3. März 2023, 13:49 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Kampen auf Sylt gilt als ein Urlaubsort der Wohlhabenden. Vor allem wegen des Neun-Euro-Tickets blieben sie im vergangenen Jahr aber nicht unter sich. Jetzt verschärft die Gemeinde die Strand-Regeln.
Die kleine Gemeinde Kampen auf Sylt hat ihre Benimmregeln für den Strand verschärft. 2022 sei es am Strand zu Missständen wie Vandalismus, Verschmutzungen durch Feiern und dem Einsatz von Drohnen gekommen, heißt es in einem Ende Februar von der Gemeindevertretung beschlossenen Vorschlag zur Verschärfung der „Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“. Der „Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag“ (SHZ) berichtete am Freitag.
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Die Benimmregeln auf Sylt
So ist es künftig verboten, am Strand zu zelten, lautstark zu feiern oder zu musizieren, zu betteln und Alkohol in größeren Mengen zu trinken. Außerdem dürfen keine Drohnen aufsteigen. „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden“, heißt es in der entsprechenden Satzung.
Kampen gilt als nobelster Badeort auf Sylt. Im vergangenen Sommer hielten sich im Zusammenhang mit dem Angebot des deutschlandweiten Neun-Euro-Tickets zeitweise Punks auf der Insel auf. Sie zelteten in einem Protestcamp in einem Park vor dem Rathaus von Westerland. Auch gab es Demonstrationen von linken Aktivisten. Das hatte für Unruhe auf der Ferieninsel gesorgt.
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Weitere Regeln auf Sylt
Schon seit Langem gibt es auf Sylt weitere Verbote, die für Ortsfremde oft skurril anmuten. So ist es auf Sylt tatsächlich nicht erlaubt, am Meer Sandburgen zu bauen. In Paragraf 5 der Satzung heißt es dazu im Wortlaut: „Ordnungswidrig […] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Strandbereich Sandburgen baut oder Löcher gräbt.“ Das Verbot hat einen ernsten Hintergrund: Es geht um den Schutz von den Stränden und dem Sand. Denn der Küstenschutz soll verhindern, dass Wind und Wasser den Sand wegtragen und somit die Insel verkleinern.
Ebenso ist es nicht erlaubt, am Strand zu reiten oder ohne „schriftliche Genehmigung der Gemeinde Sylt Feuer, Grillfeuer
oder Feuerwerk“ zu entzünden. Auch dürfen keine Musikinstrumente oder Tonübertragungsgeräte so benutzt werden, durch die
die Ruhe anderer Strandbenutzer gestört wird.
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