, die sich in der Vergangenheit wegen Corona Geld für Ryanair-Tickets über ihre Kreditkartenfirma zurückgeholt haben. Was genau dahintersteckt und ob Kunden sich gegen diese Praxis wehren können – TRAVELBOOK hat die Antworten.
Die irische Zeitung „The Irish Times“ berichtet von mehreren Fällen, in denen Ryanair kürzlich Passagiere am Check-in für ihre gebuchten Flüge hinderte. So sei etwa eine Irin, die Anfang Oktober für einen Ryanair-Flug von Portugal nach Dublin einchecken wollte, von der Fluggesellschaft gesperrt worden. Der Grund: Die Frau hatte bei ihrer Bank für einen früheren Ryanair-Flug eine sogenannte Rückbuchung beantragt. Den Flug im September 2020 hatte sie nach eigenen Angaben wegen der Corona-Reisebeschränkungen nicht antreten können.
Ryanair behauptet laut „The Irish Times“ indes, diese Rückbuchung sei nicht rechtens gewesen. Schließlich sei der Flug im September 2020 wie geplant durchgeführt worden. „Ryanair sagte mir, dass ich den Betrag von 210,95 € zurückzahlen müsse, weil ich sonst nicht nach Hause fliegen dürfe. Ich hatte keine andere Wahl als zu zahlen“, zitiert die irische Zeitung die betroffene Kundin.
Hunderte Ryanair-Kunden sollen Rückbuchung zurückzahlen
Allein in Irland sind dem Bericht zufolge mehrere Hundert Passagiere von dem rigorosen Vorgehen der Airline betroffen. Wie der britische „Guardian“ schreibt, gibt es auch in Großbritannien mehrere Fälle. Der Ärger bei den Betroffenen ist groß. „Wie kann Ryanair Kunden in eine Falle locken und Zahlungen erzwingen, wenn wir kurz davor waren, einen Flug nach Hause zu nehmen? Die Verweigerung des Check-ins für rechtmäßig gebuchte und bezahlte Flüge im Jahr 2021 ist einfach inakzeptabel“, zitiert die „The Irish Times“ eine Ryanair-Kundin.
Ein Ryanair-Sprecher sagte dem „Guardian“, das Vorgehen der Airline sei absolut rechtmäßig. „Ryanair-Flüge, die planmäßig durchgeführt werden, sind nicht erstattungsfähig – dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair, denen der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung zugestimmt hat, eindeutig festgelegt.“ Tatsächlich heißt in Artikel 7 der AGB, die auf der Ryanair-Webseite veröffentlicht sind, wörtlich und in etwas holprigem Deutsch: „Wir können Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks in Bezug auf Flüge, die Sie bei einer Fluggesellschaft der Ryanair-Gruppe gebucht haben verweigern, wenn (…) Sie uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigern oder uns belastet wurde.“
Bereits im Mai 2020 hatte das britische Flugastrechteportal MoneySavingExpert.com (MSE) darüber berichtet, dass einige Ryanair-Mitarbeiter damit gedroht hätten, Passagiere, die eine Rückerstattung über ihre Kreditkarte beantragen, auf eine schwarze Liste zu setzen. Damals hatte Ryanair dies jedoch bestritten. Der „Guardian“ zitierte jetzt ein Sprecher von MSE: „Das ist ein absolut unverschämtes Verhalten von Ryanair. Die Fluggesellschaft hat diese Passagiere kurz vor ihrem Urlaub zu einem Zeitpunkt über den Tisch gezogen, an dem die Aufregung in Stress und Angst umschlug. Sie einen Urlaub buchen zu lassen und ihnen diese Nachricht erst in letzter Minute mitzuteilen, zeugt von keinerlei Rücksicht auf die Mitmenschen.“
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Was Ryanair zu den Vorwürfen sagt
Auf Nachfrage von TRAVELBOOK zu den Vorgängen teilte Ryanair folgendes mit: „Es gibt eine kleine Minderheit von Fluggästen (weniger als 850), die nicht erstattungsfähige Tickets für Ryanair-Flüge gekauft haben, die während der Covid-19-Pandemie planmäßig durchgeführt wurden. Diese haben sich aber dafür entschieden, nicht zu reisen, und dann unrechtmäßig Rückbuchungen über ihre Kreditkartengesellschaft vorgenommen. Diese wenigen Fluggäste müssen ihre ausstehenden Schulden begleichen, bevor sie wieder mit Ryanair fliegen dürfen.“ Die betreffenden Passagiere hätten sich „entschieden, ihre Buchungsvereinbarungen mit uns unrechtmäßig zu brechen.“ Ob auch Ryanair-Kunden aus Deutschland von der Praxis betroffen sind, teilte die Billigairline nicht mit.
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